Paypal Betrug

2. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
fb338242-49
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Paypal Betrug


guten morgen

Ich habe über Ebay ein Alten Kamera für 1050€ verkauft, das Geld habe über Paypal erhalten. Später gabs Probleme wegen verkauf, der Käufer holte sich sein Geld über Paypal zurück.
Jetzt hatte ich im Paypal Konto ein Soll, den ich nicht sofort begleichen könnte.
Dann hat Paypal die Sache an eine Inkasso über geben, diese sagte wen ich nicht zahle werden die mich wegen Betrug anzeigen. Da ich vor 6 Monaten Eidesstattliche Versicherung gemacht habe hätte ich mich wegen betrug strafbar gemacht.
Weiß einer die Rechtslage?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Was war denn mit der Kamera los? Wieso gab es "Probleme"?

Der Sachverhalt ist noch etwas unklar. Bisher spricht nichts für eine Straftat, allerdings habe ich das Gefühl, dass noch irgendwelche wichtige Infos fehlen.



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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Dann hat Paypal die Sache an eine Inkasso über geben, diese sagte wen ich nicht zahle werden die mich wegen betrug anzeigen.


Man könnte überlegen, ob es nicht taktisch klüger wäre, das PP-Konto auszugleichen (wenn man das denn kann) und sich lieber mit dem K herumzustreiten. Der hat keine fette Rechtsabteilung hinter sich und im Zweifel auch nicht die Rechtslage im Rücken (PP könnte zu der Einbehaltung hingegen durch eure vertraglichen Vereinbarungen berechtigt sein).

Und eine Dreieckssituation (in der du PP nachweisen mußt, daß der K das Geld unberechtigt einbehalten hat) ist schon sehr unglücklich, die sollte man vermeiden.

quote:
Da ich vor 6 Monaten Eidesstattliche Versicherung gemacht habe hätte ich mich wegen betrug strafbar gemacht.


Das ist ja nun Unfug; du konntest kaum damit rechnen, daß jemand unberechtigt Käuferschutz beantragen und damit eine Forderung entstehen lassen würde, die du evtl. nicht begleichen kannst. So weit geht Eingehungsbetrug nun doch nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Die EV verbietet es nicht, Sachen zu verkaufen.
Diese Drohung ist also in der Tat Unsinn.

PayPal kann es egal sein, ob der Verkauf zu Recht rückabgewickelt wurde oder nicht. PayPal ist nur dazu da, eine Art Zwischenlager für Geld zu sein, damit der Käufer nicht an einen völlig Unbekannten überweisen muss. Das heißt aber nicht, dass PayPal, wenn sich Käufer und Verkäufer uneins sind, auf der Forderung sitzen bleibt. Es wird in den AGBs stehen, dass im Falle der Rückforderung durch den Käufer der Verkäufer verpflichtet ist, das Geld an PayPal zurückzuerstatten. Anderes würde mich sehr wundern.

Ich teile also die Auffassung, dass es zweckmäßig wäre, die Forderung auszugleichen.

Ein Betrug würde voraussetzen, dass Sie von Anfang an vorgehabt hätten, etwas zu verkaufen, das Geld einzunehmen, tatsächlich aber schlechte oder keine Ware zu liefern und das Geld zu behalten. Das wird kaum nachweisbar sein. Jedenfalls dann nicht, wenn der Verkauf an der Qualität der Kamera gescheitert sein sollte. Wenn gar nicht geliefert wurde, kann das schon anders aussehen.
Ich werde auch das Gefühl nicht los, dass die Hälfte der Geschichte fehlt, siehe Justice' Beitrag

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