Offenr Straftat vor Bewährungszeit

12. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Frage Straftat September
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Offenr Straftat vor Bewährungszeit

Hallo ich habe folgende Frage:

Person A wurde im September 2019 zu einer Bewährungsstrafe zu 6 Monate Haft bei einer 3-jährigen Bewährungszeit und eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro verurteilt. (Leichte körperlichen Verletzungen mit Auto).

Nun hat er einen Gerichtstermin in naher Zukunft wegen einer anderen Sache.
Fahren mit 1,43%%.
Dies passierte 20.06.2019.
Also vor dem Urteil der Bewährungsstrafe.

Mich interessiert
wie ist es wenn man eine Bewährungsstrafe erhält und es während der Bewährungszeit zu einem Urteil für eine vergangene Straftat kommt.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Dann wird eine sogenannte "nachträgliche Gesamtstrafe" gebildet. §§ 55 iVm. 53 und 54 StGB.

Widerrufen werden kann die Bewährung jedenfalls nicht, aller schlechtestenfalls wäre es möglich dass die neu gebildete nachträgliche Gesamtstrafe nicht erneut zur Bewährung ausgesetzt wird. Das ist aber mordsunwahrscheinlich, gerade wenn so wenig Zeit zwischen den beiden Verurteilungen liegt.

Problem wäre allerdings wenn die neue Gesamtstrafe mehr als zwei Jahre betragen würde, da Strafen über zwei Jahre nicht aussetzungsfähig sind. Eine Strafe über 2 Jahre ist in dem beschriebenen Fall aber nicht zu erwarten.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 12.09.2019 22:07

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Volle Zustimmung - wahrscheinlich wird die Strafe leicht angehoben, d. h., auf 7 oder 8 Monate, und erneut zur Bewährung ausgesetzt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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