Guten Tag!
(da ich nicht weiß, in welche Rubrik meine Frage gehört, platziere ich sie nun hier).
Viele Mitarbeiter der Firma XY lassen sich ihre privat getätigten Bestellungen gerne an die Büro-Adresse senden.
aus Praktikabilitätsgründen.
So auch Anton.
Er bekommt ein als privat adressiertes Paket zugestellt,
das am Empfang angenommen wird.
Der Mitarbeiter vom Empfang bittet einen vorbeikommenden Kollegen,der in der gleichen Etage, wie Anton arbeitet, ihm das Paket zu bringen.
Und das tut der Kollege auch.
Er legt das Paket auf Antons Schreibtisch.
In Antons Abwesenheit.
Die drei anwesenden Kollegen Bernd, Manni und Willi befinden sich gerade in dem Büro - und sie fragen sich, was Anton sich da wohl schon wieder bestellt hat.
Obwohl ihnen bewußt ist, dass es sich um ein privates Paket von Anton handelt, obsiegt die Neugierde - sie öffnen es.
Fortan wird in der gesamten Firma über Anton gewitzelt, weil er sich Sexspielzeug (eine Gummipuppe) gekauft hat.
Fragen:
a) Hat Anton Schadenersatzansprüche?
b) Mit welchen Strafen müssen die neugierigen Kollegen rechnen?
c) Könenn die neugierigen Kollegen sich dadurch retten, indem jeder behauptet, ein anderer hat das Paket geöffnet?
danke im voraus!
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Paket geöffnet
a) welcher Schaden ist denn entstanden?
b) theoretisch: Freiheitsstrafe bis 2 Jahre.
praktisch: gar keine/Einstellung wegen Geringfügigkeit.
c) wovor retten? Selbst ein Meineid würde wahrscheinlich höher bestraft als die eigentliche Tat.
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zu a) Anton könnte sich bei der Kolelgenschaft in einem Maße bloßgestellt und "beschädigt" sehen, dass er die Firma wechseln "muss".
zu b) Bedeutet das: jeder, der private Post von dritten öffnet, riskiert nicht viel - da derartige "Vergehen" in der Praxis wegen Geringfügigkeit eingestellt werden...?
c) Könnten die "Täter" sich erfolgreich gegen eine Abmahnung durch die firma wehren - da vordergründig ja keine bertieblichen Belange betroffen waren?
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c) Es könnte eher passieren das Anton eine Abmahnung durch den Arbeitgeber erhält.
Wie ja gesagt wurde, kommt öfters private Post auf den Arbeitsplatz.
Hat der Arbeitgeber dieses genehmigt?
Wenn nicht, könnte Anton dadurch eine Abmahnung bekommen.
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quote:<hr size=1 noshade>Könenn die neugierigen Kollegen sich dadurch retten, indem jeder behauptet, ein anderer hat das Paket geöffnet? <hr size=1 noshade>
Sie könnten sich dadurch retten, daß sie alle die Aussage verweigern und nicht nachzuweisen ist, wer es denn nun geöffnet hat.
Einen anderen beschuldigen dürften sie nicht, das wäre §164 StGB .
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