Ich habe eine Frage und zwar, ist es schon eine Straftat, wenn jemand am pc das Bild auf seinem Personalausweis fälscht und davon ein Bild macht und dies einen privaten Freund per SMS schickt? Kann dieser Freund das bei der Polizei zur Anzeige bringen und was kommt Da auf denjenigen zu?
Perso fälschen
8. Mai 2017
Thema abonnieren
Frage vom 8. Mai 2017 | 10:14
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Perso fälschen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 8. Mai 2017 | 11:24
Von
Status: Weiser (17253 Beiträge, 9510x hilfreich)
Zitat:Ich habe eine Frage und zwar, ist es schon eine Straftat, wenn jemand am pc das Bild auf seinem Personalausweis fälscht und davon ein Bild macht und dies einen privaten Freund per SMS schickt?
Nein.
Zitat:Kann dieser Freund das bei der Polizei zur Anzeige bringen
Klar. Man kann alles anzeigen. Ob dann wirklich eine Straftat vorliegt, werden die Ermittlungen ergeben.
Es ist nicht(!) so, dass eine Anzeige erst zulässig ist, wenn das Vorliegen einer Straftat bereits erwiesen ist. Denn das Finden von Beweisen für eine Straftat (bzw. nicht vorhandene Straftat) ist Aufgabe der Polizei.
Zitat:und was kommt Da auf denjenigen zu?
Auf wen? Den Anzeigeerstatter oder den Angezeigten?
Beim Angezeigten würde ich mich damit rechnen, dass sich die Polizei sehr für den PC interessieren wird.
Und jetzt?
Schon
276.787
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
19 Antworten
-
14 Antworten
-
15 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
54 Antworten