Pflichtverteidiger - muss ich für die ganze Verteidigung nicht zahlen?

3. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)
Pflichtverteidiger - muss ich für die ganze Verteidigung nicht zahlen?

wenn ich einen Pflichtverteidiger habe,heißt das das ich für die ganze Verteidigung nichts zu zahlen brauche,oder nur einen Teil

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
wenn ich einen Pflichtverteidiger habe,heißt das das ich für die ganze Verteidigung nichts zu zahlen brauche,oder nur einen Teil


Das kommt darauf an.

Wenn Sie einen Verteidiger aufsuchen und Ihn bitten das Mandat zu übernhemen kann er daran schon noch zusätzliche Honorarforderungen binden.

Wird Ihnen aber ein Pflichtverteidiger beigeordnet darf diese keine weiteren Honorarforderungen an Sie stellen, da dieser direkt mit der Landeskasse abrechnet.

Entgegen der weit verbreiteten Meidung ist dies jedoch nicht kostenlos, sondern nur ein Vorschuss. Werden Sie verurteilt müssen Sie die Kosten des Verteidigers zusammen mit den Verfahrenskosten bezahlen.

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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

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