Hallo,
meine Tochter (U18) machte im vergangenen Jahr eine Zeugenaussage, die dazu führte, dass ein jugendlicher Intensivtäter (17) aus unserem Ort angeklagt wurde. Bereits vor der Verhandlung (Jugendschöffengericht) gab es zahlreiche Bedrohungen seitens des Täters und seiner 6-köpfigen "Gang" gegen meine Tochter. Meine Tochter sagte dennoch vor Gericht aus. Angeklagt war die ganze "Gang" wegen zahlreicher Straftaten. Der Täter, der durch die Aussage meiner Tochter identifiziert wurde, hatte eine 74-jährige Frau von hinten vom Fahrrad getreten und sie ausgeraubt. Die Dame konnet erst nach einer langwierigen Reha-Maßnahme wieder laufen. Meine Tochter hatte die Geldbörse unmittelbar nach dem Raub gefunden und den Täter rennen sehen. Sie wusste seinen Vornamen, so dass die Justiz ihm auf die Spur kam. Die Polizei stellte Fingerabdrücke des Täters an der Handtasche der Frau fest, so dass er der Tat (und anderer Delikte) überführt wurde. Er bekam 2 oder 3 Jahre auf Bewährung.
Etwa 6 Wochen später, zwischen Weihnachten und Neujahr, verabredete meine Tochter sich mit ihrem Freund, wie schon seit vielen Monaten. Sie sollte ihn bei einem Freund von ihm abholen, anklingeln und er würde dann herunter kommen. Das war etwa 300m von hier Zuhause entfernt. Mit ihrem Freund kam jedoch ein weiterer Mann (knapp 30, 7 Jahre inhaftiert gewesen) und der Täter des Raubüberfalles. Die drei Männer nahmen meine Tochter in die Zange und forderten sie auf, ihre Zeugenaussage zu widerrufen. Sie würde dann eine Geldstrafe bekommen, das Geld würde man ihr dann geben. Das ganze fand unter Androhungen wie "Machst du das nicht, bringen wir dich um", "Du hast Sünde auf dich geladen und machst das wieder gut", "Du tust jetzt, was wir dir sagen", "das ist, weil du im Gericht eine große Fresse hattest" usw. statt. Als meine Tochter versuchte zu entkommen, sprang der Verurteilte in sie von hinten hinein. Meine Tochter erlitt schwere Prellungen und ein Trauma. Sie gab dann scheinbar nach und sagte, sie werde mit der Polizei sprechen und man ließ sie gehen.
Wir erstatteten umgehend Anzeige bei der Polizei. Das Ergebnis: Es gab eine Gefährdungsansprache (die 5. oder 6. seit der ersten Zeugenaussage meiner Tochter wegen der fortlaufenden Bedrohungen) und Ende. Der Richter, der die Verhandlung geführt hatte, ist nun pensioniert. Der Täter lebt hier bei uns im Ort, ebenso der ehemalige Freund und der knapp 30-Jährige, der nur wenige Türen weiter wohnt. Meine Tochter lebt in großer Angst, ich musste sie nun bei einem Verwandten unterbringen, weil sie sich nicht mehr heraus traut, weil sie nachts Alpträume hat, weil sie viel weint und das Trauma nicht verarbeiten kann. Sie verweigert die Schule (11. Klasse), weil sie Angst hat, raus zu gehen.
Auch mein 12-jähriger Sohn bekommt nun Angst. Keiner von uns fühlt sich noch sicher. Aber man sagt uns: Der tut nix. Dabei hat er doch etwas getan- und er ist auf Bewährung!
Ich bekomme auch den Staatsanwalt nicht ans Telefon, ich erfahre nicht einmal, wer zuständig ist.
Ich habe mir einen Beratungsschein geholt (Alleinerziehend mit 2 Kindern) und einen Anwalt konsultiert. Auch er kam kein Stück weiter als ich. Weitere Kosten kann ich nicht tragen. Eine Einstweilige Verfügung, dass die Täter sich meiner Tochter nicht nähern dürfen, würde vermutlich gar nichts bringen und zudem Kosten verursachen, die ich nicht zahlen kann. Wie teuer ist so etwas? Auch den Anwalt kann ich nicht weiter in Anspruch nehmen, wegen der Kosten.
Der Kripobeamte, der uns bislang betreute, sagt, sie solle sich eben nicht mit den Leuten treffen. Natürlich hat sie sich nicht mit dem Täter verabredet, sie wurde in eine Falle gelockt. Es ist hier im Ort zudem unmöglich, diesen Menschen aus dem Weg zu gehen. Wir haben auch Angst vor den Familien und den anderen "Gang"-Mitgliedern.
Was kann ich noch tun?
-- Editiert von Annairis am 07.01.2009 17:58