PETA Aktion von strafrechtlicher Relevanz?

25. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 161x hilfreich)
PETA Aktion von strafrechtlicher Relevanz?

Hallo zusammen,

ich beziehe mich einmal auf folgenden Artikel:
https://www.nw.de/lokal/kreis_guetersloh/guetersloh/22491255_Hund-vom-Grill-sorgt-fuer-Schock-Moment-in-der-Guetersloher-Innenstadt.html

Ich frage mich dabei, ob es hier eine strafrechtliche Relevanz gibt.
Ich habe mich im Vorfeld schon über die Ankündigung der Aktion geärgert. In meinen Augen werden hier kulturelle Unterschiede für die Zwecke dieser Organisation missbraucht. Ich habe im Vorfeld bereits Bedenken geäußert, dass dieser Anblick auf kleine Kinder verstörend wirken könnte, da der Hund in unserer Kultur ein Familientier und weniger ein Nutztier ist.

In anderen Bereichen, wie Film und Videospielen, werden Kinder durch gesetzliche Schutzmaßnahmen vor verstörenden Anblicken geschützt.

Umso wütender macht mich jetzt, dass genau das passiert ist. Mütter mit Kinderwagen fanden die Aktion gar nicht lustig und waren verärgert. Und dann erklären die Veranstalter noch, dass genau das das Ziel gewesen sei.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119664 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von XxBombermanxX):
In meinen Augen werden hier kulturelle Unterschiede für die Zwecke dieser Organisation missbraucht.

Das ist erst mal nicht strafbar.



Zitat (von XxBombermanxX):
Ich habe im Vorfeld bereits Bedenken geäußert, dass dieser Anblick auf kleine Kinder verstörend wirken könnte,

Wenn die wüssten wie die Bärchenwurst gemacht wird, wäre das nicht verstörend?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Mir fällt kein Paragraph aus dem StGB ein, der tangiert sein könnte.

Im Kreis Gütersloh sollte man aber doch mit der Verarbeitung von Tieren zu Lebensmitteln bestens vertraut sein.
(Für Ortsunkundige: Mehrere große Fleisch- und Wurstproduzenten haben ihren Sitz im Kreis Gütersloh.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zumal selbst die fachgerechte Schlachtung von Hunden nicht das StGB tangiert, lediglich die Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV) untersagt in ihrem §22 das Fleisch von Hunden, Katzen, anderen hundeartigen und katzenartigen Tieren (Caniden und Feliden) sowie von Affen zum Zwecke des menschlichen Verzehrs zu gewinnen oder in den Verkehr zu bringen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von XxBombermanxX):
Mütter mit Kinderwagen fanden die Aktion gar nicht lustig und waren verärgert.
Ja, den Kindern von heute traut man nichts mehr zu. Ich habe als Kind meinem Opa, der Jäger war, interessiert zugeschaut, wenn er einem Hasen das Fell abgezogen hat, oder wenn meine Mutter den Fasan gerupft und ausgenommen hat.

Auf dem benachbarten Bauernhof habe ich Kälber gestreichelt, bei deren Geburt ich dabeigewesen bin, un von denen ich wusste das sie bald auf dem Teller landen würden.

Und dann habe ich als Kind auch mal miterlebt, wie eine Kuh geschlachtet wurde. Schön war der Anblick sicherlich nicht. Verstörend aber auch nicht.

Aber das war halt auch noch in jener Zeit, in der Kinder in der Lage gewesen sind alleine und zu Fuß in die Schule und wieder nach Haus zu gehen. Das ist ja den Kindern dieses Jahrhunderts nicht mehr zuzumuten. Die müssen sicher mit dem SUV zur Schule gebracht werden.

Dabei ist es vielleicht nicht verkehrt, wenn Kinder auch mal ein wenig Einblick in die Realität bekommen und lernen sich im Leben zurecht zu finden. Es schadet den Kindern doch nicht, wenn sie wissen wie die Wurst in die Plastikverpackung kommt, und das ein Schnitzel nicht auf Bäumen wächst.

1x Hilfreiche Antwort

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