Also zu meinem Problem:
Vor ein paar tagen hatte ich ziemlichen stress mit meiner freundin,die daraufhin wutentbrannt die wohnung verließ.
Nungut kurz darauf stand sie dann mit der Polizei vor der Tür.
Die Beamten meinten das meine Freundin noch was in der Wohnung hätte ich darauf ich weiss von nichts...Die Beamten daraufhin: dürfen wir denn mal rein kommen? ich: Ich glaube nicht! Sie:glauben ist was für die kirche! ich: naja ok dann denke ich nicht das sie rein kommen dürfen! sie: denken sollte man den pferden überlassen die haben größere köpfe!ich daraufhin: naja wie auch immer,nein sie dürfen nicht rein kommen oder haben sie nen Durchsuchungsbeschluss?
Daraufhin drückt der Beamte die Tür auf schubst mich durch die halbe wohnung und meint wenn ich rein will darf ich auch rein.da meinte ich was er sich einbildet ob denn gefahr im verzug wäre,daraufhin meinte er nur ich solle jetzt ruhig sein sonst legt er mir die "acht" an und nimmt mich mit...
Also er rein meine Freundin an uns vorbei hält ihre Geldbörse hoch und meint ich hab sie.
Der Beamte guckt mich nur an und fragt was das von mir solle und verließ die Wohnung.
Ich bin ein bisschen enttäuscht von unserem "freund&Helfer" und möchte nur mal die rechtslage wissen was ich machen kann.
Ich war alleine in der Wohnung aber meine Freundin mit der mitlerweile schon wieder alles geregelt ist meint das sie alles bezeugen kann.
Bin über jede hilfe dankbar.
MfG Timo
Polizei begeht Hausfriedensbruch und Körperverletzung???!!!
Sie können sich schriftlich beschweren. Mann nennt das dann Dienstaufsichtsbeschwerde. Altanativ können Sie sich auch einen STein auf den Kopf legen, da sind Sie ja auch beschwert.
Im übrigen ist jetzt Ihrer Schilderung nicht zu entnehmen ob gegen Sie nun ein Strafverfahren eingeleitet wurde und wenn ja wegen was.
Hilfreich wäre dann zu wissen um welche Uhrzeit die Polizei bei Ihnen eintraf.
Eine Körperverletzung kann ich so erstmal nicht erkennen, Sie schreiben ja nicht das Sie verletzt wurden.
Wobei mir dabei irgendwie der Spruch einfällt. Pack schlägt sich Pack verträgt sich. Ihre Freundin kann das alles bezeugen, mhm. schön, aber warum hat Sie dann die Polizei überhaupt erst gerufen.
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Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
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Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass an dieser Geschichte etliches fehlt.
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Ich würde die Polizei unter Fristsetzung auffordern, die ergriffenen Polizeimaßnahmen schriftlich zu bestätigen und zu begründen. Nach den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder ist die Polizei dazu verpflichtet, wenn man sie ohne schuldhafte Verzögerung und aus einem berechtigten Anlass (etwa die Prüfung eines möglichen gerichtliches Vorgehens) dazu auffordert.
Damit die Polizei damit etwas anfangen kann, müßte man allerdings vorher kurz schildern, was dort vorgefallen ist.
-- Editiert von danielB am 04.09.2008 01:15:20
Es ging doch offenbar um die Geldbörse der Freundin und da könnte man ja schon Gefahr im Verzug konstruieren.
Wenn Sie, Timo1986, es aber genau wissen wollen, dann machen Sie halt eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder Anzeige.
@ Mausi 1939
Sie können aber nicht willkürlich Gefahr im Verzuge annehmen, Durschungen von Wohung sind GRUNDSÄTZLICH durch einen Richter anzuordnen nur im Notfall durch die StA und erst dann Nachrangig durch die Polizei. (BVG: 119,44)
Eine Durchsuchunsanordung durch die Polizei muss der absolute Ausnahmefalls bleiben.
Daher wäre es wichtig zu wissen, um welche Uhrzeit das ganze stattfand um herauszufinden ob ein Richter erreichbar gewesen wäre (ggf. auch telefonisch).
Daher wäre es auch wichtig bevor ich hier wild Polizeibeamte anzeige zu wissen, ob Sie die Börse vergessen hat. Oder ob Sie unterstellte das er (die Geldbörse) gestohlen hat. Dies macht nämlich schon einen Unterschied, ob Sie die Polizei zu Hilfe bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen rief. Wofür die Polizei erstmal so nicht zuständig ist. Oder ob die Beamten gegen den Fragesteller ein Strafverfahren eingeleitet haben, und es sich somit um eine Strafprozessuale Maßnahme handelte.
Möglich auch das die Beamten hier einfach den "kleinen" Dienstweg nahmen, dann hätten Sie in der Tat ein Problem.
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--- editiert vom Admin
also es ist wegen dessen kein strafverfahren eingeleitet worden sie haben auch erstmal ganz nett gefragt ob sie denn mal rein kommen dürften...als die frage bzw die aufforderung kam ihre sachen herraus zu geben meinte ich das ich nicht weiss ob sie was liegen lassen hat.aber daraufhin kam nicht die frage ob ich denn mal gucken könnte sondern direkt der druck auf die tür und das eindringen des beamten! also gefahr im verzug sehe ich da nicht! wegen einem gegenstand??? achso und die uhrzeit also es war schon spät ca 22-23 uhr... hätte ich gewusst das sie was leigen hat lassen wäre ich auch sofort bereit gewesen das raus zu rücken,aber ich habe hier nichts mehr von ihr gesehen und extra bevor die polizei eintraf geguckt ob sie noch etwas hier hat.naja und eine durchsuchung direkt hat sicherlich nicht stattgefunden aber das der beamte ohne meine einwilligung und sogar nach verneinen meinerseits trotzdem in die wohnung gekommen ist nicht nur einen fuß rein gesetzt hat sondern direkt einmal durch die ganze wohnung gelaufen ist
-- Editiert von timo1986 am 04.09.2008 14:34:41
Aufgrund welchen Rechtsverhältnisses war denn die Freundin in der Wohnung?
Waren Sie beide Mieter?
Wohnte die Freundin in der Wohnung?
Zumal es, wenn ich den §164 StGB
richtig interpretiere, bereits ausreicht, solche Tatsachen zu behaupten, die ein Handeln der Polizei auf Grundlage der Gefahrenabwehr auslöst. Mithin wäre vielleicht dann schon die Behauptung 'Der läßt mich nicht in die Wohnung!' eine Straftat.
-- Editiert von danielB am 04.09.2008 15:27:18
@Rechtsmacher
Es ist ein nicht ganz selten anzutreffendes Phänomen, dass „Opfer von Polizeiwillkür“ Ihr eigenes Verhalten bei der Beschreibung des ihnen zugestoßenen Unrechts ausblenden. Ich halte es daher mit justice005 („Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass an dieser Geschichte etliches fehlt.“). Zudem wissen wir nicht, was die Freundin von Timo1986 gegenüber der Polizei angegeben hat. Eine Eingabe (Dienstaufsichtsbeschwerde) kann der Erkenntnis dienen, selbst dann, wenn Sie zu nichts weiter führt.
Ansonsten haben Sie rechtlich gesehen natürlich Recht
… Sie können aber nicht willkürlich Gefahr im Verzuge annehmen, Durschungen von Wohung sind GRUNDSÄTZLICH durch einen Richter anzuordnen nur im Notfall durch die StA und erst dann Nachrangig durch die Polizei. (BVG: 119,44) Eine Durchsuchunsanordung durch die Polizei muss der absolute Ausnahmefalls bleiben. …
Die Praxis dürfte aber anders sein. Die Anordnung der Wohnungsdurchsuchung durch bestimmte Polizeibeamte ist eben nicht der mit der Lupe zu suchende Ausnahmefall. Gerade wenn es –wie hier – um Bargeld geht, liegt die Annahme von Gefahr im Verzug recht nah, denn Bargeld verschwindet eben nun mal sehr schnell. Auch ein nicht ganz selten anzutreffendes Phänomen (nicht nur im Strafrecht sondern leider auch in meiner eigenen Geldbörse).
Bei Gefahr im Verzug kann auch ein noch so korrektes und zuvorkommendes Auftreten von Timo1986 die Durchsuchung nicht mehr verhindern.
quote:
Die Praxis dürfte aber anders sein.
Genau das ist das Problem. Es wird nähmlich viel zu schnell Gefahr im Verzug angenommen, und dann i.d.R. nicht mal vernüftig dokumentiert.
Ich sehe aber auch das hier an der Schilderung ziemlich sicher etwas fehlt.
Aber dennoch wäre nach meiner Ansicht es zuwarten, auf das einholen eines Beschluss -gerade- noch verhältnissmäßig gewesen. Ein Beschluss bedarf nähmlich nicht, der schriftform sondern hätte, auch telefonisch durch den Richter angeordnet werden können. Zumindest aber durch den sowieso dienstbereiten Staatsanwalt.
Es sprach wohl nichts dagegen vor der Wohnung des Fragestellers einen Beschluss zu erwirken.
Es erschließt sich mir nicht wie das Bargeld aus der Wohnung verschwinden sollte, wenn 2 Polizeibeamte davorstehen.
Dies kann aber dahinstehen, weil nur weil der erforderliche Beschluß nicht vorlag kein Hausfriedensbruch vorliegt. Hierzu müssten weitere Umstände hinzutreten.
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Polizei begeht doch nie einen Hausfriedensbruch,denn bei mir war es ja auch keiner und die Polizei hatte keinen gerichtlichen Beschluss.
Es ist doch vollkommen Normal,dass eine Person von der Polizei festgenommen wird alle Sachen auf der Wache abgeben muß.
Wo soll da schon ein unrechtliches Handeln der Polizei sein,wenn man seinen Wohnschlüssel nicht wieder bekommt und die liebe freundliche Polizei schliesst ohne Erlaubnis einen die Tür auf ?!
Und weil ja Gefahr im Verzug ist wird die Wohnung erstmal mit gezogener Dienstwaffe begangen.
Dienstaufsichtbewerde war bei mir sinnlos gewesen,denn das Handeln war laut Polizei und Staatsanwaltschaft vollkommen in Ordnung gewesen.
*** DER GRUND WARUM ALLES BEI MIR SO GEKOMMEN IST - HABE EINEN GROSSEN FEHLER BEGANGEN,DENN HABE MEINER EX-FREUNDIN GESAGT - DAS ICH WOHL BALD EINE ZWANGSEINWEISUNG IN DER PSYCHIATRIE BEKOMMEN WERDE - VIELE MENSCHEN DENKEN DANN SOFORT AN EINE PERSON DIE SPASS DARAN HAT MENSCHEN ZU TÖTEN ODER SONST WAS - ICH BIN ABER EIN MENSCH DER NUR EINE GEFAHR FÜR SICH SELBST IST,DENN HABE PHASEN,WO ICH ZU SEHR ÜBER LEBEN UND TOD NACHDENKE HABE OFT DEN STARKEN WÜNSCH ZU STERBEN. MEINE EX-FREUNDIN HATTE SICH VON MIR LIEBER GETRENNT UND ICH WOLLTE IHR NUR DEN WAREN GRUND SAGEN - WARUM ICH WOHL BALD IN DER PSYCHIATRIE LANDEN WERDE - IN DER NÄHE DER WOHNUNG VON MEINER EX-FREUNDIN BIN ICH DANN VON DER KRIPO FESTGENOMMEN WORDEN ***
ok dann nochmal :D es gab keinerlei vorgeschichte zu dem falle ausser das meine "freundin" angerufen hatte und miente ich habe noch meine gelbörse bei dir liegen,ich miente daraufhion ich gucke hab sie aber nicht gefunden...danach sind dei beamten in die wohnung gestürmt und sie hatte die geldbörse in der hand,also meine freundin...diese geldbörse war leer!!! also nix mit gedl stehlen oder sonst irgendwas...dazu kommt das sie hier gewohnt hatte und ausser der angeblichen geldbörse nichts hier geblieben war...
ist mir auch klar das die beamten sich da es ja 2 sind immer alles schön zurecht drehen... aber wie sieht meine rechtslage aus??? das war wirklich die ganze geschichte war ansonsten nichts weitermwirklich!!!
achso und nein sie hat OFFIZIELL nicht hier gewohnt war asuch nicht hier gemeldet oder stand auch nicht im mietvertrag...
-- Editiert von timo1986 am 05.09.2008 02:17:08
@Rechtsmacher
... Es erschließt sich mir nicht wie das Bargeld aus der Wohnung verschwinden sollte, wenn 2 Polizeibeamte davorstehen. ...
Unabhängog von dem von Timo1986 geschilderten Fall, können Sie ja mal bei mir einen Hundert-Euro-Schein liegen lassen und sich dann mit 2 Polizisten bei mir vor die Tür stellen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Sie - wenn ich dass will - den Schein nicht mehr wiederfinden.
Aus eigenen Erfahrungen im Umgang mit der Polizei kann ich nur dringend abraten, irgendwelche Anzeigen oder Beschwerden zu fertigen. Eh du dich versiehst hast du eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung am rückwärtigem Körperteil. Dann dürfte es auch keine Rolle spielen ob du Zeugen hast oder nicht - denn spätestens vor Gericht kommt die superschlaue Frage, warum der Polizist oder die Polizisten den lügen und damit ihre Job aufs Spiel setzen sollten.
Hier wo ich wohne machen die werten Herren in Uniform nahezu generell was sie wollen. Wirds dann eng für sie, weil mehr Zeugen auf der Gegenseite stehen, ruft man einfach Untersützung und schon gibt ein paar uniformierte Zeugen mehr und du selbst fällst vor Gericht hinten runter. Ich könnte hier Beispiele nennen die Haaresträubend sind - und je häufiger diese rechtsbrechenden Polizeibeamten vor Gericht damit durchkommen, um so sicherer fühlen sich selbige und fühlen sich in ihrem Verhalten auch noch von der Justiz abgesichert. Leider!
Ich kann nur hoffen, dass diese Praxis in Deutschland nicht Schule macht!
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Ich weiß ja nicht, was du für Erfahrungen gemacht hast, aber ganz so schnell dürfte es im allgemeinen auch nicht gehen. Erst wenn der Polizei etwa Strafanzeigen wegen Verfolgung Unschuldiger (ein Verbrechen!), Körperverletzung im Amt (oder auch nur Beleidigung, Nötigung) drohen, muss man in der Tat damit rechnen. Dann aber dann liegt die Antwort schon auf der Hand: Um etwaige eigene Straftaten zu vertuschen.
Es gibt genug bekannte Fälle, in denen das der Fall war, in Hamburg wäre da etwa an den Polizeiskandal um den Einsatzzug Mitte und den Prozess gegen die Thüringer Prügelpolizisten zu erinnern (die ausgerechnet Zivilbeamte erwischt haben, der Chef der Thüringer Bereitschaftspolizei wurde in dem Zusammenhang wegen uneidlicher Falschaussage und versuchter Strafvereitelung verurteilt und aus dem Polizeidienst entlassen).
Ich denke aber nicht, dass die Polizei in einem Fall wie diesem so weit gehen würde. So schwerwiegend sind die Folgen einer einfachen Dienstaufsichtsbeschwerde auch nicht. Und das Problem etwaiger Straftaten wird sie auch einfach los: Die Beamten sind halt davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen einer Sicherstellung des Portmonaies vorlagen, dazu dürfen sie dann in die Wohnung und um sich Zutritt zu verschaffen war leider unmittelbarer Zwang erforderlich. So einfach ist das. Und sollte dann mal unbestreitbar sein, dass es ein Beamter beim unmittelbarem Zwang übertrieben hat (Zugführer einer geschlossenen Einheit schlägt einem weggehenden Demonstrationsteilnehmer im Zuge eine Auseinandersetzung an Hamburger Gittern von hinten auf den Kopf, das ganze wurde gefilmt) dann stellt die Staatsanwaltschaft das im Notfall gegen Bußgeld ein.
-- Editiert von danielB am 06.09.2008 22:12:40
quote:
Ich weiß ja nicht, was du für Erfahrungen gemacht hast, aber ganz so schnell dürfte es im allgemeinen auch nicht gehen.
Nun ja, es sind leider Erfahrungen, die vielleicht auch hier in meiner Stadt irgendwann einmal zu einem kleineren oder größeren Skandal führen werden, was sicherlich nur noch eine Frage der Zeit sein dürfte. Ich komme aus Leipzig - und da ist ja der Sumpf bekannt.
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-- Editiert von Rocky2008 am 06.09.2008 23:53:24
-- Editiert von Rocky2008 am 06.09.2008 23:55:54
aber man muss doch irgendwas machen können -.-
und bargeld war in diesem portomonaie nichtmal,der polizist hat nichtmal gefragt ob alles da ist.
ich denke einfach er wollte zeigen das er der stärkere ist und trotzdem rein kommen darf wenn er das will...
nur dann sind diese durchsuchungsbeschlüsse total schwachsinnig wenn die werten beamten sowieso immer einen grund finden die wohnung betreten zu dürfen
Was Sie tun können haben wir Ihnen doch schon gesagt.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben.
Dann wird sich der zuständige Wachleiter/ oder Dienststellenleiter damit befassen, und Ihnen was zur Sache schreiben.
Letztlich sollte Sie die Angelegenheit vielleicht auch auf sich beruhen lassen, wenn Sie nicht genau wissen was Ihre Freundin der Polizei gesagt hat.
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