Polizei angerufen, nun als Zeuge eingeladen

13. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
unknow1337
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizei angerufen, nun als Zeuge eingeladen

Hallo,

nachts irgendwann fuhr ein Radfahrer ohne Licht und mit hoher Wahrscheinlichkeit betrunken auf der Bundesstraße, vor mir waren 3 Autos welche alle ausweichen mussten da die Person doch unerwartet auf unserer Spur kam, auch ich musste ausweichen + man hat die Person einfach nicht gesehen.
Ich wollte nicht das dem Typen etwas passiert und habe die Polizei verständigt.

Jetzt kam ein schreiben von der Polizei worin der betrunkene Fahrer benannt wird und ich das schreiben kann was ich gesehen habe - Muss ich das? Kann auch keine Angaben dazu auswählen ankreuzen und wegschicken.

Wenn ich die Sache nun schildere, kann es zu ein Gerichtstermin oder so kommen? Ungern Lust auf sowas.
Kann den Typen etwas passieren? Ich wollt den Typen nur helfen damit ihn nichts passiert und nicht noch weiter eine Last für ihn sein.



-- Editiert von Moderator am 13.08.2020 15:47

-- Thema wurde verschoben am 13.08.2020 15:47

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Sie riefen die Polizei, also ist doch legitim, dass sie zum Vorgang gefragt werden.

Eine Stellungnahme ist doch gleich formuliert.

Zitat (von unknow1337):
Kann den Typen etwas passieren? Ich wollt den Typen nur helfen damit ihn nichts passiert und nicht noch weiter eine Last für ihn sein.


Sie sind doch keine Last für ihn. Er machte das vielleicht schon öfters und irgendwann hätte etwas passieren können wenn er sich unvorsichtig verhält, so etwas könnte er zukünftig durch ihren Anruf bei der Polizei unterlassen.

Sie waren also hilfreich.

-- Editiert von Loni12 am 13.08.2020 10:08

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von unknow1337):
Muss ich das?

Nein, derzeit ist das noch freiwillig.



Zitat (von unknow1337):
Wenn ich die Sache nun schildere, kann es zu ein Gerichtstermin oder so kommen?

Das ist wohl unabhängig davon, was man schildert.



Zitat (von unknow1337):
Ungern Lust auf sowas.

Ist die Frage was passiert wenn man jetzt nicht weiter macht, wann würde es Verletzte oder Tote geben?



Zitat (von Loni12):
Sie waren also hilfreich.

Nicht nur für den Radfahrer sondern auch für (viele) andere.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Spätestens bei einer Vorladung müssen Sie aussagen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von unknow1337):
Muss ich das?


Aktuell noch nicht. Mit einiger Wahrscheinlichkeit wird die Polizei Dich dann aber im Auftrag der Staatsanwaltschaft vorladen.

Dann musst Du hin und auch aussagen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Ich wollte nicht das dem Typen etwas passiert und habe die Polizei verständigt.


Und jetzt hast Du es Dir anders überlegt und möchtest nicht mehr, dass dem Typen etwas passiert?

Zitat:
Jetzt kam ein schreiben von der Polizei worin der betrunkene Fahrer benannt wird und ich das schreiben kann was ich gesehen habe - Muss ich das?


Erst bei einer Vorladung. Wenn es Dir lieber ist, so einer Vorladung zur Polizeidienststelle zu erhalten als eine schriftliche Aussage zu machen, dann lass jetzt die schriftliche Aussage.

Zitat:
Wenn ich die Sache nun schildere, kann es zu ein Gerichtstermin oder so kommen?


Das ist denkbar, aber im Regelfall wird so etwas mit einem Strafbefehl, d.h. ohne Gerichtsvrfahren erledigt.

Zitat:
Ungern Lust auf sowas.


Darauf kommt es nicht an.

Zitat:
Kann den Typen etwas passieren?


Ja sicher, es wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet und sofern er einen hat wurde ihm möglicherweise der Führerschein entzogen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.791 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen