Paintballmarkierer ohne Plombe strafbar?

19. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
TaylornichtSwift
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Paintballmarkierer ohne Plombe strafbar?

Hallo,
jetzt mal rein theoretisch, was ist wenn man einen Paintballmarkierer (bis 7,5 Joule) hat und die Plombe entfernt hat.

Jetzt will man den Markierer wieder verkaufen. Macht man sich ohne Plombe strafbar oder nicht? Ist es in Ordnung, wenn man es selber verschließt, zum Beispiel mit Heißkleber oder ähnlichem?

Vielen Dank im Voraus,
Taylor

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von TaylornichtSwift):
Jetzt will man den Markierer wieder verkaufen. Macht man sich ohne Plombe strafbar oder nicht?


Im Gesetz steht nichts davon, dass die Markierer verplombt sein müssen, sondern nur, dass die Schussenergie nicht über 7,5 Joule betragen darf.
Das Problem ist, dass sichergestellt sein muss, dass der Markierer nicht "mit einfachen Mitteln" auf über 7,5 Joule gebracht werden kann, wie ist erstmal egal und vor allem eine Frage, wie der Markierer beim Beschussamt vorgelegt wurde.

Zitat (von TaylornichtSwift):
Ist es in Ordnung, wenn man es selber verschließt, zum Beispiel mit Heißkleber oder ähnlichem?


Klar ist das möglich, im Falle einer Kontrolle ist der Markierer trotzdem erstmal weg zum Beschussamt.
Extrem problematisch wird es dann wenn beim Beschusstest >7,5 Joule gemessen werden.
Verstöße gegen das Waffenrecht sind keine Kavaliersdelikte.


-- Editiert von spatenklopper am 19.12.2018 15:40

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