Hallo
Ich hatte kürzlich ein Thema eröffnet "DHL verweigert Schadenersatz"
Ich habe im Internet ein Handy gekauft und angekommen ist bei mir ein offenbar geöffnetes Paket mit einem alten Teppichmesser als Inhalt.
Zu der Zeit ging ich davon aus das dieses Paket bei DHL geöffnet und der Inhalt entnommen wurde. DHL lehnte den Schadenersatz wegen "Verpackung entgegen den AGB`s" ab.
Mir ließ die Sache keine Ruhe und jetzt habe ich auf dem Versandschein entdeckt das das Paket bereits beim Absenden nur 100! Gramm gehabt hat. Zu wenig für ein Handy in OVP mit Zubehör.
Der Hersteller bestätigte mir das das Bruttogewicht dieses Gerätes bei 170gr. inkl. Verpackung liegt.
Addiere ich noch den Karton mit 75 gr. hinzu hätte das Paket also ca 250 gr. haben müssen.
Ich habe mir alles aufgehoben und dem Verkäufer eine Frist gesetzt mir mein Geld zurück zu überweisen.
Macht er natürlich nicht und hat angeblich auch Zeugen das er es eingepackt hat.
Wie stehen meine Chancen in diesem Fall?
Wie soll ich reagieren? Geht die Polizei solchen Sachen überhaupt nach wenn ich Anzeige wegen Betrugs erstatte?
Danke für Eure Hilfe
Gruß
D. Müller
Paket ohne Inhalt - vermutlich Betrug
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo lefti,
die Chancen stehen recht gut, vorausgesetzt, das Paket wurde bei DHL bzw. bei der Post gewogen und nicht nur vom Absender.
Ich würde zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.
MfG Stefan
--- editiert vom Admin
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Also wenn es dir eher um dein Geld geht, solltest Du in erster Linie auf dem Zivilwege deine Ansprüche stellen.
Wie >meinefreseaberauch< schon schreibt hilft die die Strafanzeige wegen Betrugs alleine nicht viel!
Deine Ansprüche über den bezahlten Betrag (& entstandene Auslagen, Zinsen etc.) kannst du i.d.R. online (Formular für gerichtlichen Mahnbescheid) bei deinem zuständigen Amtsgericht
machen, anschließend das ausgefüllte Formular ausdrucken und unterschrieben dorthin schicken oder ggf. am Empfangsschalter abgeben.
Rechne hierfür (erstmal) mit etwa 20-30 Euro die Du vorstrecken musst, genaueres wird dir dann das Online-Formular erklären. Diese wirst Du dann etwa 1-2 Wochen nach Formulareinreichung überweisen müssen. Die Kosten werden von dir natürlich als Auslagen mit auf dem Mahnbescheid draufgeschlagen - welche Du dann vom Schuldner (normalerweise) dann wieder bekommst.
Wenn Du annehmen kannst, daß derjenige öfters auf solchen Betrugsmaschen reitet solltest Du dich keinesfalls scheuen auch eine Betrugsanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu machen - meist sind die auch an sowas interessiert.
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-- Editiert von L.E.W. am 21.04.2008 21:33:26
Hallo L.E.W.
Kannst Du mich bezüglich des gerichtlichen Mahnbescheides noch ein wenig aufklären?
Kann ich das wirklich so einfach machen?
Ich meine ohne weitere Schritte?
Ich habe bis vor kurzem noch gewartet weil er sich angeblich schriftlich an DHL gewandt hat und jetzt kam natürlich erneut die Ablehnng.
Was wird dann eigentlich in Gang gesetzt bei so einem Mahnbescheid? Und welche Möglichkeiten hat er dann?
Vielen Dank für Deine Hilfe
Gruß
Lefti
Und grundsätzlich für die Zukunft - beschädigte Pakete = Annahme verweigern.
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