Hallo,
wenn man sich sicher ist einen Vergewaltiger auf einem Phantombild erkannt zu haben und man dies der Polizei
meldet kann der Straffällige später durch Akteneinsicht herausfinden wer ihn erkannt und gemeldet hat?
Angenommen man sagt der Polizei dass man aus nicht unerheblichen Gründen (Vorgeschichte mit Gewalt durch besagte Person) anonym bleiben möchte muss die Polizei sich daran dann halten?
Vielen Dank schonmal und liebe Grüße an Alle
Phantombild: Frage hierzu
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Möchte man Zeuge oder lediglich Hinweisgeber sein? Letzteres kann ja anonym passieren.
Wenn man Zeuge sein möchte kann man hierbei anonym bleiben?
Oder ist dies generell nicht möglich?
Ja klar könnte man auch einfach anonym den Hinweis geben.
Frage mich nur gerade was die bessere Alternative wäre und ob die Polizei verpflichtet ist dem Wunsch nach Anonymität Folge zu leisten.
Danke vielmals und lieben Gruß.
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Zitatkann der Straffällige später durch Akteneinsicht herausfinden wer ihn erkannt und gemeldet hat? :
Ja, kann er gerundsätzlich immer.
ZitatAngenommen man sagt der Polizei dass man aus nicht unerheblichen Gründen (Vorgeschichte mit Gewalt durch besagte Person) anonym bleiben möchte muss die Polizei sich daran dann halten? :
Nicht immer - nur in ganz spezielle Fällen gibt es Ausnahmen. Kommt also auf die Begründung im jeweiligen Einzelfall an.
Die Polizei hat mit dieser Entscheidung nichts zu tun. Es gibt (sehr seltene) Fälle, in denen die Adressen von Zeugen selbst nicht in der Akte auftauchen bzw. ein Zeuge in Abwesenheit des Angeklagten gehört wird. Hierfür müssen besonders gewichtige Gründe vorliegen ("Habe Angst vor dem Angeklagten" genügt regelmäßig nicht). Übrigens ist es auch sinnvoll, dass dem so ist.ZitatFrage mich nur gerade was die bessere Alternative wäre und ob die Polizei verpflichtet ist dem Wunsch nach Anonymität Folge zu leisten. :
Kann man sich in dem Fall auch hierhin wenden?
https://www.polizei-bw.de/anonymes-hinweisgebersystem/
Sieht die Sache bezüglich der Anonymität anders aus wenn es sich um eine Vergewaltigung mit versuchtem Mord handelt?
ZitatKann man sich in dem Fall auch hierhin wenden? :
https://www.polizei-bw.de/anonymes-hinweisgebersystem/
Ja kann man. Wobei das ein Portal der Landespolizei von Baden-Württemberg ist. Wenn die Sache also in z.B. Schleswig-Holstein stattfindet, sollte man sich vielleicht eher an die dortige Polizei wenden.
ZitatSieht die Sache bezüglich der Anonymität anders aus wenn es sich um eine Vergewaltigung mit versuchtem Mord handelt? :
Nein, grds. nicht. Grundsätzlich hat ein Beschuldigter das Recht zu erfahren wer ihn beschuldigt. Du würdest es sicherlich auch nicht so pickelnd finden, wenn man dich aufgrund einer anonymen Aussage zu einer langjährige Freiheitsstrafe verurteilen würde, ohne dass du Gelegenheit hättest, dem Belastungszeugen Fragen zu stellen, oder die Glaubwürdigkeit seiner Aussagen zu erschüttern.
Rein pragmatisch kann ich dir nur raten, wende dich an eine Opferanwältin oder eine Opferberatungsstelle und lass dich da beraten, was du wie tun kannst. Beide Stellen stehen unter Schweigepflicht.
Grundsätzlich nicht. Stellen Sie sich bspw. vor, alle (versuchten) Tötungsdelikte würden mit unbekannten Zeugen geführt. Das würde rein praktisch schon nicht funktionieren.ZitatSieht die Sache bezüglich der Anonymität anders aus wenn es sich um eine Vergewaltigung mit versuchtem Mord handelt? :
Das BKMS ist nicht für Sexualstraftaten gedacht. Ich empfehle, die auf der Öffentlichkeitsfahndung angegebene Rufnummer anzurufen und den Sachverhalt kurz zu schildern.ZitatKann man sich in dem Fall auch hierhin wenden? :
PS: Ich habe doch bislang richtig verstanden, dass man hier weder Verletzte noch Zeugin ist, oder?
Hallo,
was ist das eigentlich für ein Phantombild? Wird die Person gesucht?
Und was weißt du überhaupt? Name o.ä. wird es ja wohl kaum sein, sonst hättest du es ja schon längst anzeigen können.
Aber wenn jemand bereits gesucht wird (und nicht wegen Ladendiebstahl, sondern wegen etwas Richtigem), dann gehen die Ermittler imho bestimmt auch anonymen Hinweisen nach.
Ein Phantombild bedeutet ja schon gewissermaßen, dass die Polizei nicht weiter kommt, und das wollen die bestimmt nicht so einfach auf sich sitzen lassen.
Stefan
ZitatPS: Ich habe doch bislang richtig verstanden, dass man hier weder Verletzte noch Zeugin ist, oder? :
Ich habe den Eingangsbeitrag so verstanden, dass die TE Opfer des Gesuchten war, jedoch nicht wegen der Tat wegen der er aktuell per Phantombild gesucht wird, sondern einer früheren.
Sie hat also wohl auf dem Phantombild einen ihr namentlich bekannten Täter, dessen Opfer sie vormals selbst gewesen ist, erkannt.
Hallo,
ja, das macht Sinn.
Sie (ich geh' jetzt mal von einer Frau aus) möchte ihn (dito) nicht selber anzeigen, halt wegen den Befürchtungen die auch hier geäußert wurden. Und komplett von der Hand zu weisen ist das ja nicht, der Staat kann schützen, aber sicher nicht zu 100%.
Nun ist die Situation gekommen, dass er wegen etwas anderes verurteilt und damit aus dem Verkehr gezogen werden könnte, dabei möchte sie - natürlich - helfen.
Da erscheint es mir am Besten der Polizei anonym detaillierte Hinweise zu geben (Name, Aufenthaltsort, Umfeld).
Ich würde das ganz altmodisch per Brief machen - und wenn ich selbst polizeibekannt bin(?) ohne Fingerabdrücke etc.
Stefan
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