Guten Morgen,
ich habe im Juli ein Handy bei ebay Kleinanzeigen gekauft.
Der Preis lag bei 250 €...sehr blauäugig habe ich das Geld nach einem Telefonat mit dem "netten Verkäufer" überwiesen.
Zwei Tage nach Banküberweisung wurde vom Verkäufer der Geldeingang bestätigt und die versicherte Sendung versprochen..danach 3 Wochen keine Antwort auf Fragen / keine Reaktion..dann plötzlich die Info, dass der Verkäufer "im Krankenhaus" wäre und direkt am nächsten Tag das Handy versenden werde.
Seit dem keine Antwort mehr. Ist jetzt mittlerweile ca. 8 Wochen her.
Diese Woche hatte er sein Handy kurz an und hat mich versehentlich 8 Min angerufen..also ich hörte ihn im Hintergrund mit seiner Frau / Freundin sprechen..auf meine SMS, keine Reaktion - jetzt ist das Handy wieder aus.
Strafanzeige ist bereits gestellt und Angelegenheit wurde an die Staatsanwaltschaft übergeben.
Meine Frage wäre:
Wie lange dauert es, bis der Verkäufer zur Polizei vorgeladen wird?
Woher bekomme ich die Adresse des Verkäufers? (keine Selbstjusitz ;-) )
Vielen Dank.
-- Editier von Tobi_88 am 11.09.2015 09:29
Opfer von Warenbetrug bei Ebay Kleinanzeigen :-(
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Wie lange dauert es, bis der Verkäufer zur Polizei vorgeladen wird? Üblicherweise nach ein paar Wochen - ich wüßte aber auch nicht, welche Relevanz das für Sie haben sollte.
Woher bekomme ich die Adresse des Verkäufers? (keine Selbstjusitz ;-) ) Da müßten Sie einen Anwalt mit der Akteneinsicht beauftragen. Da ist aber auch wieder die Frage, wozu das gut sein soll. Sie können natürlich eine Zivilklage anstrengen - das kann aber durchaus dazu führen, daß Sie den 250 Euro noch viel mehr Geld hinterherschmeißen. By the way wäre eine Zivilklage einfacher, wenn schon ein Strafurteil existiert. Und manche Leute zahlen auch, wenn eine Verhandlung vor dem Strafgericht ansteht...
ZitatWie lange dauert es, bis der Verkäufer zur Polizei vorgeladen wird? Üblicherweise nach ein paar Wochen - ich wüßte aber auch nicht, welche Relevanz das für Sie haben sollte. :Weil ich immer noch an das Gute im Menschen glaube und hoffe dass er sich entschließt sich zu melden.
Woher bekomme ich die Adresse des Verkäufers? (keine Selbstjusitz ;-) ) Da müßten Sie einen Anwalt mit der Akteneinsicht beauftragen. Da ist aber auch wieder die Frage, wozu das gut sein soll. Sie können natürlich eine Zivilklage anstrengen - das kann aber durchaus dazu führen, daß Sie den 250 Euro noch viel mehr Geld hinterherschmeißen. ...und genau deswegen habe ich noch keinen Anwalt beauftragt. Habe leider keine Rechtsschutzversicherung
By the way wäre eine Zivilklage einfacher, wenn schon ein Strafurteil existiert. Und manche Leute zahlen auch, wenn eine Verhandlung vor dem Strafgericht ansteht...Zivilklage ? Wie erstatte ich eine solche und wo?
-- Editiert von Tobi_88 am 11.09.2015 12:52
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Nun ja: Ich hatte jetzt eher von einer Zivilklage abgeraten - schon gar, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben. Wenn Sie trotzdem eine machen wollen, dann beauftragen Sie einen Anwalt mit der Akteneinsicht und anschließend mit der Klage - das ist nichts für Laien.
Ok, danke..
Was ist Ihrer Meinung nach nun der beste Weg?
Abwarten und Tee trinken ? Zumal er das Handy ja angemacht hatte und wohl auch das Handy und Bankkonto unter dem korrekten Name "registriert" hat.
Wie hoch stehen die Chancen, dass ich mein Geld zurück bekomme??
Was ist Ihrer Meinung nach nun der beste Weg? Abwarten und Tee trinken ? Es kann auch ein anderes Getränk sein. Aber ein Zivilverfahren kostet IHR Geld, und der Anwalt natürlich auch. Ein Strafverfahren ist hingegen für Sie als Tatopfer gänzlich kostenfrei.
Wie hoch stehen die Chancen, dass ich mein Geld zurück bekomme?? Das weiß ich ebensowenig wie die Lottozahlen von morgen. Der Mann kann ein notorischer Betrüger sein, der gerade 73 Anzeigen an der Backe hat und er kann auch ein "Anfänger" sein, der tatsächlich noch einen Schreck kriegt, wenn ihn die Polizei vorlädt. Und beim notorischen Betrüger sind die Chancen natürlich eher schlechter...
Zitat:Wie hoch stehen die Chancen, dass ich mein Geld zurück bekomme??
das weis niemand genau
ein problem was es leider oftmals gibt besteht bei der Zahlungsfähigkeit des Beschuldigten
selbst wenn eine Zivilklage eingereicht wird und diese gewonnen wird, heißt das noch lange nicht das man dann auch sofort sein Geld bekommt.
denn wenn der dann Verurteilte einfach keins hat weil er Zahlungsunfähig ist dann nütz einen ein Zivilurteil erst einmal gar nichts
natürlich hat man die möglichkeit 30 Jahre das Geld einzufordern, eine Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung zu beauftragen, Kontopfändungen durchzuführen usw
aber dazu muss beim Täter was zu holen sein.
und oftmals gibt es auch das Problem wenn er zu einer Geldstrafe verurteilt wird dann wird er voranging diese Zahlen
je nachdem wie hoch diese ausfällt ggf in Raten.
wenn man glück hat kann dann der Täter in 2 bis 3 Jahren anfangen das Geld zurück zu zahlen
das gilt natrülich nur für Täter die wenig Geld haben.
wir kennen den ja nicht, es kann auch sein das er einkommen hat und in der Lage ist das Geld schnell zurück zu zahlen.
aber das ist leider in der heutigen Zeit selten gewurden
Zitat:natürlich hat man die möglichkeit 30 Jahre das Geld einzufordern
De facto sogar unbegrenzt, denn jeder Vollstreckungsversuch läßt die 30 Jahre Verjährung neu loslaufen.
Hallo,
kann ich denn bei der Staatsanwaltschaft irgendwie beantragen, dass ich da Auskunft bekomme?
Wie sieht es mit einem Ädhäsionsantrag / Antrag auf Sachstandsmitteilung aus ?!
kann ich denn bei der Staatsanwaltschaft irgendwie beantragen, dass ich da Auskunft bekomme? Worüber denn? Ihnen ist der Ausgang des Verfahrens mitzuteilen - soweit ist es todsicher noch nicht.
Wie sieht es mit einem Ädhäsionsantrag / Antrag auf Sachstandsmitteilung aus ?! Adhäsion gibt es praktisch nur selten. Sie hilft auch nur mäßig - man spart sich das Zivilverfahren, aber das Geld hat man trotzdem noch nicht. Und was den Sachbestand anbelangt: Vorverfahren, würde ich sagen. Man muß Ihnen den Sachstand aber auch nicht unentwegt mitteilen - siehe oben.
Hallo zusammen,
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