Hallo,
April 2015 wurde eine Strafe wegen exhibitionistischer Handlungen vollstreckt (Geldstrafe) bei der ein bekannter freiwillig bei der Polizei zu einer DNA Probe, Fingerabdrücke und Fotos bereit war. Wann wird seine Strafe also der Tathergang, seine Aussage und wann die DNA Proben, Fotos und dergleichen aus der Datenbank gelöscht? Ist eine Löschung wirklich erst nach 10 Jahren möglich?
Danke für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
-- Editiert von Lisaaas am 22.04.2018 10:42
Personenbezogene Daten Löschung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
April 2015 wurde eine Strafe wegen exhibitionistischer Handlungen vollstreckt (Geldstrafe) Die Vollstreckung einer Geldstrafe besteht gemeinhin in der Bezahlung der Strafe. Wie dabei dann eine DNA-Probe etc. entnommen werden kann, müßten Sie schon mal näher beschreiben.
Die Geldstrafe wird -je nach Höhe (Anzahl der Tagessätze)- nach 5 oder 10 Jahren aus dem Bundeszentralregister gelöscht.
Die erkennungsdienstlichen Daten werden idR. erst nach frühestens 10 Jahren aus der Polizeidatenbank gelöscht, ja. Aber auch nur, wenn bis dahin nichts neues dazu kommt.
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Bei der Vorladung wurde mein Bekannter nach seiner Aussage gefragt, ob der sich zu einer DNA Probe bereit erklärt. Daraufhin hat er zugestimmt. Wie ich das verstanden habe kann oder sollte man (weil die Behörden wohl nicht immer daran denken) die Löschung nach 10 Jahren beantragen.
Wie ich das verstanden habe kann oder sollte man (weil die Behörden wohl nicht immer daran denken) die Löschung nach 10 Jahren beantragen. Nun ja - zunächst sollte man mal einen Auskunftsantrag stellen. Und wenn sich da ergibt, daß nach Fristablauf nicht gelöscht wurde, dann kann man in der Tat die Löschung beantragen.
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