PN = strafrechtlich relevant?

3. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Markusmurks
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
PN = strafrechtlich relevant?

Hallo Leute, ich hab eine Frage:

Einen Freund wurde in einem Forum das geschrieben

„Da du ja so blöd bist und auf FB und hier im Forum das gleiche schreibst, war es nicht schwer rauszufinden wer du bist, Name. Wie gefällt dir „Wohnort"?


Mir fällt sein Monaten auf, dass sobald dich wer kritisch hinterfragt, sofort Fakeaccounts (2.3.4. Accounts) kommen und den beleidigen.

Für mich als Itler war es ein leichtes deine ip und ... die deiner Fakeaccounts rauszufinden Du hast drei Tage Zeit diese zu löschen. Letzte Chance. Solltest du ferner weiter Leute öffentlich sebst des Fakaccounts bezichtigen überlasse ich die Daten den Administrator des Forums und er soll sich darum kümmern"

Man muss dazu sagen, dass in den ANB steht, dass man nur einen Account haben darf und zusätzlich der Adminstrator immer wieder aufruft Verdachtsmomente in einem eigenen Thread anzusprechen (ist auch gängige praxi).


mein Freund hat auch keinen Fakeaccount oder ähnliches. (Also muss er bluffen)

Die Polizei sagte (habe drei Reviere angerufen), dass da nicht viel zu machen sei, da Beleidigung in dem Ausmaß kein öffentliches Interesse weckt und er mir lediglich den Verdacht geschildert habe. Außerdem sei es ja gängige Praxis in diesem Forum, Verdachtsmomente zu sagen. Ich könne natürlich eine Anzeige machen, aber so sei nun mal der Stand der Dinge. Ist das richtig?

Der Benutzer war selbst ein Fakeaccount und hat sich wieder gelöscht


Hat wer einen Tipp wie man sich gegen so einen zur Wehr setzen kann?
Unterlassung?
-- Editiert von Markusmurks am 03.05.2019 07:24

-- Editiert von Markusmurks am 03.05.2019 07:26

-- Editiert von Markusmurks am 03.05.2019 07:27

-- Editiert von Markusmurks am 03.05.2019 07:28

-- Editiert von Markusmurks am 03.05.2019 07:29

-- Editiert von Markusmurks am 03.05.2019 07:32

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Markusmurks):
Hat wer einen Tipp wie man sich gegen so einen zur Wehr setzen kann?
Stay offline.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Markusmurks
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Zitat (von Markusmurks):
Hat wer einen Tipp wie man sich gegen so einen zur Wehr setzen kann?
Stay offline.


Also ist da nichts strafrechtlich relevantes dabei und die Polizei hatte recht?

Konnte mir das nicht vorstellen..

-- Editiert von Markusmurks am 03.05.2019 09:02

-- Editiert von Markusmurks am 03.05.2019 09:03

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Die Grenze zur Beleidigung ist noch nicht überschritten - nicht jede Missfallensbekundigung ist eine Beleidigung. Außerdem lockt eine nicht-öffentlich gefallen Beleidigung kaum einen Staatsanwalt hinter dem Ofen hervor.

Eher interessant wäre eine Nötigung - aber da müsste mit einem "empfindlichen Übel" gedroht werden. Eine Drohung, Meldung beim Administrator zu machen, erscheint mit aber kein solches Übel zu sein.

Strafrechtlich kommt da nicht bei raus - da hat die Polizei wohl recht.

Aber ganz unjuristisch gesehen hat weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft Lust, sich mit dem Kindergarten in irgendwelchen Foren zu beschäftigen. Die haben wichtigeres zu tun. Allein deshalb wird eine Anzeige im Sande verlaufen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Markusmurks
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Die Grenze zur Beleidigung ist noch nicht überschritten - nicht jede Missfallensbekundigung ist eine Beleidigung. Außerdem lockt eine nicht-öffentlich gefallen Beleidigung kaum einen Staatsanwalt hinter dem Ofen hervor.

Eher interessant wäre eine Nötigung - aber da müsste mit einem "empfindlichen Übel" gedroht werden. Eine Drohung, Meldung beim Administrator zu machen, erscheint mit aber kein solches Übel zu sein.

Strafrechtlich kommt da nicht bei raus - da hat die Polizei wohl recht.

Aber ganz unjuristisch gesehen hat weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft Lust, sich mit dem Kindergarten in irgendwelchen Foren zu beschäftigen. Die haben wichtigeres zu tun. Allein deshalb wird eine Anzeige im Sande verlaufen.


Danke dir Vielmals. Deine Antwort war sehr hilfreich.

Also kommt da mit Sicherheit nichts raus.

Habe ehrlich gesagt mit einer Haftstrafe gerechnet..


Man kann doch nicht so gemein sein und nichts passiert..

-- Editiert von Markusmurks am 03.05.2019 09:43

-- Editiert von Markusmurks am 03.05.2019 09:44

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Sehe ich genauso

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Markusmurks
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Sehe ich genauso


?!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Markusmurks):
Habe ehrlich gesagt mit einer Haftstrafe gerechnet..
Die wird es wegen dem Kindergarten ganz bestimmt nicht geben.

Die Staatsanwaltschaft würde ein Ermittlungsverfahren aufgrund mangelnden öffentlichen Interesses einstellen und auf den Privatklageweg verweisen. Dann müsstest Du selbst, mit immer noch geringen Erfolgsaussichten, vor Gericht ziehen und dmüsstest die Gerichtskosten, auf denen Du vermutlich sogar sitzenbleiben würdest, vorstrecken.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Markusmurks):
Zitat (von !!Streetworker!! ):
Sehe ich genauso


?!


Ich sehe es genauso wie drkabo. Der Beitrag (von dir) dazwischen wurde zeitgleich mit meinem gepostet. Meiner sollte eigentllich direkt hinter dem von drkabo kommen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)
Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

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