Personalausweis verliehen / Urkundenfälschung ??

26. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
moeee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Personalausweis verliehen / Urkundenfälschung ??

Hallo!

Ich bin 21 Jahre alt und habe meinem jüngerem
Bruder, der jetzt 16 ist, vorgestern meinen
Personalausweis geliehen, damit er in einer
Diskothek ein paar Stunden länger bleiben
konnte.

Kurz bevor er gehen wollte, wurde er an der
Cocktailbar noch einmal kontrolliert und es
ist der Kellnerin aufgefallen, dass er den
Personalausweis von jemanden anderen hat.
Die Kellnerin hat daraufhin meinen Perso
eingesteckt.

Mein Bruder hat mich dann sofort aufm Handy
angerufen und mir das ganze erzählt. Danach
habe ich mit der Kellnerin telefoniert
(übers Handy vom Bruder) und der gesagt,
sie solle meinen Perso auf der Stelle meinem
Bruder zurückgeben. Sie hat mich dann angezickt
und gesagt, sie übergebe den Perso der Polizei
und zeigt mich wegen Urkundenfälschung an.

(Das ganze finde ich ziemlich lächerlich,
weil hier ja auch nichts gefälscht wurde.
Mein Bruder hat sich lediglich nur ein paar
Jahre älter gemacht!)

Sie hat dann noch behauptet, dass wir beide mit
voller Absicht den Laden betrügen wollten, indem
ich meinem Bruder meinem Personalausweis gebe.

Naja, auf jeden Fall habe ich noch ziemlich lange
mit dieser Tusse diskutiert und ihr den Unsinn mit
der Anzeige ausgeredet, und vereinbart, dass sie
meinem Bruder meinen Perso zurückgibt, und dass er
dafür sofort nach Hause geht und sich dort nicht mehr
blicken lässt.

Meine Frage jetzt: hätte sie mich überhaupt anzeigen
können? Wie würde dann die Anzeige lauten? Doch nicht
auf Urkundenfälschung, oder?

Vielen Dank schon mal :)

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Eine strafrechtliche Anzeige kann sich in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt auf §281 StGB stützen. Sie und Ihr Bruder haben sich mithin strafbar gemacht.

§ 281
Mißbrauch von Ausweispapieren

(1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

(2) Einem Ausweispapier stehen Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#2
 Von 
moeee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

hmmm.

allerdings halte ich nach wie vor die
reaktion von der kellnerin für viel zu
übertrieben.

durfte die kellnerin überhaupt meinem
bruder meinen personalauswei wegnehmen?
schließlich wollte sie diesen ja auch
behalten, um ihn am nächsten tag der
polizei zu übergeben.


-- Editiert von moeee am 26.07.2006 23:49:35

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Nein, die Kellnerin durfte den Personalausweis nicht einbehalten, es sei denn, dass zB Regelungen in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) anderes regeln. Die Alternative wäre gewesen die Polizei sofort zu rufen, da diese den Ausweis beschlagnahmen / sicherstellen darf.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Rönner am 26.07.2006 23:55:35

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#4
 Von 
moeee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

ok. vielen dank schon mal.
zum glück ist es ja nicht
zu einer anzeige gekommen.

ich habe mir nur gedanken
gemacht, ob die ganze sache
wirklich so schlimm ist, wie
es die kellnerin meinte.

vielen dank!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Nun, sofern es sich um Täter handelt, die keine Einträge in den Registern haben, kann man mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen.

Das ändert sich jedoch, wenn der Täter wiederholt strafbar wird.

Und naja, diese Sachen mit der Disco und den Ausweisen kennen wir doch alle, oder!? :)

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#6
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Korrekt, ich habe das vorschnell fälschlicherweise mit den Fahrscheinen der Verkehrsbetriebe gedanklich verglichen. Es war wohl doch schon ein bisschen zu spät abends.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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