Offizialdelikt (Vergewaltigung) Ablauf anzeige

21. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Alexander123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Offizialdelikt (Vergewaltigung) Ablauf anzeige

Hi allerseits,

also, so mehr ich mich mit der Materie beschäftige, so mehr beruhige ich mich auch. Ich hatte vorher schon ein Posting wegen einer derartigen Anzeige geschrieben.

Dennoch möchte ich gerne ein paar Dinge klären, weil mich auch sehr interessiert, wie die Frau dazu kam, eine solche Anzeige gegen mich zu schalten. Es gibt einige Dinge, wo ich noch nicht durchblicke.

Fangen wir an beim Ablauf, also bei der Anzeige. Ich habe Online-Formulare gefunden, wo eine Anzeige geschaltet werden kann. Die Frage daraus ergiebt sich: Wenn jemand eine Anzeige schaltet, wo die Begründung humbug ist, muß das in jedem Fall verfolgt werden? Ich meine damit, kann es sein, daß eine Frau schreibt:

Am ... um ... wurde ich von x vergewaltigt.
Tathergang: Mir hat das alles nicht gefallen und er hat nicht darauf reagiert, daß ich sehr unglücklich geguckt habe.

Was passiert? Polizeiliches Ermittlungsverfahren?
Ist es sicher, daß die Staatsanwaltschaft überhaupt mit einem Vorverfahren reagiert, wenn eine Anzeige geschaltet wird und der polizeiliche Ermittlungsbericht nix drinnen hat? Oder wird das dann direkt wieder eingestellt?

Nummer zwei: Wie lässt sich "vergewaltigung" von "schlechtem Sex" abgrenzen? Wenn die Frau hinterher sagt, es "hat weh getan" oder "eigentlich wollte ich das gar nicht" oder so etwas. Wenn es zu Situationen kommt, wo die Frau sich nicht klar äußert, z.B. weil sie ihren Kopf im Kopfkissen vergraben hat oder ähnliches.
Für mein (!) empfinden gibt es einen Unterschied zwischen einem unsicheren "ich-weiss-nicht" und einem entschiedenen "ich-will-nicht". Eine Frau, die z.B. sagt "wir sollten das nicht tun", die Situation kennt wohl so gut wie jeder, und dennoch weitermacht, wie ist die zu bewerten? Und wenn sie nur sagt "wir sollten das nicht tun" und gar nichts macht, sich aber auch nicht wehrt (außer mit diesem Satz).

Versteht mich bitte richtig: In dem konkreten Fall haben die Frauen sogar Kondome mitgebracht, mit Schleife drum herum. Für mich stellt sich nicht die Frage, ob sie es wollten, sondern die Frage, ob es sein kann, daß die eine Frau (die jetzt die Anzeige stellt) mittendrinnen mal der Meinung war, es doch nicht zu wollen (wobei sie später sicher wieder wollte, weil sie es auch wieder initiiert hat), und ein mögliches "ich-will-doch-gar-nicht" untergegangen ist.

Zudem war ja auch Ihre Freundin dabei, udn sie hat auch nirgendwo interveniert. Ohne mit Ihr konkret darüber gesprochen zu haben sehe ich da zwei Varianten:

- Entweder sie hat auch nicht mitbekommen, daß die andere offenbar nicht wollte. Was ist das dann, wenn wir es beide nicht mitbekommen haben?

- Oder sie hat es mitbekommen aber nicht interveniert. Dann wäre das sogar unterlassene Hilfeleistung.

Ich betone dabei noch einmal, daß die beiden Frauen Freundinnen sind (oder zumindest damals waren). Es war also nicht die Konstallation "Eine Frau bei mir und meiner Freundin" sondern die Konstallation "Zwei Freundinnen bei mir".

Mir geht es eben um die Frage, wie "sachte" oder wie "entschieden" das berühmte "Nein" sein muß, damit von einem Mann erwartet werden kann, es sowohl wahr- als auch ernstzunehmen.

Auch hier noch einmal: Ich sehe mich nicht in der Situation, ein "Nein" überhört zu haben. Ich sehe es vielmehr so, daß im Laufe von vier Jahren die Frau aus einem "mir-hinterherlaufen" ein "mir-in-die-Eier-treten" gemacht hat. Dennoch hat mich das eben auf so einige Themen gebracht,d ie ich für mich hinterfragen möchte. Unter anderen die, in wieweit ich als Mann davon ausgehen kann, daß eine Frau es auch konkret äußert, wenn sie keinen Sex haben will.

Meine persönliche Horrorvorstellung:
Eine Frau vögelt mit mir und behauptet hinterher, sie hat sich nicht getraut, "Nein" zu sagen, und auf einmal soll das eine Vergewaltigung sein.
Sicherlich übertrieben. Aber ebenso hätte ich ja nie gedacht, daß ich mal so eine Anzeige auf dem Tisch liegen habe. :-O

Letzte Frage: Falsche Verdächtigung.
Natürlich nicht gleich, doch sofern da nichts überraschendes passiert werde ich eine entsprechende Anzeige schalten. Der Knackpunkt ist für mich die formulierung "wieder besseren Wissens". Wenn sie sich "vergewaltigt fühlt", auch wenn das vor keinem Gericht bestand hat, ist das dann "wieder besseren wissens"? Wie gesagt: MIt 4 Jahren abstand kann "verschmähte Liebe" schon zu ziemlich schrägen Dingen heranwachsen und sie ist mir doch lange genug hinterhergelaufen.

Die "falsche Verdächtigung" hat sie sicherlich verdient und ich werde sie schon alleine aus Selbstschutz schreiben, sofern sie nicht während oder direkt nach dem Verfahren auf mich zukommt und mir eine Erklärung bietet, wo ich nachvollziehen kann, aus welchem Grund sie diese Anzeige geschaltet hat.
Wenn also Ihre Argumentation ist "In meiner Welt war das eine Vergewaltigung, und die gesetzlichen Grundlagen dazu kenne ich nicht", wo führt das hin? Einerseits gilt der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Andererseits steht da ja konkret "wieder besseren Wissens", die "Unwissenheit" ist bei dieser Forumulierung ja gerade der Schutz vor der Strafe, oder nicht?

Alles Liebe, Alexander

-- Editiert von Alexander123 am 21.05.2007 03:24:49

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