Hallo,
Mein Vater hat heute eine Vorladung bekommen. Dort steht nur Paragraph 263 Betrug
sonst nichts.
Doch leider weiss er/ich nicht was damit gemeint ist, da da nichts dazu steht nur: Paragraph 263 Betrug.
Da er in letzter Zeit ein Problem mit dem Arbeitsamt hatte, da er leider 700 Euro zu unrecht bezogen hatte, die aber auch abbezahlt kann es das doch nicht sein oder ?
Ausserdem hat mein Vater keine Ahnung von Computern und hat die VOrladung bekommen. Ich habe schonmal eine Anzeige wegen Betrugs bekommen und habe dann aufgehoert mit sowas. DOch ich weiss nicht was das jettz ist.
Paragraph 263 Betrug
25. Juni 2009
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Frage vom 25. Juni 2009 | 14:31
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 2x hilfreich)
Paragraph 263 Betrug
#1
Antwort vom 25. Juni 2009 | 14:40
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 2x hilfreich)
Achja der genaue Begriff ist
Paragraph 263 abs. 1 StGB
#2
Antwort vom 25. Juni 2009 | 14:43
Von
Status: Unbeschreiblich (34404 Beiträge, 17794x hilfreich)
Hi,
wir im Forum können das ja nun auch nicht genau wissen, aber ich würde mal ganz stark vermuten, daß es mit den 700 Euro zu tun hat. Wenn er die betrügerisch erhalten hat, ist das auch durch die Rückzahlung nicht aus der Welt.
Gruß vom mümmel
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#3
Antwort vom 25. Juni 2009 | 14:57
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 2x hilfreich)
Ja aber die haben das glaube ich nicht zur Anzeige gebracht. Und da Computer betrug ja Paragraph 263a ist kann ich mir das auch nicht vorstellen oder schreibt man das bei der Vorladung nicht ?
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