Hallo,
Es geht um ein Vorkomniss. Ich werde die beiden Personen einfach X und Y nennen.
Also:
Die Polizei wird wegen Sachbeschädigung gerufen. Person X und Y sollen sich ausweisen. Der erste Polizist geht mit Person X, der zweite mit Person Y.
X macht falsche Angaben bezüglich seiner Personalien, er nennt den Namen eines Freundes von sich. Y macht zunächst auch falsche Angaben, nachdem der Polizist auf ihn einredet sagt er jedoch die richtigen Namen von Beiden.
Gegen X läuft jetzt eine Anzeige nach §111 OWiG
.
X fragt sich ob seine Volltrunkenheit Einfluss hat? er hat an selbigem Abend sein Handy verloren, mehrere STunden in den Hecken geschlafen und selbst als der 3 Stunden später nach Hause kam, war er noch komplett unzurechnungsfähig. Dies kann von seiner Mutter bezeugt werden. Auch sein komplett unzurechnungsfähiger Zustand auf der Feier kann von mehreren Personen (darunter auch ein Fahrer-> nüchtern) bezeugt werden.
Zum Zeitpunkt der Aussage war X nichtmals in der Lage zu erkennen worum es überhaupt geht, er nannte einfach irgendeinen Namen.
mit welcher Strafe muss X rechnen? Wie reagiert X am besten auf den bescheid der Polizei? Was sollte er dort angeben?
vielen dank im Vorraus für die Hilfe,
b77
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Polizei betrunken falschen Namensauskunft gegeben
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Er war zu "unzurechnungsfähig" seinen eigenen Namen zu nennen, aber zurechnungsfähig genug um sich schnell zu überlegen, welchen Namen, Anschrift und ggf. Geburtstdatum irgendeines Freundes er herunterrasselt?!
Wer soll das glauben?
quote:
Dies kann von seiner Mutter bezeugt werden. Auch sein komplett unzurechnungsfähiger Zustand auf der Feier kann von mehreren Personen (darunter auch ein Fahrer-> nüchtern) bezeugt werden.
Was sollten die denn bezeugen? Dass er seinen eigenen Namen nicht mehr wußte und sich stattdessen einen ausdenken mußte? Leute, Leute...
quote:
Wie reagiert X am besten auf den bescheid der Polizei? Was sollte er dort angeben?
Einfach mal zu dem "Mist" stehen (was anderes bleibt eh nicht über), den man gemacht hat und um ein "mildes" Bußgeld bitten.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
X weiß fast nichts mehr von der Befragung durch die Polizei (und auch vom restlichen Abend) und hat das Meiste erst im Nachhinein erfahren..
Deswegen kann X auch überhaupt nicht genau sagen, was er sich zu welchem zeitpunkt bei welcher Aussage gedacht hat.. Und deswegen auch die Frage was er da jetzt angeben soll..
und noch eine andere Frage: X studiert Jura im 1.Semester und fragt sich jetzt ob die Anzeige bezüglich der Ordnungswidrigkeit Auswirkungen auf seinen späteren Berufsweg haben kann.
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Hi,
halten Sie mal den Ball flach - ein Bußgeld hat auf Ihre berufliche Laufbahn sowenig Einfluß wie ein Knöllchen für Falschparken. Und man wird hier nicht anfangen, reihenweise Zeugen zu vernehmen. Akzeptieren Sie Ihr Bußgeld einfach - sehr hoch wird es sicher nicht werden. Im einzigen mir bekannten § 111-Fall wurde ein Bußgeld von 100 DM(!) verhängt.
Gruß vom mümmel
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Okay.. danke
Ich bin jetzt nur bisschen panisch irgendwie, weil ich vorher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen bin..
weil der Polizist jetzt zu mir gemeint hat, das würde auf mindestens 150 Euro heraus laufen..
Also 150 euro aufwärts meinte er wegen dem 111-Fall..
habe heute mit dem Sachbearbeiter telefoniert..
oder war das vielleicht nur um mir Angst zu machen?
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