Polizei begeht Hausfriedensbruch - offene Haustür?

7. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
BrunoB88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizei begeht Hausfriedensbruch - offene Haustür?

Ich(21) wohn mit meiner Mutter allein und meine Mutter war über die Feiertage weg, Verwandte besuchen. Nachdem meine Mutter gefahrn war, bin ich nach Haus gekommen, ein paar Sachen holen und dann wieder zu Freunden um da zu schlafen. War leider ziemlich in Eile und hab dabei vergessen die Haustür zu zumachen. Der Haustürschlüssel hängt drinnen neben der Tür, am Schlüsselbrett. Das Haus ist so gebaut, dass man von der Straße an der das Haus liegt die Haustür nicht sieht, sondern nur die direkten Nachbarn von links die Haustür sehen. Als ich am nächsten Tag wiederkam, hang ein zettel von der Polizei an der Tür: Haben die offen stehende Tür verschlossen.[ ...]Den Schlüssel können sie bei der Polizei abholen. Meine Nachbarn haben die Polizei gerufen und gesagt die Haustür stand über Nacht offen. Daraufhin sind die Polizisten ins Haus gegangen, haben sich vergewissert, dass niemand mehr im Haus ist (in jeden Raum geschaut) und dann ein im Hof stehendes Fahrrad ins Haus gestellt und abgeschlossen.
Ich hab also den Schlüssel vom Revier abgeholt und da direkt gefragt, ob die ernsthaft das Recht haben unser Haus zu betretten und der Polizist meinte natürlich sie müssten sich ja vergewissern ,dass nichts passiert ist. Ich kann mir aber nur sehr schwer vorstellen, dass die Polizisten auf Grund eines Anrufs eines alten Nachbarpaares und einer über Nacht aufstehenden Haustür,das Recht haben, jeden Raum meines Hauses zu betreten.

mfg bb

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Klar dürfen die das. Hätte ja auch jemand, womöglich auch noch hilflos, drinnen sein können. Den hätten sie dann eingeschlossen.

Das Verschließen des Hauses und auch die Kontrolle ob alles in Ordnung ist nennt man Gefahrenabwehr.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hi,

das sehe ich auch so. Wenn der TE das amtlich haben möchte, kann er ja Anzeige erstatten, z. B. bei der Staatsanwaltschaft, falls er die Polizei nicht bei der Polizei anzeigen möchte...

Gruß vom mümmel

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#3
 Von 
surfer_hamburg
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

und wenn Brunno oder die Mutter mal bewusslos in der Wohnung liegt,und vielleicht sterben sollte,dann heisst es wieder warum keiner geholfen !!

[color=red] ** HINWEIS ** die 88 steht für Heil Hitler BITTE AUFPASSEN MIT 88 KÖNNTE SONST MAL WIRKLICH ZU EINEN PROBLEM MIT DER POLIZEI MAL KOMMEN [/color]



-- Editiert am 07.04.2010 16:48

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#4
 Von 
c_konert
Status:
Schüler
(474 Beiträge, 192x hilfreich)

quote:
** HINWEIS ** die 88 steht für Heil Hitler BITTE AUFPASSEN MIT 88 KÖNNTE SONST MAL WIRKLICH ZU EINEN PROBLEM MIT DER POLIZEI MAL KOMMEN


Es könnte sich auch einfach um sein Geburtsjahr handeln, man muss nicht immer gleich das schlimmste annehmen.

Ansonsten ist rechtlich alles zu dem Thema gesagt.

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"Cand. Iur. C.Konert
MLU Halle-Wittenberg"

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#5
 Von 
BrunoB88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die ersten beiden Antworten

surfer_hamburg, schwach

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#6
 Von 
guest-12301.05.2010 20:09:01
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 109x hilfreich)

Mit Sicherheit begeht die Pol. keinen Hausfriedensbruch!
Soll sie vielleicht wieder gehen?ohne sich zu vergewissern, ob nicht eine hilflose Pers. in der Wohnung liegt?!

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#7
 Von 
guest-12301.05.2010 20:09:01
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 109x hilfreich)

Mit Sicherheit begeht die Pol. keinen Hausfriedensbruch!
Soll sie vielleicht wieder gehen?ohne sich zu vergewissern, ob nicht eine hilflose Pers. in der Wohnung liegt?!

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