Pfandbecher - Diebstahl

9. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sebaken
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Pfandbecher - Diebstahl

Folgender Sachverhalt: Auf den meisten öffentlichen Veranstaltungen muss man hohen Glas- oder Becherpfand bezahlen. Wenn nichts anderes kommuniziert wird: darf ich den Becher einfach mitnehmen? Oder ist das streng genommen Diebstahl? Wird der wegen Geringfügigkeit dann nicht weiter verfolgt? Oder ist davon auszugehen, dass der Pfand die Anschafungskosten des Bechers deckt und deshalb mitnehen irgendwie mit einkalkuliert ist? Das würde mich brennend interessieren. Freue mich über Antworten oder Verweise, fall s es die Frage schon gegeben hat.


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33702 Beiträge, 17556x hilfreich)

Oder ist das streng genommen Diebstahl? Es könnte auch Unterschlagung sein, da man Ihnen den Becher ja quasi anvertraut hat - legal ist es nicht. Ich kenne ein Fahrradverleiher, bei dem man 60 Euro Pfand hinterlegen muß - deswegen darf ich das Fahrrad aber trotzdem nicht behalten.
Wird der wegen Geringfügigkeit dann nicht weiter verfolgt? Die Frage ist unklar: Meinen Sie jetzt, ob Anzeige erstattet wird? Oder was die Staatsanwaltschaft tut, wenn ganz konkret Person X wegen Diebstahl/Unterschlagung angezeigt wird?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 09.03.2015 16:46

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sebaken
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke fü die Antwort. Und zu ihrer Anschlussfrage: beides. Anzeige wird ja wohl vom EIgentümer abhängen, oder? Und die Staatsanwaltschaft: wird die wegen einem Warenwert von ein paar Cents / Euro ein Verfahren einleiten?

Schon mal vielen Dank für die Antwort.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33702 Beiträge, 17556x hilfreich)

Und die Staatsanwaltschaft: wird die wegen einem Warenwert von ein paar Cents / Euro ein Verfahren einleiten? Wird sie todsicher - Diebstahl oder Unterschlagung sind nicht erst ab XX Euro strafbar, sondern immer . Natürlich kann dieses Verfahren auch mit einer Einstellung wegen Geringfügigkeit enden, aber ein Verfahren muß eingeleitet werden.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Wenn nichts anderes kommuniziert wird: darf ich den Becher einfach mitnehmen? Oder ist das streng genommen Diebstahl?


Die Zueignung ist auch dann strafbar, wenn der Pfandbetrag den Wert der Sache übersteigt. Für Diebstahl bzw. Unterschlagung ist nämlich irrelevant, ob der Eigentümer der Sache in der rechnerischen Summe geschädigt wurde oder nicht. Es ist auch Diebstahl, wenn du meine Zeitung mitnimmst und dafür 100 EUR als Gegenleistung hinterläßt.

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""

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127400 Beiträge, 40801x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn nichts anderes kommuniziert wird: darf ich den Becher einfach mitnehmen? <hr size=1 noshade>

Nö, ergibt sich ja schon aus den Grundkenntnissen der deutchen Sprache: es heißt ja "Pfand" und nicht "Kaufpreis"


quote:<hr size=1 noshade>Oder ist das streng genommen Diebstahl? <hr size=1 noshade>

Was bedeutet "streng genommen"? Für Sachen wie unbefugte Zueignung, Unterschlagung, Diebstahl gibt es keine Mindestgrenze für die Verfolgung.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 622x hilfreich)

quote:
Wenn nichts anderes kommuniziert wird: darf ich den Becher einfach mitnehmen?


Bei dem bekannten großen bayerischen Volksfest im Herbst ist Diebstahl von Maßkrügen ein Standardproblem, die Polizei hält von sich aus die Augen offen und wird aktiv.


-----------------
"Meine persönliche Meinung"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sebaken
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!

(Besser spät als nie!)

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