Paketbetrug / Email zurückverfolgen

1. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
sokratis1985
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Paketbetrug / Email zurückverfolgen

Guten Tag.

Folgendes hat sich zugetragen

A = Juwelier mit Online Shop (Opfer)
B = potentieller Kunde (evtl. auch Täter)
C = Täter
D = weiteres Opfer

Bei B könnte es sich um die selbe Person wie C handeln. Dies wird aus dem folgenden Sachverhalt ersichtlich.

oooooooooooooooo

A betreibt seit 30 Jahren einen gut florierenden Juwelierladen samt dazugehörigen Online Shop.

Eines Tage erhält er von B eine E-Mail. In dieser teilt B dem A mit, dass er großes Interesse am Angebot des A hat, speziell an den Herrenuhren. Da B aber wohl geschäftlich viel unterwegs sei, wäre es ihm nur schwerlich möglich, Pakete persönlich entgegen zu nehmen bzw. in einer Postfiliale abzuholen.

Für diese Zwecke hätte B wohl eine Paketbox auf sein Grundstück gestellt, in welchem die Pakete dann vom Paketboten abgelegt werden sollen. B erfragt letztendlich, mit welchem Versandunternehmen der A seine Ware versendet und welche Maße die Pakete in der Regel haben, um so zu erfahren, ob die Pakete in die Paketbox des B passen würden oder nicht.

A denkt sich nichts weiter dabei und teilt B die gewünschten Informationen mit. B bedankt sich daraufhin.

Soweit die Vorgeschichte.

Ein paar Tage später tätigt C eine Bestellung im Online Shop von A. Es handelt sich um eine Herrenuhr im Wert von 1.500,00€. C bestellt diese „auf Rechnung" auf eine von der Rechnungsanschrift abweichenden Lieferanschrift. Da dies aber durchaus nicht unüblich ist, und die Bonitätsauskunft positiv verläuft, schickt A die bestellte Uhr an C heraus.

Wiederum ein paar Tage später erhält der A einen Anruf von D, welcher nicht gerade erfreulich ist. Denn der D äußert darin, dass er wohl eine Rechnung von A über eine Herrenuhr in Höhe von 1.500,00€ erhalten hat, D hätte diese Bestellung aber niemals getätigt und möchte nun Anzeige erstatten.

A wird nun relativ schnell klar, was passiert ist. Aus seiner Sicht kann es sich nur so zugetragen haben:

Bei C wird es sich zu 99,99% um die selbe Person wie B handeln. Denn es wird ja kein Zufall sein, dass B ein paar Tage vorher noch bei A bzgl. des Versandunternehmens und seiner Paketbox anfragt und „zufälligerweise" erhält A dann ein paar Tage später eine Bestellung von C, die sich letztendlich als ein klassicher Paketbetrug herausstellt.

Also wird B die selbe Person sein wie C, das ist wohl eindeutig. Natürlich hat B bei seiner Mail einen anderen Namen angegeben.

ooooooooooooo

Wenn man nun davon ausgeht, dass B bzw. C sich bei dem Bestellbetrug nicht allzu unklug angestellt und sämtliche Sicherheitsvorkehrungen bei der Bestellung der Uhr getroffen hat, um nicht zurückverfolgt werden zu können (Internetcafé, W-LAN HotSpot, etc.), könnte es ja sein, dass er die ein paar Tage zuvor getätigte Mail, in welcher er lediglich sein Interesse an den Uhren bekundet und sich dadurch ja noch nicht strafbar gemacht hat, nicht so vorsichtig war. Und diese Mail evtl. nicht anonym verschickt hat, so dass man über die IP problemlos an den Täter gelangen könnte.

Genauso möchte A dies auch bei der Anzeige wegen Betrug, die A natürlich aufgeben möchte, der Polizei mitteilen.

Nun die Frage:

Da der A ja letztendlich nicht beweisen kann, ob es sich bei dem B (derjenige, der die Mail geschrieben hat) letztendlich auch um den C (derjenige, der die Bestellung getätigt hat) handelt, würde die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft überhaupt Anstrengungen unternehmen, den Verfasser der Mail zurückzuverfolgen?

Oder würde sich die Polizei/StA einfach denken: „Nö, die Mail erfüllt keinen Straftatbestand, diese kann von irgendeiner x-beliebigen Person geschrieben worden sein und muss nichts mit dem C zu tun haben, da können wir nichts machen."?

Ebenfalls könnte ja auch sein, dass der Mailprovider sich hier querstellt und die IP erst gar nicht herausgibt, weil ja von dieser Mailadresse ja keine Straftat begangen wurde.

Zumal ist in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung bis auf Weiteres ausgesetzt bis zu einer endgültigen Entscheidung. Dies würde ja bedeuten, dass die „Spuren" der von B geschriebenen Mail gar nicht mehr zurückzuverfolgen wären, ob B nun „aufgepasst" hat oder nicht.

Aber dennoch muss man ja im vorliegenden Fall nur Eins und Eins zusammenzählen, um darauf zu kommen, dass B auch letztendlich der C sein wird.

Oder habe ich da einen Denkfehler?

Bitte um Hilfe und Antworten!

Gruß
Sokratis1985

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von sokratis1985):
Oder habe ich da einen Denkfehler?


Mehrere.

Der erste ist davon auszugehen, dass einer Mail eine IP zuzuordnen ist, hinter der ein eindeutiger Absender steht.
Das ist nicht so, wurde die Mail beispielsweise über ein Mobilfunknetz versandt, haben am selben Funkmast (Knotenpunkt) viele Nutzer die selbe IP dank shared IP.

Denkst Du nicht es wäre zielführender, anstatt "anonyme Mails" zu analysieren, herauszufinden wer an der Versandadresse ansässig ist?

Zitat (von sokratis1985):
D = weiteres Opfer


Oder Täter. ;)

-- Editiert von spatenklopper am 01.04.2019 11:30

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sokratis1985
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von "spatenklopper"):
Der erste ist davon auszugehen, dass einer Mail eine IP zuzuordnen ist, hinter der ein eindeutiger Absender steht.
Das ist nicht so, wurde die Mail beispielsweise über ein Mobilfunknetz versandt, haben am selben Funkmast (Knotenpunkt) viele Nutzer die selbe IP dank shared IP.


Also kann A hier nur hoffen, dass die Mail von einem privaten W-LAN Netzwerk verschickt wurde, damit der Absender eindeutig identifiziert werden kann?! Na, super!

Und wie steht es mit der zurzeit in Deutschland nicht existierenden Vorratsdatenspeicherung? Heißt das nicht sowieso, dass A hier Pech gehabt hat, weil der Mailanbieter keine Daten speichern darf?!

Zitat:
Denkst Du nicht es wäre zielführender, anstatt "anonyme Mails" zu analysieren, herauszufinden wer an der Versandadresse ansässig ist?


Mit Sicherheit nicht der Täter. Es wird sich mit Sicherheit um ein leerstehendes Haus bzw. eine leerstehende Wohnung halten, wie es bei einem klassischen Paketbetrug ja im Grunde immer der Fall ist.

Also wird auch hier kein Täter zu ermitteln sein.

Mit anderen Worten: A hat Pech gehabt und bleibt auf den Kosten sitzen.

Ganz großes Kino!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von sokratis1985):

...
A = Juwelier mit Online Shop (Opfer)
B = potentieller Kunde (evtl. auch Täter)
C = Täter
D = weiteres Opfer
....
Oder habe ich da einen Denkfehler?


Nicht unbedingt ein Denkfehler ... aber nur eine von vielen Konstellationen.

Z.B.
a) Der Juwelier A selbst ist ein Betrüger und versendet Rechnungen ohne Lieferung.
b) Der Rechnungsempfänger D ist der Betrüger und hat die Lieferung über die unterschiedliche Lieferadresse erhalten.
c) B ist Betrüger und arbeitet mit D (somit auch Betrüger) zusammen.
usw ... usw ...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von sokratis1985):
Mit anderen Worten: A hat Pech gehabt und bleibt auf den Kosten sitzen.


Ja.

Kein einziger mir bekannter Shop bietet Zahlung auf Rechnung bei abweichender Lieferanschrift an.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Kein einziger mir bekannter Shop bietet Zahlung auf Rechnung bei abweichender Lieferanschrift an.


Wenn es nicht grade um Cent Artikel geht, kenne ich auch keinen Shop hinter dem nicht grade ein Konzern steht, der Kauf auf Rechnung für Neukunden anbietet.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sokratis1985
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von "guyfromhamburg"):
a) Der Juwelier A selbst ist ein Betrüger und versendet Rechnungen ohne Lieferung.


Die Lieferung kann durch den versicherten Versand und der damit verbundenen Sendungsverfolgung nachgewiesen werden. Also fällt dies weg.


Zitat:
b) Der Rechnungsempfänger D ist der Betrüger und hat die Lieferung über die unterschiedliche Lieferadresse erhalten.


Dies fällt ebenfalls weg, da D wohl nicht so selten dämlich wäre, eine unrechtmäßig erlangte Uhr an sich selbst liefern zu lassen. Da kann er sich ja direkt der Polizei stellen und sich anzeigen.

Zitat:
c) B ist Betrüger und arbeitet mit D (somit auch Betrüger) zusammen.
usw ... usw ...


Dies wäre eine Option, aber dann wäre doch die von B verfasste Mail ein klarer Punkt, wo man die Ermittlungen ansetzen könnte. Wie steht es aber nun mit der zurzeit in Deutschland nicht existierenden Vorratsdatenspeicherung. Das würde doch bedeuten, dass der Mailanbieter die Daten der Mail gar nicht speichern darf und sich die Mail von B sich somit gar nicht mehr zurückverfolgen ließe, oder?!

Was ja dann auch gleichzeitig bedeuten würde, dass A hier wohl Pech gehabt hat. Aber das kann es doch nicht sein.

Zitat (von "hiphappy"):
Kein einziger mir bekannter Shop bietet Zahlung auf Rechnung bei abweichender Lieferanschrift an.


Zitat (von "spatenklopper"):
Wenn es nicht grade um Cent Artikel geht, kenne ich auch keinen Shop hinter dem nicht grade ein Konzern steht, der Kauf auf Rechnung für Neukunden anbietet.


Ich könnte Ihnen hier jetzt eine ganze Liste von Shops nennen, die dies ermöglichen. Warum auch nicht?! Eine abweichende Lieferanschrift zu nutzen, ist schließlich kein generelles Indiz für einen Paketbetrug.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von sokratis1985):
Zitat:
a) Der Juwelier A selbst ist ein Betrüger und versendet Rechnungen ohne Lieferung.


Die Lieferung kann durch den versicherten Versand und der damit verbundenen Sendungsverfolgung nachgewiesen werden. Also fällt dies weg.


Nein. Der Juwelier kann ja auch an sich selbst versendet haben.


Zitat (von sokratis1985):
Zitat:
b) Der Rechnungsempfänger D ist der Betrüger und hat die Lieferung über die unterschiedliche Lieferadresse erhalten.


Dies fällt ebenfalls weg, da D wohl nicht so selten dämlich wäre, eine unrechtmäßig erlangte Uhr an sich selbst liefern zu lassen. Da kann er sich ja direkt der Polizei stellen und sich anzeigen.

Nein. Die Lieferadresse ist doch zur Zeit gar nicht D zuzuordnen.

Zitat (von sokratis1985):
Zitat:
c) B ist Betrüger und arbeitet mit D (somit auch Betrüger) zusammen.
usw ... usw ...


Dies wäre eine Option, aber dann wäre doch die von B verfasste Mail ein klarer Punkt, wo man die Ermittlungen ansetzen könnte.

Nein, das sind m.E. bisher nur reine Vermutungen. Ob dafür der Aufwand getrieben wird ... wage ich zu bezweifeln.

Konsequenz: Ein Online-Shop Betreiber unterliegt leider immer gewissen Risiken. die er auch unternehmerisch (kaufmännisch) planen sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sokratis1985
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Nein. Der Juwelier kann ja auch an sich selbst versendet haben.


Kann er nicht und hat er nicht. Die Lieferadresse steht klar im System und das Versandunternehmen hat die Adresse auch bestätigt.

Zitat:
Nein. Die Lieferadresse ist doch zur Zeit gar nicht D zuzuordnen.


D ist der Besteller (somit letztendlich auch Täter) und wird die Ware wohl kaum jemand anderem als sich zugesendet haben. Wäre ziemlich sinnfrei. Und selbst, wenn D einen Komplizen hätte, an welchen er die Ware hätte schicken lassen, somit ist und bleibt D dennoch der Haupttäter.

Zitat:
Nein, das sind m.E. bisher nur reine Vermutungen. Ob dafür der Aufwand getrieben wird ... wage ich zu bezweifeln.


Vermutungen? Hmmm, mal sehen. A erhält eine Mail von B, in welchem dieser den A über das Versandunternehmen und Lieferungen an eine Paketbox ausfragt. Seltsamerweise tätigt D ein paar Tage später eine Bestellung, die sich letztendlich als Paketbetrug herausstellt.

Merkwürdiger Zufall, meinen Sie nicht auch?!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Und? Trotzdem alles Spekulation.

Wohin genau ging die Uhr denn nun? Wem gehört die Pakextbox auf dem Grundstück? Ich würde mich ja erstmal an diesen Empfänger halten.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sokratis1985
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@guyfromhamburg

Spekulationen? Das wird die Staatsanwaltschaft hoffentlich anders sehen. Die Indizien sprechen doch eine eindeutige Sprache.

Im Übrigen muss hier eine Korrektur meines letzten Beitrages vorgenommen werden. Im #8 muss -D- durch -C- ersetzt werden.

Zu Ihren Fragen:

Die Uhr ging an die Lieferanschrift des C, was wohl ein leerstehendes Haus sein wird. Die Rechnung ging an D, der die Uhr aber niemals bestellt hat.

Wem die Paketbox gehört, ist unbekannt. Aber diese wird sich der B bzw. C wohl dafür extra besorgt und auf dem Grundstück des leerstehenden Hauses gestellt haben.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von sokratis1985):
Also wird B die selbe Person sein wie C, das ist wohl eindeutig.

Nicht mal im Ansatz.



Zitat (von sokratis1985):
Oder habe ich da einen Denkfehler?

Der erste und größet ist, das man davon ausgeht, das es so war wie man sich das hier zusammenreimt.



Zitat (von sokratis1985):
Zitat:
Nein. Der Juwelier kann ja auch an sich selbst versendet haben.
Kann er nicht und hat er nicht. Die Lieferadresse steht klar im System und das Versandunternehmen hat die Adresse auch bestätigt.

Die Adresse ist eine Fake-Adresse des Juweliers, die Paketbox ist die seine.



Zitat (von sokratis1985):
Das würde doch bedeuten, dass der Mailanbieter die Daten der Mail gar nicht speichern darf und sich die Mail von B sich somit gar nicht mehr zurückverfolgen ließe, oder?!

Doch speichern darf er sie schon, nur machen das halt alle unterschiedlich lange - oder tatsächlich gar nicht.



Zitat (von sokratis1985):
Was ja dann auch gleichzeitig bedeuten würde, dass A hier wohl Pech gehabt hat.

Ja, das kann es bedeuten.



Zitat (von sokratis1985):
Aber das kann es doch nicht sein.

Doch, wenn A an einer entsprechenden Versicherung gespart hat, der Täter nicht auffindbar ist, bleibt er auf den Kosten sitzen.



Zitat (von sokratis1985):
Also kann A hier nur hoffen, dass die Mail von einem privaten W-LAN Netzwerk verschickt wurde, damit der Absender eindeutig identifiziert werden kann?!

Absolut nicht, denn eine IP ist in den wenigsten Fällen so zuzuordnen, dass dahinter ein eindeutiger Absender in Form einer natürlichen Person steht.
IPs werden Anschlüssen zugeordnet, maximal Geräten, aber halt nicht Personen. In 10 Jahren eventuell mal ... aber derzeit liegt die Wahrscheinlichkeit mittels einer IP eine Person eindeutig zu identifzieren im untersten einstelligen Bereich.



Zitat (von sokratis1985):
Aber diese wird sich der B bzw. C wohl dafür extra besorgt und auf dem Grundstück des leerstehenden Hauses gestellt haben.

Oder es gibt sie gar nicht diese Box und P war der Täter ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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