Polizei beschlagnahmt mein Fahrrad

19. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Raisa01
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizei beschlagnahmt mein Fahrrad

Servus,

Die Polizei hat mein Fahrrad beschlagnahmt weil der Verdacht bestand das es als gestohlen gemeldet ist. Die Polizei behauptet das der Rahmen angeblich als gestohlen gemeldet ist. Von mir wurde verlangt das ich ein Eigentumsnachweis verweisen soll, darauf hin habe ich der Polizei einen Kaufvertrag für den Rahmen gezeigt und alle original Rechnungen der Anbauteile die an dem Fahrrad dran sind. Trotzdem rückt die Polizei mein Fahrrad nicht raus.

Meine frage ist, darf die Polizei mein Fahrrad trotzdem weiterhin einbehalten oder müssen die mir ein Nachweis zeigen das der Rahmen als gestohlen gemeldet ist?
Und was kann ich dafür tun damit ich mein Fahrrad zurück bekomme?

Würde mich riesig darüber freuen wenn jemand paar Antworten auf meine fragen hat.

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2 Antworten
Sortierung:


#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Vermutlich will man die Angaben erst mal verifizieren.

Und wenn er tatsächlich geklaut wäre, dann würde ich mir keine großen Hoffungen machen, das das schnell und einfach geht ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Die Polizei behauptet das der Rahmen angeblich als gestohlen gemeldet ist.


Wenn die das behaupten, wird es auch so sein.

Zitat:
darauf hin habe ich der Polizei einen Kaufvertrag für den Rahmen gezeigt


Lassen Sie mich raten: Von einem Händler ist der nicht ?!

Zitat:
Und was kann ich dafür tun damit ich mein Fahrrad zurück bekomme?


Den Rahmen werden Sie gar nicht wiederbekommen, wenn er wirklich gestohlen ist.
Den Rest spätestens nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens.

0x Hilfreiche Antwort

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