Pfefferspray in Notwehr benutzt

2. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Pimbo01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfefferspray in Notwehr benutzt

Ein Bekannter von mir ging bei einer Wanderung am rechten Fahrbahnrand als er einen PKW wahrnahm, welcher abrupt seine Fahrbahn verließ und auf ihn zusteuerte. Im ersten Moment dachte er, dass da jemand gerade mit seinem Handy oder so zugange ist. Als das Fahrzeug aber noch Gas gab, wusste er, dass der Spurwechsel gezielt ihm galt. In sekundenschnelle sprang er instinktiv in den Grüngürtel neben dem Fahrbahnrand, weil das Fahrzeug ihn sonst erfasst hätte!
Das Fahrzeug hielt an und der eigene Bruder meines Bekannten öffnete die Fahrertür und schrie wie von Sinnen. In lauter Angst lief mein Bekannter zur Fahrertür und versuchte ihn ans Aussteigen zu hindern und redete deeskalierend auf ihn ein. Dies zeigte jedoch keinen Erfolgt. Ganz im Gegenteil, er wurde dadurch noch rasender und schlug wie wild mit der Faust auf ihn ein. Hierdurch erlitt mein Bekannter an der linken Schulter eine Prellung. Um weiteren Schlägen auszuweichen, ließ er von der Türe ab und ging zur Seite. Der Bruder des Bekannten stieg aus und ging zur Hintertür, öffnete diese und bückte sich nach etwas. In Panik suchte mein Bekannter sein Hundeabwehrspray, welches er bei Waldwanderungen immer bei sich trägt, weil er in den letzen Jahren schon öfters negative Bekanntschaft mit freilaufenden Hunden gemacht hatte und sich im Falle des Falles schützen könnte. In der Aufregung fand er es erst gar nicht und griff zunächst auch in die falsche Tasche. Da hatte der Bruder aber auch schon ein langes Metallrohr hervorgezogen. Mein Bekannter schrie noch, dass er aufhören soll mit dem Irrsinn, aber er kam mit dem Metallrohr auf ihn zu und holte weit zum Schlag aus! Sein Blick war wie des einens Irren und mein Bekannter hatte Todesangst. Er machte einen Sprühstoß mit dem Tierabwehrspray in Richtung seines Kopfes. Der Bruder trug eine Brille. Mein Bekannter traf ihn an der Stirn. Er blieb darauhin wie erstarrt stehen und begann sich kurz danach die Augen zu reiben und fluchte.
Kurz darauf hörte mein Bekannter eine Stimme neben sich mit der Frage ob alles okay wäre. Mein Bekannter war so unter Schock und sagte einfach, dass er okay sei und dass das dort drüben sein Bruder sei, welcher gerade versucht hat ihm ein Eisenrohr über den Schädel zu ziehen. Mein Bekannter öffnete die Hintertür um dem Fremden das Rohr zu zeigen. Als der fremde Mann sich wenig später verabschiedete und wieder zu seinem Fahrzeug ging kam der Bruder plötzlich erneut auf meinen Bekannten zu und schubste ihn. Der fremde Mann stieg wieder aus seinem Fahrzeug und schimpfte mit dem Bruder. Erst da stieg dieser in sein Fahrzeug und fuhr weg. Mein Bekannter stand noch kurz mit dem fremden Mann am Tatort und fragte nach seinem Namen. Diesen wollte er ihn aber nicht nennen, weil er meinte, dass er ja nicht viel gesehen hätte und auch nicht unbedingt in solch eine ******* mit hineingezogen werden möchte. Mein Bekannter ging schnellstens durch einen Waldweg nach Hause. Er hatte große Angst, dass ihm sein Bruder noch einmal mit dem Fahrzeug auflauerte. Er hat auf dem Weg die Polizei gerufen, die zu ihm nach Hause kam. Mit denen ist er auch am Tatort gewesen und man hat Fotos von dem Spurwechsel und auch von der tiefen Einsackung mit dem Schuh im Grünstreifen gemacht. Die Polizei nahm die Anzeige auf und fuhr zum Bruder meines Bekannten. Dieser erzählte eine ganz andere Geschichte. Er wäre gerade von der Arbeit gekommen und sah zufällig seinen Bruder (ich muss dazu sagen, dass diese seit Jahren zerstritten sind. Es geht um Erbstreitigkeiten!) und wollte mit ihm reden. Mein Bekannter hätte ihm die Türe zugehalten als er schon bereits am Aussteigen war und mein Bekannter wäre so aggressiv gewesen und hätte ihm grundlos mit Pfefferspray besprüht. Er konnte auch nicht zum Arzt (aber nach Hause fahren konnte er!) da er ja noch mit seinen Augen zu kämpfen hatte. Die Polizei stellte auch das Metallrohr sicher. Der Bruder meines Bekannten stellte nun auch eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung. Aber, es war doch Notwehr! Hätte er sich erschlagen lassen sollen? Wird der Bruder meines Bekannten Recht bekommen? Seine Geschichte macht doch gar keinen Sinn und warum ging er denn nicht direkt zur Polizei und machte einen Anzeige? Die Polizei hat gesagt, dass wird der Staatsanwalt entscheiden und nun warten wir, was da auf ihn zu kommt.


-- Editiert von k080300 am 02.01.2020 13:47

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10 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Wird der Bruder meines Bekannten Recht bekommen? Keine Ahnung - wir können hier nicht die Zukunft vorhersagen. Das schließt auch den Ausgang von Strafverfahren ein.
Die Polizei hat gesagt, dass wird der Staatsanwalt entscheiden Da hat die Polizei recht, wobei nach der Staatsanwaltschaft auch noch das Gericht darüber entscheidet (vorausgesetzt, der Fall kommt bis zum Gericht).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Der Bruder meines Bekannten stellte nun auch eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung. Kaum - der Beschreibung nach handelt es sich um gefährliche KV und nicht um schwere.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Pimbo01):
Anzeige wegen schwerer Körperverletzung


... gefährlicher Körperverletzung (es sei denn der Bruder ist erblindet)

Zitat (von Pimbo01):
Wird der Bruder meines Bekannten Recht bekommen?


Das wissen wir mangels hellseherischer Fähigkeiten nicht.

Zitat (von Pimbo01):
Seine Geschichte macht doch gar keinen Sinn


Warum nicht?

Zitat (von Pimbo01):
warum ging er denn nicht direkt zur Polizei und machte einen Anzeige?


Weil er sich erstmal vom Pfefferspray befreien und abregen wollte... Vielleicht... Möglicherweise...

Zitat (von Pimbo01):
Die Polizei hat gesagt, dass wird der Staatsanwalt entscheiden


Genau so ist es. Zunächst mal entscheidet die Staatsanwaltschaft.

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#4
 Von 
Pimbo01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung, ich meinte dann auch Anzeige wegen "gefährlicher Körperverletzung". Der Bruder ist nicht erblindet!

Ich hatte hier auch keine hellseherischen Fähigkeiten als Antwort erwartet. Meine Frage war wohl etwas unglücklich ausgedrückt. Ich wollte hier einfach mal nur den Fall darstellen, hören wie neutrale Personen diesen schrecklichen Vorfall beurteilen. Vielleicht wollte ich hier auch einfach nur hören, dass alles für meinen Bekannten zum Guten kommt und er nicht noch für etwas bestraft wird wo er doch in Notwehr gehandelt hat. Was hätte er denn auch tun sollen, wenn jemand mit einer Eisenstange auf ihn einschlagen wollte? Erschlagen lassen? Nun ja, wir werden es ja irgendwann gewahr.

Mit dem, dass die ausgedachte Geschichte (ich schreibe bewusst Geschichte, weil sie gelogen ist) des Bruders keinen Sinn macht können Außenstehende vermutlich auch nicht beurteilen. Ich dachte nur, dass man sich ja schon fragen könnte, warum führt jemand Schlaggegenstände griffbereit mit sich. Warum fährt einer den anderen fast übern Haufen, wenn er doch angeblich nur reden will. Warum sollte jemand einen anderen einfach sofort mit einem Pfefferspray besprühen, wenn keine Gefahr besteht.

Na, wir werden sehen, wen man mehr glaubt. Ich hoffe sehr, dass die Gerechtigkeit siegen wird.
Danke trotzdem für die Antworten.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Pimbo01):
wo er doch in Notwehr gehandelt hat. Was hätte er denn auch tun sollen, wenn jemand mit einer Eisenstange auf ihn einschlagen wollte? Erschlagen lassen?


Nein, das Problem ist halt nur, dass Staatsanwaltschaft und Gericht nicht wie Sie die Schilderung des Hergangs durch den Bekannten so mir nichts, Dir nichts als die "einzige Wahrheit" deklarieren und die Geschichte des Bruders als "selbstverständlich gelogen" abtun dürfen.

Zitat (von Pimbo01):
Geschichte, weil sie gelogen ist) des Bruders keinen Sinn macht können Außenstehende vermutlich auch nicht beurteilen


Eben. Staatsanwaltschaft und Gericht sind halt auch Außenstehende.

Zitat (von Pimbo01):
Warum fährt einer den anderen fast übern Haufen, wenn er doch angeblich nur reden will.


Dafür wird der Bruder sicherlich eine Erklärung geliefert haben, z.B. "ich habe ganz normal auf dem Grünstreifen geparkt und mein Bruder ist komplett grundlos in die Botanik gehopst"

Zitat (von Pimbo01):
Warum sollte jemand einen anderen einfach sofort mit einem Pfefferspray besprühen, wenn keine Gefahr besteht.


Weil der jemand ein böser Mensch ist, der es dem Bruder im Zuge der Streitigkeiten mal richtig zeigen wollte. Genauso kann man andersherum argumentieren: Warum sollte der eine den anderen mittels "über den Haufen fahren" töten wollen?! Das ist für einen objektiven Außenstehenden mindestens so "irre" wie ein grundloser Pfeffersprayeinsatz.

Wie gesagt: Sie sehen die ganze Sache nachvollziehbarerweise weder objektiv noch neutral. Sie dürfen das auch so sehen. StA und v.a. Gericht dürfen das nicht.

Gut wäre es, wenn der Zeuge noch irgendwie aufzutreiben wäre. Das KFZ-Kennzeichen hat man sich nicht zufällig gemerkt? Unter Umständen reichen auch Fragmente, zusammen mit Marke, Typ und Farbe.

Ansonsten vielleicht mal mit einer Annonce in der Lokalzeitung versuchen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 03.01.2020 10:39

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#6
 Von 
Pimbo01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Ihre ausführlichen Antworten! Ja, Sie haben Recht. Man kann alles widerlegen und somit könnte dann auch mein Bekannter derjenige sein, dem man nicht glauben könnte. Das wäre ja schrecklich! Da war ich wohl etwas zu naiv, aber trotzdem ist es die Wahrheit.
Ich hoffe inständig, dass das Ganze vor Gericht geht und das man dann da ordentlich durch die Mangel genommen wird. Mein Bekannter hat in dieser Hinsicht nichts zu befürchten. Er kann morgen, nächste Woche und auch nächstes Jahr alles genauso schildern wie es war. Der Bruder aber hingegen muss aufpassen, dass er sich nicht verhaspelt und nicht auf evtl. Fangfragen überführt wird. Darauf baue ich jetzt erst einmal. Der "hellste" ist er nämlich nicht.
Mein Bekannter hat versucht sich das Autokennzeichen des Mercedesfahrers zu merken, auch wenn er da nicht mit reingezogen werden wollte. Das Autokennzeichen hatte er mir per WhatsApp gesendet, aber da muss irgendein Zahlendreher drin sein, denn unter diesem Kennzeichen gibt es keinen Fahrzeughalter. Man muss sich ja auch mal vorstellen unter welchem Schock er stand. Man wird ja nicht jeden Tag von seinem eigenen Bruder fast überfahren und erschlagen. Mein Bekannter hatte gebeten, dass die Polizei gucken könnte ob sie den Dreher findet. Das mit der Annonce haben wir uns auch schon überlegt, aber der Mann wollte ja meinem Bekannten keine Personalien geben und nicht damit reingezogen werden. Aber, vielleicht mache ich das trotzdem. Zu verlieren haben wir ja nichts.
Ich bete nur zu Gott, dass solche Menschen wie der Bruder ihre gerechte Strafe bekommen werden. Ich hätte niemals gedacht, dass Menschen aus lauter Neid, Gier und Hass zu solchen Taten fähig sind. Wenn solchen Leuten, welche man nur als "Bodensatz" bezeichnen kann, Glauben zugesprochen wird, dann mag ich gar nicht darüber nachdenken was die nächste Tat des Bruders sein wird bei einem solchem Freischein.

Wir werden dann jetzt mal abwarten, was kommt.

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#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Pimbo01):
In lauter Angst lief mein Bekannter zur Fahrertür
Warum hat er das gemacht? Warum hat er sich nicht einfach vom Ort des Geschehens entfernt?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Pimbo01):
, aber der Mann wollte ja meinem Bekannten keine Personalien geben und nicht damit reingezogen werden.


Das ist nicht seine Entscheidung. Wenn er über das Kennzeichen (oder sonst wie) ermittelt werden kann (evtl. hat er Dritten von der Sache erzählt, die sich auf die Annonce melden würden und seine Daten preisgeben) ist er gesetzlich verpflichtet als Zeuge auszusagen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Pimbo01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

"Lief zur Fahrertür" war nicht so gemeint, dass mein Bekannter weit weg vom Fahrzeug des Bruders war und noch einige Meter hätte erst dort hinlaufen müssen.
Das Fahrzeug steuerte ja direkt auf meinen Bekannten zu (Die Polizei hat den Wechsel der Spur von Fahrtrichtung kommend auf die Gegenverkehrsseite wo mein Bekannter am Fahrbahnrand lief auch fotografiert). Dieser musste so zur Seite ausweichen, dass er neben sich in den Grünstreifen springen musste. Da waren ja Sträucher und Bäume vom Wald. Das Fahrzeug stand ja quasi neben ihm als es stark bremste. Der Bruder des Bekannten stieg mit den Worten "Jetzt habe ich Dich endlich zu Drecksack" aus, aber nicht ganz, weil mein Bekannter ja die Türe zuhielt und ihn am weiteren Aussteigen hinderte. Da dieser dann anfing mit den Fäusten zu schlagen und mein Bekannter Angst hatte, dass er ihn womöglich am Auge trifft oder an den Ohren (Er musste sich vor einigen Monaten einer Augen-OP unterziehen und ist Träger zweier Hörgeräte) ging er zur Seite.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Ich hoffe inständig, dass das Ganze vor Gericht geht Interessant - dazu muß es ja erstmal ausreichend Beweise gegen den Bekannten geben, denn sonst darf gar keine Anklage erhoben werden. Und Sie hoffen also ernsthaft, er wird angeklagt?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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