Pfefferspray Angriff + Anzeige gegen mich!

16. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
b4zZ
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)
Pfefferspray Angriff + Anzeige gegen mich!

Schön Guten Tag liebe 123recht Community,

und zwar ist folgendes am Samstag passiert...

Ich war mit zwei Freunden unterwegs auf dem Hamburger Kiez, wo ich direkt eine Auseinandersetzung zwischen Türstehern und einen rausgeworfenen Gast beobachtet habe, in welcher der Gast ziemlich übel behandelt wurde, ich habe dann mit mehreren Personen eine Aussage gegen die Türsteher abgegeben... Das nur als Vorgemacht auf das gleich kommende Problem...

So, nachdem dieser Vorfall dann beendet war und wir weiterzogen um in einen Club zu betreten ist dieser Vorfall passiert...

Wir drei Jungs, wovon zwei Ausländer sind, wurden an der Tür abgewiesen, wo es mal wieder hieß "Nur für Stammgäste heute"... ich meinte dann nur "Kein Problem, sind wohl zu viele Ausländer" aber das halt mit einem Grinsen und eher ironisch gemeint... Wobei dann einer der VIER Türsteher ziemlich böse und grimmig geguckt hat, worauf ich ihn gefragt habe "Warum er denn so guckt, als ob er uns gleich umbringen möchte, und er ab hier (meiner Ansicht nach wieder öffentlicher Bereich und nicht zum Clubgelände gehörend) nichts mehr zu sagen und machen hat" Daraufhin kam erstmal ein "Verpisst euch" und die vier Türsteher sind auf uns zugekommen, wovon dann zwei von uns um abzusichern nicht einfach den rücken kehrend weggegangen sind, sondern im Rückschritt...
Die vier Türsteher davon einer mit einer Angriffspositionen auf uns zukommend haben halt nicht abgelassen, wobei ich auch meinte "Ja ist in Ordnugn jetzt". Jux in dem Moment wurde mein Freund der paar Schritte vor mir war aufn Boden gebracht, worauf ich ihm helfen wollte und direkt feige weil ich wieder vorwärts ging mit Pfefferspray (volle Ladung Strahl ins Gesicht abbekam) und mich aufn Boden geworfen habe und dann von einem fixiert worden bin, bis die Polizei anrückte und meinte, sie müsse mir Handschellen anlegen weil ich aggressiv war, bis ich ihnen mitteilte, dass ich vor Schmerzen nicht mehr kann, und noch Kontaktlinsen drin habe, und es tierisch brennt, nachdem mir dann die Handschellen abgenommen worden sind, habe ich mich vor Schmerzen aufn Boden gesetzt und nur noch rumgeschrien, nach einiger Zeit hatte ein Polizist mir dann Wasser übern Kopf geschüttelt, und irgendwann traf dann der Krankenwagen ein, den ich eigentlich nicht wollte, weil ich das nicht zahlen wollte, falls ich muss, aber auf Anweisung der Polizisten bin ich rein und wurde behandelt, nachdem verlassen des Krankenwagen wollte ich dann meine Aussage machen und die Türsteher identifizieren, woraufhin mir die Polizisten sagte, dass dies nicht ginge, weil ich Aufgebracht sei und unter Alkoholeinfluss (es wurde kein Alkoholtest oder desgleichen gemacht)... es hieß nur, dass der Türsteher der auf mir drauf war und eine Anzeige gegen mich macht ja identifiziert sei, ich aber darauf bestehen wollte, dass ich jetzt ne Aussage mach und identifiziere bevor ich es nicht mehr kann, und alles gegen mich spricht...

Da eine Freundin mich in dieser miserablen Lage gefunden hat, hat sie dann irgendwann mit der Polizisten geredet, die ihr dann das Aktenzeichen und ihre Dienstnummer gab, damit ich mich zu einem späteren Zeitpunkt melden sollte...

Nun meine Frage, sehe ich es richtig, dass ein Angriff mit Pfefferspray eine gefährliche Körperverletzung darstellt, und ob die Polizisten mir meine Aussage zum Tatzeitpunkt verwehren durften, weil ich aufgebracht (Solch Schmerzen hab ich noch nie in meinem Leben erlebt) und zu betrunken gewesen sein soll (nach dieser Aktion fühlte ich mich aber sehr sehr schnell wieder Nüchtern) ?

mfg

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Was lernen wir daraus.....nicht mit Türstehern diskutieren!

;-)

Aber im Ernst, wegen was soll den der Türsteher dich angezeigt haben ????

Normalerweise nimmt die Polizei deine Anzeige sofort auf. Ist aber auch egal. Die kannst du später noch auf jedem Revier nachholen.

Und ja, das ist eine gefährliche KV da eine Waffe (Pfefferspray) benutzt wurde!









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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

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#2
 Von 
b4zZ
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Wofür er mich anzeigen will, weiß ich auch nicht, da ich keine einzige Handlung durchgeführt habe, die strafbar wäre, oder ist eine Diskussion mit leicht provokanten Äußerungen eine Straftat ?
Gerade, weil die Polizisten meinte ich würde angezeigt werden, war ich aufgebrachter als vorher!

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#3
 Von 
der mitarbeiter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

1. Der Türsteher könnte dein Verhalten (auf ihn zugehen und evtl. aggressiv sein)als rechtswidrigen gegenwärtigen Angriff halten. Folglich hätte er das Pfefferspray in Notwehr einsetzen können!

2. Eine sinnvolle Aussage ist erfahrungsgemäß nicht möglich, wenn du alkoholisiert und zudem aufgebracht bist. Wie du selbst geschrieben hast, hast du "...nur noch rumgeschrien..."! Wie soll da eine Aussage aufgenommen werden?!? Soll der Beamte schreiben: Das *********, auf die Schautze, ich komm wieder du Penner????????

PS: Pfefferspray ist keine Waffe! Eher gefährliches Werkzeug oder anderes gesundheitsschädliches Mittel im Sinne des § 224 StGB ! ...und wer meint, einen Türsteher vollzuquatschen ist ne gute Idee, ist einfach nur selbst Schuld!!!!

Einfach mal das Hirn auf "ON" bevor du ******* baust ;-)

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
1. Der Türsteher könnte dein Verhalten (auf ihn zugehen und evtl. aggressiv sein)als rechtswidrigen gegenwärtigen Angriff halten. Folglich hätte er das Pfefferspray in Notwehr einsetzen können!


Wobei Notwehr gegen Notwehr/Nothilfe nicht zulässig ist. Wenn also unser Fragesteller hier seinem zu Boden gebrachten Freund per rechtmäßiger Nothilfe zur Hilfe eilen wollte, kann der "Pfeffersprayer" sich nicht auf Notwehr berufen.

Es ist aber ohnehin müßig in einem Internetforum über:

"War es Notwehr oder nicht?"

zu diskutieren, da diese Frage schon oft schwer genug zu beantworten ist, auch wenn man alle Beteiligten und Zeugen direkt befragen kann.

Grundsätzlich stellt der Pfeffersprayeinsatz eine gef. KV dar. Die Frage, die zu klären sein wird, ist: War sie berechtigt (von Notwehr gedeckt) oder nicht

quote:
und wer meint, einen Türsteher vollzuquatschen ist ne gute Idee, ist einfach nur selbst Schuld!!!!


...muß sich aber -gute Idee oder nicht- garantiert nicht wegen schlichtem "vollquatschen" mit Pfefferspray "bearbeiten lassen" oder sonst verletzen lassen.

quote:

und ob die Polizisten mir meine Aussage zum Tatzeitpunkt verwehren durften


Ja, durften sie.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#5
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

Ihr wißt schon, daß der Thread 1,5 Jahre alt ist? ;)

Ansonsten ist das mal wieder der Klassiker, den man aus dem Fernsehen kennt - alkoholisierte Gäste kommen nicht rein und anstatt sich zu trollen, wird lange "diskutiert", weil einem "die ja nichts zu sagen haben". Tolle Wurst.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Ihr wißt schon, daß der Thread 1,5 Jahre alt ist?


Hups, nee, hatte ich nicht gesehen.

Da hat wohl ein Mitarbeiter seinen Corpsgeist entdeckt.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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