Mein Freund , nennen wir ihn Andreas, hatte zu laute Musik. Daraufhin haben die Nachbarn die Polizei verständigt. Die Polizisten klopften an die Tür, mein Freund machte die Musik leise und öffnete. Er versprach die Musik ab nun an leiser zu lassen. Die Polizei wollte noch den Ausweis sehen. Daraufhin verlangte Andreas allerdings erst einmal den Dienstausweis der Beamten. Als diese sich weigerten sich auszuweisen wollte er die Türe schliessen. Die Polizisten drückten diese daraufhin auf, packten ihn und seine beiden Gäste schmissen Ihn auf Bett und legten allen Handschellen an bis Andreas erklärte wo sich sein Ausweiss befindet.
Damit war der Einsatz beendet.
Wir sind über die Vorgehensweise so verärgert dass wir die Polizisten wegen Hausfriedensbruch und Freiheitsberaubung anzeigen möchten.
Welche Möglichkeiten haben wir?
Polizei begeht Hausfriedensbruch
Waren es Zivis oder uniformierte?
Wir sind über die Vorgehensweise so verärgert dass wir die Polizisten wegen Hausfriedensbruch und Freiheitsberaubung anzeigen möchten.
Welche Möglichkeiten haben wir?
Die Frage hast Du Dir doch schon selber beantwortet: Anzeige erstatten ! (wird aber nicht viel mehr bei rauskommen, als eine Gegenanzeige wegen "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte")
-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
aber ist die Polizei denn nicht verpflichtet sich vor der Kontrolle auf verlangen auszuweisen bevor sie handeln darf? hätten die Polizisten dies getan wäre es auch zu keinem Wiederstand gekommen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
sie waren uniformiert. aber eine polizeiuniform kann ich mir doch kaufen.
Eine Polizeiausweis kann ich mir auch selber am PC basteln, weil ich weiß, wie er aussieht.
Aber fangen wir mal von vorne an (eine Mischung zwischen Gesetzeslage, "praktischer Lage" und meiner Meinung)
Prinzipiell haben sich Uniformierte vorzustellen ("Polizeiobermeister X vom Polizeikommissariat Y-Stadt"/ manche brschränken sich auch auf "Polizei Y-Stadt")
Auf verlangen, müssen sich auch Uniformierte dem "Betroffenen" (also in Eurem Fall dem Wohnungsinhaber) gegenüber ausweisen (aber keinem anderen gegenüber), wenn die Einsatzsituation es erlaubt und/oder die Aufforderung nicht klar als Versuch der Behinderung oder Verzögerung der Polizeilichen Maßnahme erkennbar ist.
Es ist nicht sehr weit hergeholt, wenn man nun annimmt, daß die Pol.Beamten behaupten werden, daß die Einsatzsituation es nicht erlaubt hat, weil man z.B. meint gesehen zu haben, daß gerade Beweismittel vernichtet werden sollten (z.B. BTM) (es sei dahingestellt, ob es so war oder nicht)
Und jetzt kommen wir mal mehr in den Bereich meiner Meinung:
Ich bin hier im Forum -denke ich- schon als etwas polizeikritisch bekannt, und "weiß", daß die "Herde der schwarzen Schafe" bei der Polizei nicht so klein ist, wie man denken sollte, oder es wünschenswert wäre, aber
:
Ich stelle mir mal folgende Situation vor (ob es bei Euch so war, sei dahin gestellt):
Party, laute Musik, einige Leute, Mädels (denen Man(n) gerne mal imponiert), Polizei klingelt, undsagt erstmal halbwegs freundlich: "Bitte Musik leiser machen", "gut gelaunte", angetrunkende Jugendliche/junge Erwachsene, die mal irgendwo gehört haben, daß die Polizei sich prinzipiell auf Verlangen ausweisen muß, möchten den Mädels imponieren, und reden die Polizei "blöd von der Seite an", und verlangen den Ausweis, obwohl die Polizei klar als solche zu erkennen ist --> nach dem Motto:"den Polypen zeigen wir mal, wo der Bartel den Most holt".
Die Polizeibeamten haben jetzt 2 Möglichkeiten:
a) klein beigeben, und zur Belustigung der Anwesenden der Aufforderung nachkommen.
b) die Ihnen vom Gesetzgeber verliehende "Macht" behaupten, damit die Situation nicht ausßer Kontrolle gerät, weil daß "polizeiliche Gegenüber" (Ihr) sich plötzlich stärker fühlt als die Polizei selber. Hier spielt auch der Gedanke der eigensicherung eine Rolle, weil, so denke ich mal, Ihr zahlenmäßig überlegen gewesen seid.
99 von 100 Polizisten werden sich für b) entscheiden. (was man -objektiv betrachtet- auch sicher nachvollziehen kann)
zur praktischen Lage:
Ihr könnt natürl. Dienst-, sowie Fachaufsichtsbeschwerde, oder auch Anzeige erstatten, denn geht man rein nach den Buchstaben des Gesetzes ist es zumindest möglich, daß die Polizisten sich nicht korrekt verhalten haben. Praktisch wird jedoch nicht, aber auch gar nichts dabei rauskommen, evtl. -wenn die Polizisten selber meinen einen Fehler gemacht zu haben- werden sie sogar evtl. mit einer Gegenanzeige kontern, weil in so einem Fall ist Angriff die beste Verteidigung).
Mein Tip: Laßt es auf sich beruhen, und hakt es unter der Lebenserfahrung ab, daß "Recht" nicht immer gleich "Gerechtigkeit" ist.
-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
vielen dank für deine ausführliche meinung und info.
....:-)), na das war doch einmal eine Erklärung aus dem Leben :-))
mfg
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
7 Antworten
-
19 Antworten
-
24 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten