Schönen guten Abend,
wollte mich mal informieren, welche Chancen auf Prozessgewinn bei folgendem Sachverhalt bestehen:
Es kommt zu einer Auseinandersetzung mit 2 ausländischen Mitbürgern. Diese ist bedingt durch ein vorhergehendes Gespräch mit der Freundin von einem von beiden. Wir sagen einfach mal, dass dieser Täter A war.
Nach einem kurzen Wortgefecht, in diesem auch beidseitig Beleidigungen gefallen sind, gingen beide auf mich zu und haben mich zusammen über einen Zaun mit spitzen Dreiecken gedrückt (unterer Rücken schmerzt heute noch leicht latent, beide Hände offen).
Das Wortgefecht wurde etwas lauter, so dass es auch die eigenen Freunde mitbekommen haben. Der Täter A hat sich um mich gekümmert, während der Freund von Täter A versucht hatte, meine Freunde von uns beiden zu trennen ("Die klären das alleine!"). Dies hat er Mithilfe einer Flasche versucht... als die Freunde dann endlich eingreifen konnten, ist der erste Schlag aber schon gefallen... und der hat gesessen. Lippe komplett aufgeplatzt und direkter Knock-Out. Darauf ging es ins Krankenhaus, wo die Lippe und die Hand genäht wurden. Das ganze spielte sich unter Alkoholeinfluss ab...
Wie stehen die Chancen?
Liebe Grüße
Opfer (Leichte?) Körperverletzung - Anzeige erstatten?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Auf jeden Fall Anzeige erstatten (Körperverletzung ist ein relatives Antragsdelikt). Es scheint genügend Zeugen und Beweise zu geben - aber das wird die Staatsanwaltschaft ohnehin selbst beurteilen, denn der Staat führt den Prozess gegen die Angeklagten (Ausnahme wären Privatklageverfahren). Eine Verurteilung der Täter ist m.E. nicht unwahrscheinlich.
-----------------
""
Das hört sich doch gut an. Wie groß ist der Zeitraum, in welchem man so eine Anzeige einreichen könnte? Ab wann würde das ganze denn verjähren?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Sie sollten vorsichtshalber möglichst bald einen Strafantrag stellen, dies ist prinzipiell bis zu 3 Monaten nach der Tat möglich. Allerdings halte ich den Strafantrag nicht unbedingt für notwendig, weil hier gleich im doppelten Sinne eine gefährliche Körperverletzung vorliegt (Gef. Werkzeug = Zaun und gemeinschaftlich) und das Verfahren dann nicht von einem Strafantrag abhängig ist.
-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
Ein feststehender Zaun als gefährliches Werkzeug? Das liegt m.E. jenseits der Wortlautgrenze (und die Rechtsprechung sieht das wohl ähnlich). Gemeinschaftlich dürfte die Körperverletzung aber in der Tat begangen worden sein, insbesondere da der Bekannte des Täters Dritte von der Hilfeleistung abgehalten hat.
-----------------
""
Angenommen, die ganze Sache wird auf mich umgemünzt. Es wird Gegenanzeige erstattet und ich habe keine Zeugen für die Zeit davor auf meiner Seite... kann das auch nach hinten losgehen? Was wäre denn der Worst-Case für mich?
Der Worst Case wäre natürlich eine Gegenanzeige. Da Sie aber im Krankenhaus behandelt wurden, müßten die anderen Beteiligten dann schon mal erklären, warum ausschließlich Sie als vermeintlicher Angreifer derartige Verletzungen davongetragen haben.
-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
Mal angenommen, der andere hat sich irgendwas gebrochen (z.B.: Finger, o. ä.). Wie könnte es dann ausgehen? Es wird einfach geleugnet, dass man als erster zugeschlagen hat, und schon steht man als Opfer mit einer Verurteilung inklusive Eintrag im Führungszeugnis da. Die Wahrscheinlichkeit könnte doch bestehen oder?
quote:
Es wird einfach geleugnet, dass man als erster zugeschlagen hat, und schon steht man als Opfer mit einer Verurteilung inklusive Eintrag im Führungszeugnis da.
Das ist bestimmt der allererste Fall der Justizgeschichte, wo der Täter einfach mal behauptet, angegriffen worden zu sein

Nach Ihrer Schilderung gab es doch zumindest für den Schlag Zeugen. Dann dürfte das alles nicht so das Problem werden.
-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
quote:
Die Wahrscheinlichkeit könnte doch bestehen oder?
Klar gibt es solche worst cases. Allerdings ist es in der Praxis schon eher schwer, so eine Nummer durchzuziehen. Es darf keine neutralen Zeugen geben. Die Angreifer müssen ihre falschen Aussagen glaubwürdig durchziehen. Es muß plausibel sein, wieso ein einzelner eine ganze Gruppe angegriffen haben soll. Etc.
-----------------
""
Hmm... also ich habe da im Moment einen kleinen Gewissenskonflikt.
Hab da im Moment etwas am laufen, wo es sehr unvorteilhaft ist, wenn man in so ein Verfahren verwickelt ist. Aber wenn man wirklich 3 Monate Zeit hat, um so eine Anzeige zu schalten, kann ich mich da ja noch etwas gedulden. Habe den Tathergang komplett festgehalten und meine Bekannten auch. Problem ist nur, dass es keine "festgehaltenen", neutralen Zeugen gibt. Nur ein paar aus dem Freundeskreis und entfernte Bekannte.
Entfernte Bekannte werden im Zweifel schon neutral genug sein. Es wäre jedoch anzuraten, zeitnah Anzeige zu erstatten, solche Verfahren ziehen sich nämlich ohnehin eine ganze Weile.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
76 Antworten
-
54 Antworten