Hallo,
nachts irgendwann fuhr ein Radfahrer ohne Licht und mit hoher Wahrscheinlichkeit betrunken auf der Bundesstraße, vor mir waren 3 Autos welche alle ausweichen mussten da die Person doch unerwartet auf unserer Spur kam, auch ich musste ausweichen + man hat die Person einfach nicht gesehen.
Ich wollte nicht das dem Typen etwas passiert und habe die Polizei verständigt.
Jetzt kam ein schreiben von der Polizei worin der betrunkene Fahrer benannt wird und ich das schreiben kann was ich gesehen habe - Muss ich das? Kann auch keine Angaben dazu auswählen ankreuzen und wegschicken.
Wenn ich die Sache nun schildere, kann es zu ein Gerichtstermin oder so kommen? Ungern Lust auf sowas.
Kann den Typen etwas passieren? Ich wollt den Typen nur helfen damit ihn nichts passiert und nicht noch weiter eine Last für ihn sein.
-- Editiert von Moderator am 13.08.2020 15:47
-- Thema wurde verschoben am 13.08.2020 15:47
Polizei angerufen, nun als Zeuge eingeladen
13. August 2020
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Frage vom 13. August 2020 | 09:37
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizei angerufen, nun als Zeuge eingeladen
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#1
Antwort vom 13. August 2020 | 10:05
Von
Status: Bachelor (3938 Beiträge, 635x hilfreich)
Sie riefen die Polizei, also ist doch legitim, dass sie zum Vorgang gefragt werden.
Eine Stellungnahme ist doch gleich formuliert.
ZitatKann den Typen etwas passieren? Ich wollt den Typen nur helfen damit ihn nichts passiert und nicht noch weiter eine Last für ihn sein. :
Sie sind doch keine Last für ihn. Er machte das vielleicht schon öfters und irgendwann hätte etwas passieren können wenn er sich unvorsichtig verhält, so etwas könnte er zukünftig durch ihren Anruf bei der Polizei unterlassen.
Sie waren also hilfreich.
-- Editiert von Loni12 am 13.08.2020 10:08
#2
Antwort vom 13. August 2020 | 13:16
Von
Status: Unbeschreiblich (127400 Beiträge, 40801x hilfreich)
ZitatMuss ich das? :
Nein, derzeit ist das noch freiwillig.
ZitatWenn ich die Sache nun schildere, kann es zu ein Gerichtstermin oder so kommen? :
Das ist wohl unabhängig davon, was man schildert.
ZitatUngern Lust auf sowas. :
Ist die Frage was passiert wenn man jetzt nicht weiter macht, wann würde es Verletzte oder Tote geben?
ZitatSie waren also hilfreich. :
Nicht nur für den Radfahrer sondern auch für (viele) andere.
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#3
Antwort vom 13. August 2020 | 15:47
Von
Status: Unbeschreiblich (33703 Beiträge, 17556x hilfreich)
Spätestens bei einer Vorladung müssen Sie aussagen.
#4
Antwort vom 13. August 2020 | 16:24
Von
Status: Unbeschreiblich (30224 Beiträge, 9547x hilfreich)
ZitatMuss ich das? :
Aktuell noch nicht. Mit einiger Wahrscheinlichkeit wird die Polizei Dich dann aber im Auftrag der Staatsanwaltschaft vorladen.
Dann musst Du hin und auch aussagen.
#5
Antwort vom 16. August 2020 | 15:56
Von
Status: Unbeschreiblich (48953 Beiträge, 17232x hilfreich)
Zitat:Ich wollte nicht das dem Typen etwas passiert und habe die Polizei verständigt.
Und jetzt hast Du es Dir anders überlegt und möchtest nicht mehr, dass dem Typen etwas passiert?
Zitat:Jetzt kam ein schreiben von der Polizei worin der betrunkene Fahrer benannt wird und ich das schreiben kann was ich gesehen habe - Muss ich das?
Erst bei einer Vorladung. Wenn es Dir lieber ist, so einer Vorladung zur Polizeidienststelle zu erhalten als eine schriftliche Aussage zu machen, dann lass jetzt die schriftliche Aussage.
Zitat:Wenn ich die Sache nun schildere, kann es zu ein Gerichtstermin oder so kommen?
Das ist denkbar, aber im Regelfall wird so etwas mit einem Strafbefehl, d.h. ohne Gerichtsvrfahren erledigt.
Zitat:Ungern Lust auf sowas.
Darauf kommt es nicht an.
Zitat:Kann den Typen etwas passieren?
Ja sicher, es wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet und sofern er einen hat wurde ihm möglicherweise der Führerschein entzogen.
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