Guten Morgen 123Recht Gemeinde,
um zirka 2 Uhr habe ich mich auf dem Heimweg gemacht mit einem Kollegen, als wir einen Knick entlang gehen wollten kam uns die Polizei entgegen und hielt uns an, mein Kollege hatte zudem kein Licht am Fahrrad gehabt und ich war zu Fuß Unterwegs, die 3 Beamten stiegen aus dem Auto und haben mit ihren Lichtern rum gefuchtelt, haben uns drauf hingewiesen das in der Umgebung Auto Einbrüche passiert sind und wir als verdächtige in frage komm, Ausweise wurden Kontrolliert und Körper+Taschen. Da ich einen Vorläufigen Ausweis hatte der schon abgelaufen war meinte der Polizist das mir eine Anzeige droht mir aber keine weiteren Information angeben möchte, zu dem wurde ein Joint in meiner Brotdose gefunden und jetzt habe ich befürchtungen weil die Beamten mir nicht ganz sauber rüber kamen, so als wenn die aus ner Mücke einen Elefanten machen wollen. Was wird auf mich zu kommen?
Zudem muss ich sagen das ich das Gefühl habe das er die Brotdose mit gewogen hat um mehr Gewicht zu gewinnen weil er mir am ende erst die Brotdose gab
-- Editiert von devil69 am 05.04.2018 04:36
-- Editiert von Moderator am 05.04.2018 14:32
-- Thema wurde verschoben am 05.04.2018 14:32
Polizei Kontrolle kein Ausweis und Joint gefunden
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
zu dem muss ich sagen das ich das unwohle Gefühl habe das auf mich nix gutes kommen wird, Aufgrund dessen das der Beamte Wahrscheinlich meine Brotdose mit gewogen hat damit er hinterher mehr Gewicht hat wegen dem Betäubungsmittel
Zitat:Was wird auf mich zu kommen?
Ein Ermittlungsverfahren wegen BtM-Besitz.
Ausgang offen - wenn Sie strafrechtlich nicht vorbelastet sind, ist eine Einstellung wegen Geringsfügigkeit aber recht wahrscheinlich.
Zitat:zu dem muss ich sagen das ich das unwohle Gefühl habe das auf mich nix gutes kommen wird, Aufgrund dessen das der Beamte Wahrscheinlich meine Brotdose mit gewogen hat damit er hinterher mehr Gewicht hat wegen dem Betäubungsmittel
Wenn das Verfahren doch nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, weil es von der Menge her zu viel ist, kann man immer noch schreiben, dass man auf eine Wiegung ohne Brotdose wert legt.
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ZitatWenn das Verfahren doch nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, weil es von der Menge her zu viel ist, kann man immer noch schreiben, dass man auf eine Wiegung ohne Brotdose wert legt. :
Es bringt relativ wenig den Joint an sich zu wiegen.
Wenn es um die vorgeworfene Menge gehen soll, muss der auseinander genommen werden.
Man kann da 0,1 g Gras rein drehen, oder 5 g, oder.........
Klar die haben ja nix besseres zu tun als kleine Junkies hochzunehmen und dann aus 2g 5g zu machen. Du brauchst keine Angst zu haben bei einem Gerichtsverfahren wird dein Dope auf dem Tisch liegen. Dann darfst du es gerne nochmal ansehen. Ist kaum anzunehmen das die Polizei für dich "nachkauft"
Die bekommst vermutlich einen Strafbefehl den kannst du akzeptieren oder vor Gericht gehen.
Wegen abgelaufenem Ausweis gibts keine Strafen
ZitatWegen abgelaufenem Ausweis gibts keine Strafen :
Ziemlich gewagt so eine Aussage. Bei uns kostet das ab 50 EUR aufwärts.
Die bekommst vermutlich einen Strafbefehl Falls er schon 21 ist...
Wegen der Brotdose würde ich mir nun auch keine Gedanken machen. Kein Polizist wird der StA verkaufen wollen, dass er einen 250g (oder wieviel auch immer) schweren Joint beschlagnahmt hat.
Mit Glück wird's nach § 31a BtmG eingestellt.
Die Ausweisnummer ist eine OWi. Ob da was (ein Bußgeld) kommt, hängt davon ab, ob der Polizist es an die Verwaltungsbehörde abgibt, oder ob er es sein lässt.
ZitatDie bekommst vermutlich einen Strafbefehl den kannst du akzeptieren oder vor Gericht gehen. :
Wegen abgelaufenem Ausweis gibts keine Strafen
Entschuldigung, aber diese Antwort ist echt undifferenziert in den Raum geworfen und auch nicht korrekt.
Zum Thema Ausweis: Das ist definitiv eine OWI, die bei Abgabe an die zuständige Behörde auch mit einem Bußgeld verfolgt wird. Ob die Polizei eine OWI-Anzeige erstellt weiß man nicht, aber wenn der Polizist es schon angekündigt hat würde ich auch damit rechnen. Er muss wegen des Joints sowieso ein Protokoll erstellen in dem sich auf jeden Fall auch die Ausweis-Problematik wiederfinden wird, und der Aufwand für die parallele Verwendung als OWI-Anzeige hält sich in Grenzen.
Zum Thema Joint: Die Folgen hängen u.a. vom Bundesland, dem Alter und der individuellen strafrechtlichen Vorbelastung ab. Von einer Einstellung (ggf. mit Auflagen), ein paar Sozialstunden (bei Heranwachsenden) oder einen Strafbefehl (bei Erwachsenen) ist alles drin. Letzteres ist bei polizeilichem Erstkontakt eher unwahrscheinlich, wenn man keine schädlichen Angaben zum Konsum oder zur Beschaffung gemacht hat und nicht gerade aus Bayern oder BaWü kommt.
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