Hallo!
Ich wende mich mit der folgenden Frage an Sie:
Auf Facebook existiert eine sogenannte "Seite", die am 05.05.2023 gegründet wurde und deren Ziel wohl nur die Verleumdung von unliebsamen Privatpersonen ist.
Ich bin nicht betroffen, das hier ist eine allgemeine Frage.
Die Betreiber der Seite (laut Seiteninfos sind es mehrere Administratoren) posten Bilder von (vermutlich) Privatpersonen, die sich auf ihren Profilen mal mit Maske und / oder Ukraine-Flagge gezeigt haben.
Die Seite schreibt jeweils zwei Hashtags dazu: #Coronazi (bei Leuten mit Maske auf dem Bild) oder #Ukronazi (bei Leuten mit Ukraine-Flagge auf dem Bild) und dahinter immer #pädophil.
Seit dem 05.05.2023 wurden über 40 Personen, die jedenfalls mir nicht aus dem öffentlichen Leben bekannt sind, an diesem "Pranger" angebracht.
Es ist nicht bekannt, ob die Opfer davon wissen.
Meldungen an Meta nach NetzDG blieben erfolglos.
Fragestellung:
1. Macht es Sinn, die Betroffenen darüber zu informieren oder riskiert man selbst Ärger?
2. Macht es Sinn, die Polizei zu informieren oder riskiert man selbst Ärger?
3. Macht es Sinn, eine Beschwerde gegen Facebook an das Bundesamt für Justiz zu richten oder können das nur die Verleumdungsopfer?
Online-Pranger auf Facebook, META tut nichts
24. Mai 2023
Thema abonnieren
Frage vom 24. Mai 2023 | 12:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Online-Pranger auf Facebook, META tut nichts
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#1
Antwort vom 24. Mai 2023 | 12:46
Von
Status: Master (4906 Beiträge, 808x hilfreich)
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/HasskriminalitaetInternet/Beschwerdeverfahren/Meldeformular/Meldeformular_node.html
#2
Antwort vom 24. Mai 2023 | 13:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitathttps://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/HasskriminalitaetInternet/Beschwerdeverfahren/Meldeformular/Meldeformular_node.html :
1. Wie lange dauert das?
2. Führt ein "positives" Ergebnis zur Strafverfolgung der Verantwortlichen?
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#3
Antwort vom 24. Mai 2023 | 17:19
Von
Status: Master (4906 Beiträge, 808x hilfreich)
Glaskugel ist außer Betrieb.Zitat1. Wie lange dauert das? :
Ja, nein, vielleicht. Woher soll das hier jemand wissen? Es führt aber dazu, dass META sich der Sache annehmen muss.Zitat2. Führt ein "positives" Ergebnis zur Strafverfolgung der Verantwortlichen? :
#4
Antwort vom 24. Mai 2023 | 17:26
Von
Status: Unbeschreiblich (31778 Beiträge, 16899x hilfreich)
Ja, nein, vielleicht. Woher soll das hier jemand wissen? Zumal sowohl Beleidigung als auch Verleumdung Antragsdelikte sind - die Betroffenen müssten gefunden werden und Strafanträge stellen. Ansonsten ist eine Strafverfolgung schlicht nicht möglich.
#5
Antwort vom 24. Mai 2023 | 23:27
Von
Status: Unbeschreiblich (111409 Beiträge, 38586x hilfreich)
Zitatriskiert man selbst Ärger? :
Nun, diese Sorte von Menschen haben derzeit recht perfide Maschen, um Leue die sie nicht mögen so richtig zu stressen ...
Dann hat man plötzlich eine Klage mit absurden Summen abzuwehren und / oder bekommt Besuch vom SEK ..
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