Polizei Kontrolle 12 gramm Marihuana

3. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Whushu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizei Kontrolle 12 gramm Marihuana

Guten Abend alle zusammen

Ich würde letzten Sonntag am Bahnhof von der Polizei aufgegriffen und musste mich einer Durchsuchung unterziehen sie fanden bei mir 12 Gramm Marihuana sie fragten mich ob dies als Eigenbedarf gedacht sei was ich als zutreffend kommentierte (was auch tatsächlich der Fall war) die Herrn Polizisten glaubten mir dies auch da es weder in kleinen Mengen abgepackt war und ich auch nicht mehr als 10€ Bargeld bei mir trug.
Nun ganz klar die Frage, mit was für einer Strafe ich Rechnen muss!
Zu meiner Person:
Ich bin 20 Jahre alt bin nicht vorbestraft hatte jedoch schon einmal mit der Polizei zu tun wo es auch um Marihuana ging dies waren jedoch geschätzt 0.3 Gramm ich war zu dem Zeitpunkt 14 die sache wurde jedoch fallen gelassen.
Mfg
whushu

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-- Editiert am 03.03.2010 20:04




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34461 Beiträge, 17813x hilfreich)

Hi,

hier kommt es ganz wesentlich auf das Bundesland an. Der Gerichtsstand bei unter 21jährigen ist üblicherweise der des Wohnortes.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Whushu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi

Ich wohne in Niedersachsen im Emsland!
wäre denn zu mindestens eine schätzung möglich?
Einer der Polizisten sagte auch zu mir das es eine Strafmilderung geben kann wenn ich ihn z.b Namen, Wohnorte von Personen nenne die etwas damit zu tun haben wozu ich auch bereit bin und am Freitag einem Termin auf der Polizeiwache für eine Aussage habe.
Mfg
whushu

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34461 Beiträge, 17813x hilfreich)

Hi,

da passiert vermutlich nichts. In Niedersachsen liegt die einstellungsfähige Menge bei 15 Gramm. Und zu der Vernehmung würde ich besser nicht gehen - was glauben Sie, wie schnell man sich da verquasselt...Z. B. fragt der nette Polizist, wieviel man denn so rauche, und seit wann. Und schon hat man 50 Fälle von Erwerb an der Backe. Sie MÜSSEN definitiv nicht zu Polizeivorladungen gehen.
Sollte es aus irgendeinem Grund doch keine Einstellung geben, dann ist mit Sozialstunden zu rechnen (Jugendstrafrecht - wäre bei Ihnen gerade noch möglich) oder halt einer kleineren Geldstrafe.

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
Stan82
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:
Einer der Polizisten sagte auch zu mir das es eine Strafmilderung geben kann wenn ich ihn z.b Namen, Wohnorte von Personen nenne die etwas damit zu tun haben

Zwei Worte: Nicht tun. Eine Milderung ist rechtlich zwar möglich, würde bei dem zu erwartenden Strafrahmen jedoch wohl kaum ins Gewicht fallen. Weiterhin könnte die Möglichkeit bestehen, dass Sie durch die Personen, die Sie so bereitwillig ans Messer liefern, selbst weitergehend belastet werden. Ganz zu schweigen von den möglichen Schwierigkeiten auf "zwischenmenschlicher" Ebene.

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#5
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
die Herrn Polizisten glaubten mir dies auch da es weder in kleinen Mengen abgepackt war


Ich habe zwar keine Erfahrung als Polizist im Drogenmilieu, aber als Laie würde ich denken, gerade das Herumschleppen vieler kleiner Päckchen würde eher auf Handel als auf Eigenbedarf hinweisen...

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#6
 Von 
Whushu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nabend

Ich danke euch für eure informationen und ratschläge werde diese auch befolgen!
@VivaColonia das scheinst du ein bisschen falsch verstanden ^^
Ich hatte Nur 1 Päkchen und nicht viele kleine!
Und ja du hast recht wären es viele kleine gewesen hätte ich höchst wahrscheinlich noch mehr Probleme bekommen als ich sie jetzt eh schon habe.
Naja dann warten wir mal auf die Post vom Staatsanwalt...
Und nochmal lieben dank für eure hilfe :D!
Mfg
Whushu

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#7
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

Ach so, das "weder" hatte ich irgendwie verschluckt beim Lesen. My bad. Dann ist ja alles gut. :)

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