Pfefferspray/ CS-Gas Rechtslage

16. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Flo_84
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)
Pfefferspray/ CS-Gas Rechtslage

Hi,

nachdem ich keine eindeutige logische Erklärung finde, frage ich mal hier nach:

Wie ich jetzt recherchiert habe, ist Pfefferspray nur zur Tierabwehr zugelassen. Eine Ausnahme sind wohl Notwehrsituationen.

Das CS-Reizgas scheint wohl allgemein zugelassen zu sein, natürlich auch nur in Notwehr.

Was ich jetzt nicht verstehe ist, weshalb beim Pfefferspray da nochmal eine Unterscheidung gemacht wird. Ich Spritze das zeug ja nicht aus Spaß jemandem ins Gesicht, sonder nur, wenn ich wirklich angegriffen werde und das die einzige Möglichkeit ist, mich aus der Situation zu retten.

Weshalb gibt es also da nochmal eine Unterscheidung, bzw. seh ich das richtig, dass im ernstfall da rechtlich gar kein Unterschied ist, ob man CS oder Pfefferspray anwendet?

-- Editiert am 16.01.2011 16:36

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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Hier ist es ganz gut erklärt:

http://www.pfefferspray.info/rechtliches

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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