Opfer einer Körperverletzung - Wie geht's weiter?

3. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Isabell41
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Opfer einer Körperverletzung - Wie geht's weiter?

O (=Opfer) T (=Täter) Z (=Zeuge)

O wird zusammen mit anderen Personen in Neujahrsnacht an Bushaltestelle mit Feuerwerkskörpfer beschmissen.
O stellt T zur Rede und sagt lediglich er solle das bleiben lassen.
Daraufhin schlägt T dem O mehrfach ins Gesicht.
O will mit Z die Bushaltestelle wechseln, wird von T verfolgt und wird erneut ins Gesicht geschlagen.
Polizei und Krankenwagen werden alamiert. O kommt ins Krankenhaus (Nasenbeinbruch und Schädel-Hirn-Trauma), T wird von Polizei gestellt und von Z identifiziert.

Trotz zahlreicher Passanten, wurde leider keine Hilfe geleistet! :-(

Wie geht das alles weiter?
Termin bei Polizei zur Vernehmung erfolgt.

Kann O den T bezüglich Schmerzensgeld zur Rechnung bitten? Als Nebenkläger auftreten oder was auch immer?
Was ist zu tun?
O derzeit arbeitslos (neue Stellung ab Mitte Jan.) Welche Ansprüche können geltend gemacht werden.
Da arbeitslos - kein Geld. Wie hoch sind die Kosten für einen Anwalt?

Vielen Dank für weitere Infos!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

O kann sowohl zivilrechtlich auf Schmerzensgeld klagen als auch im Strafprozeß als Nebenkläger auftreten. Ein Anwalt kann in beiden Fällen über Prozeßkostenhilfe finanziert werden. Allerdings kann es sein, daß O, wenn er wieder Arbeit hat, keinen diesbezüglichen Anspruch mehr hat.
Und wie stets der Hinweis: Ein Urteil auf Schmerzensgeld hilft wenig, wenn beim Täter nichts zu pfänden ist. Und die Pfändungsfreigrenzen sind großzügig...Zwar kann man aus einem solchen Urteil 30 Jahre lang vollstrecken, aber ob man sich 30 Jahre lang damit befassen möchte?
Es sei auch auf das Opferentschädigungsgesetz hingewiesen - Beratung hierzu und zu den oben angeschnittenen Themen gibt es beim "Weißen Ring".

Gruß vom mümmel

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Isabell41
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

O war nun zwischenzeitlich bei der Polizei und hat Anzeige erstattet.

Von Polizei war zu erfahren, dass es sich bei dem T um einen polizeibekannten T handelt.
Er hat wohl in der selben Nacht der Polizei noch recht viel Ärger verursacht!

Er hat wohl einen falschen Namen bzw. falsche Adresse angegeben, aber aufgrund des Fotos, dass nach der Tat von der Polizei erstellt wurde, war er zu identifizieren.

Polizist bei Vernehmung hat O ein Adhäsionsverfahren vorgeschlagen.
Kann mir jemand mehr darüber berichten?

O war heute beim HNO. Ihm wurde das Nasenbein erneut gebrochen, da schief und hat nun einen Gips.

Kann jemand sagen, wie es im Bezug auf das Verfahren mit der Höhe des Schmerzensgeldes aussieht?

Wie bereits erwähnt: O ist derzeit arbeitslos und hat erst ab 11.1. wieder eine neue Stellung.

Was ratet Ihr O?

'wie ist vorzugehen? Welche Schritte, Anträge etc. sind zu stellen?

Gerne bin ich bereit für eine Beratung einen entsprechenden Betrag zu zahlen. Infos und Angebote bitte per Mail!

HILFE!!!!! Ich möchte mein Recht (trotz finanz. Schwierigkeiten) gerne wahrnehmen! Wer kann mich beraten oder mir helfen?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

In einem Strafverfahren wird der Täter vom Staat für seine Tat bestraft. das hat vom grundsatz her nichts mit Schmerzensgeld zu tun. Wenn das Opfer Schmerzensgeld will, dann muss es dies normalerweise in einem zivilgerichtsverfahren separat einklagen. Die Adhäsion ist hierzu die Ausnahme. Mit einem Adhäsionsantrag kann das Opfer bereits im Strafverfahren einen Antrag auf Schmerzensgeld stellen. das führt dann dazu, dass der Strafrichter neben der Strafe auch gleichzeitig den zivilrechtlichen Schadensersatz ausurteilt. Wenn man das machen will, sollte man aber auf jeden Fall einen Anwalt beauftragen. Hierfür kann man Prozesskostenhilfe beantragen.



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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

die Adhäsion wird von den Gerichten oft abgelehnt, weswegen der Ratschlag des Polizisten zwar gut gemeint, aber halt unrealistisch ist. Welche ziemlich bekannte Institution Sie kostenlos berät, steht in meinem ersten Beitrag - einfach noch mal lesen...

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Isabell41
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

will mal schnell einen Zwischenbericht geben!

Haben Hilfe über "Weißen Ring" erhalten!
Rechtsanwalt ist beauftragt.

Täter streitet alles ab. Weiß anscheinend nichts mehr! :-(

Das Ganze nimmt nun seinen Gang!

Vielen Dank für die Tipps und Hilfe!

Isabell41

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nunja, ob er das noch weiß oder nicht... Es gibt ja Zeugen.

Ansonsten wurde bereits alles gesagt: Adhäsion ist eine gute Sache in der Theorie, funktioniert nur in der Praxis selten. Am Wirkungswollsten ist es eigentl. immer, wenn der Täter im Strafverfahren zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wird und als Bewährungsauflage entsprechende Auflagen zur Schmerzensgeldzahlung erhält. Dann hat er näml. (unabhängig von Pfändungsgrenzen usw.) ein gesteigertes Interesse daran, diesen nachzukommen, da er sonst in den Bau geht. Aber dazu muß er eben auch zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden (und nicht nur zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe, die ohnehin nicht mehr zur Bew. ausgesetzt wird).

Hierzu

quote:
Gerne bin ich bereit für eine Beratung einen entsprechenden Betrag zu zahlen. Infos und Angebote bitte per Mail!


noch ein allgemeiner Satz:

Nie, aber auch wirklich nie, entgeltliche "Hilfe" über ein Forum suchen/annehmen. Auf 1000 schwarze Schafe kommt da 1 weisses. IMMER Anwalt vor Ort aufsuchen, oder allenfalls über ein Anwaltsportal wie "Frag-einen-Anwalt.de" einen ersten Kontakt anbahnen.


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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Koschka1952
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

War auch Opfer einer schweren Körperverletzung. Bei mir hat das mit dem Adhäsionsverfahren geklappt. Der Täter wurde zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt. Mit dem Titel kann ich mir allerdings den A.... abwischen.
Hatte zwecks Eintreibung einen Gerichtsvollzieher beauftragt. Der hat nur festgestellt, dass der Täter jetzt in einem anderen Bezirk wohnhaft ist (JVA) und er nicht zuständig ist. Der zweite Gerichtsvollzieher hat dem Täter die eidesstattliche Versicherung abgenommen und damit war die Sache erledigt.
Bezahlen musste ich beide Gerichtsvollzieher. Da ich selbst ALG II beziehe kann ich es mir nicht leisten ständig auf meine Kosten neue Nachforschungen anzustellen. Ich weiss also nie, ob der Täter jerade auf freiem Fuss ist und ob er eine Arbeit hat, also zahlungsfäghig wäre. Einwohnermeldeamt und ARGEN geben so keine Auskunft und berufen sich auf den Datenschutz. Ein Anwalt könnte mehr erfahren kostet aber wieder eine Menge Geld.
Fazit: In Deutschland werde die Opfer völlig alleingelassen. Die Täter bekommen Anwälte auf Staatskosten und Hilfen bei der Wiedereingliederung etc.
Wenn der Staat aber Geld haben will, kann er Sozialgeld und ALG II kürzen, da gelten keine Pfändungsgrenzen mehr. Sanktionen bei ALG II stehen völlig daneben.
Das OEG kann man auch völlig vergessen. Die Möglichkeiten dort sind sehr sehr eingeschränkt. Ich habe zum Beispiel ca. 2 Jahre warten müssen, ehe das Versorgungsamt meine Brille bezahlt hat.
Gruss Koschka

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4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
123Robert123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ist leider schon eine Weile her, als der letzte etwas zu diesem Beitrag schrieb, aber eine Möglichkeit an das Geld zu kommen, wenn schon ein Titel vorhanden ist, ist dass man die Forderungsausfallversicherung in seiner Privathaftpflicht nutzt!
Diese Forderungsausfallversicherung ist heutzutage in vielen guten Produkten am Markt verfügbar, man sollte hierbei auf Selbstbeteiligungen und Ausschlüsse achten (z.Bsp. schließen einige Vorsatzstraftaten aus)!
Diese Forderungsuasfallversicherung springt dann für den entstandenen Schaden ein und leistet an den eigenen Kunden bei Vorlage des Titels und Zahlungsunfähigkeit des Schädigers und versucht sich das Geld von demjenigen wiederzuholen. Somit ist man selbst abgesichert und erleidet keinen größeren finanziellen Schaden! Hier zeigt sich wie wichtig eine Provathaftpflicht immer wieder ist!!!
Lasst Euch von einem Versicherungsmakler hierzu beraten! Diese können die Produkte am Markt gut vergleichenund auch auf weitere wichtige Dinge hinweisen, die heutzutage in einer guten Privathaftpflicht gemäß neuster gesetzlicher Änderungen beinhaltet sien sollten! Es gibt in dem Bereich sehr große Unterschiede und nur wenige Gesellschaften die ein großes Leistungsspektrum bieten und das ohne irgendeinen Mehrbeitrag!
Vielleicht hilft Dir diese Möglichkeit ja noch.

Gruß

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Isabell41
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Zum lThema, dass schon lange her ist, hier ein paar Infos für Euch!

Mein Sohn bekam Schmerzensgeld und Schadensersatz!
Er leidet zwar heute noch immer an dem Nasenbeinbruch, aber der Täter musste zahlen und nachdem er es nicht konnte und wollte, hat seine Mama gezahlt!

Ende (fast) gut, alles gut!

Nochmals nach soooo langer Zeit - vielen Dank für Euchere Hilfe!


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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Vielen lieben Dank für die Rückmeldung. Leider ist hier im Forum eine Rückmeldung selten, deshalb freuen wir uns sehr darüber!

quote:
aber der Täter musste zahlen und nachdem er es nicht konnte und wollte, hat seine Mama gezahlt!


Da habt ihr Glück gehabt. Entgegen der landläufigen Meinung müssen Eltern nämlich NICHT für ihre Kinder haften. Aber wenn die Mama freiwillig gezahlt hat, dann freut Euch drüber.

Hat die Sache eigentlich jetzt tatsächlich knapp 5 Jahre gedauert ?? :schock:

Beste Grüße

Justice



-- Editiert justice005 am 21.12.2014 16:38

1x Hilfreiche Antwort

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