Polizei in der Wohnung ohne Anordnung

13. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
xkloon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizei in der Wohnung ohne Anordnung

Die Polizei kam in meine Wohnung (ohne durchsuchungsbefehl) haben aber auch nichts durchsucht aber sie haben die Wohnung trotzdem bis ins innere betreten. Zuhause befand sich nur ein Kind (9 Jahre).

Sie haben ihren Namen usw hinterlassen und hinterher mich auf meine Handy angerufen und darauf haben sie sich mit mir draußen getroffen.

Meine Frage an dieser Stelle, darf mich die Polizei einfach mal so zu Hause besuchen?

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Sie haben ihren Namen usw hinterlassen und hinterher mich auf meine Handy angerufen und darauf haben sie sich mit mir draußen getroffen. Und bei der Gelegenheit haben Sie nicht gefragt, warum die in Ihrer Wohnung waren? Das ist nämlich äußerst entscheidend für die Frage, ob die Polizei das darf.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
Simone2013
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 21x hilfreich)

quote:
Zuhause befand sich nur ein Kind (9 Jahre).


Hat das Kind die Freunde rein gelassen :-)

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#3
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

..taucht die Frage auf, wie man die Stirn haben kann, ein 9-jähriges Kind alleine in der Wohnung zu belassen.
Möglicherweise sind die PB's d e s h a l b in die Wohnung weil das Kind am Fenster oder auf dem Balkon herumturnte.

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#4
 Von 
Simone2013
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 21x hilfreich)

Das Rechtfertigt eigentlich schon Gefahr im vollzag

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#5
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

Spekulation ist ja müßig, solange der TE keine weiteren Details preisgibt. Da kann man also nur wie Radio Eriwan antworten: "Im Prinzip nein, aber..." ;)

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#6
 Von 
Simone2013
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 21x hilfreich)

Wir können ja ein Roman drüber schreiben. Wie es weiter geht

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Der Thread wirft in der Tat mehr Fragen auf als er Antworten zulässt. Wenn d. TE nicht mal erklärt, worum es überhaupt geht, kann es eben auch keine Antworten geben.

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""Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)""

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#8
 Von 
xkloon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht um einen Handydiebstahlt. Ich wurde dabei von der Staatsanwaltschaft als Zeuge eingestuft. Daraufhin habem mich die Bul*** Zuhause unangemeldet besuchen wollen, obwohl die meine Nummer hatten...
ich bin selber student im höheren Semester. Die haben mich angerufen, als die schon Zuhause waren und wollten sich mit mir in der Bibliothek treffen. Der Bul*** hat zuerst nicht erklärt, ob ich beschuldigt bin oder nur ein Zeuge...


Ich finde es nicht korrekt wenn man "ohne" Erlaubnis eine Wohnung betritt. Sowas nennt man Hausfriedenbruch.

Ich könnte auch zu Anwalt gehen, aber die Sache ist mir doch nicht so wichtig bei dem Anwaltgebühren. Ich dachte mir aber immer, dass die Behörden so ein ****** nicht machen würden...

PS: ein neun jähriges Kind läuft nicht auf dem Balkon herum.
So nebenher, Leute die hier nur mitquatschen wollen, sollen lieber ihre Tante besuchen und mit ihr quatschen.



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#9
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Weiterhin keinerlei Antworten.

Die entscheidende Frage: WIE ist die Polizei in die Wohnung gekommen?

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#10
 Von 
xkloon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

sie haben geklingelt. Ich war in der Uni. eine weitere Erwachsene Person war um die Ecke Einkaufen. Und nur ein neu jähriges Kind war Zuhause. die Bul*** haben geklingelt und die Tür wurde aufgemacht.

Meine Frage ist ganz allgemein: darf die Polizei jemand als Zeuge Zuhause unangekündigt besuchen? vorallem wenn es keine sooo wichtige Sache ist wie z.bsp. Handy diebstahl.


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#11
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Und du bist dir sicher, dass du Student (auch noch im höheren Semester) bist?

Für mich scheint es so, als ob du schon Probleme hättest, die Hauptschule zu "bestehen".

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

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#12
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

andersrum: Wieso sollte die Polizei einen Zeugen eines Handydiebstahls nicht Zuhause besuchen dürfen? Steht im Polizeigesetz, dass Sie es dürfen. In Berlin beispielsweise im § 18 I ASOG. Wenn jemand die Tür aufmacht und die Polizei hereinlässt, ist doch alles in Ordnung. Und wenn man ein junges Kind allein lässt, dann muss man eben auch damit rechnen, dass es die Tür öffnen könnte. Wären es jetzt Trickbetrüger gewesen, hätte das Kind bestimmt auch die Tür aufgemacht.

Grüße
pro_forma

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-- Editiert pro_forma am 25.09.2013 01:37

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#13
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

JEDER (nicht nur die Polizei) darf bei dir zuhause klingeln. Und wenn dann jemand die Tür auf macht und diesen jemanden hinein lässt, darf er auch in die Wohnung.

Wo soll denn da bitte das Problem liegen?

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#15
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Alleine die Frage ist köstlich. Nein, die Polizei darf das nicht, weil Sie Student im höheren Semester sind. :party:


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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13989x hilfreich)

Student höheres Semester: was hab ich mal in einer Diplomarbeit (ist also schon einige Jahre her) gelesen?

"Dieses Gesetz war eine Totgeburt, die im Sande verlaufen musste."

Noch Fragen?

wirdwerden

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#17
 Von 
Simone2013
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 21x hilfreich)

quote:
PS: ein neun jähriges Kind läuft nicht auf dem Balkon herum.
So nebenher, Leute die hier nur mitquatschen wollen, sollen lieber ihre Tante besuchen und mit ihr quatschen.


Ja dann Quatschen sie mal mit ihrer Tante.

Als Student in Hohen Semester sollten sie schon eine Frage stellen können die jeder Verstehen kann.

Und unsere Polizei Bullen zu sennen ist eine Frechheit es sind Menschen die ihren Beruf nachgehen.

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#18
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Der Bul*** hat zuerst nicht erklärt, ob ich beschuldigt bin oder nur ein Zeuge...


Mit der Diktion kannst du dich hier gleich wieder vom Acker machen. :-/

quote:
So nebenher, Leute die hier nur mitquatschen wollen, sollen lieber ihre Tante besuchen und mit ihr quatschen.


Du warst es doch, der hier mit einer grob unvollständigen Sachverhaltsschilderung aufgeschlagen bist.

quote:
Und du bist dir sicher, dass du Student (auch noch im höheren Semester) bist?


"Höheres Semester" bedeutet ja nur, daß man schon sehr lange studiert. Ich kannte auch so Leute, die waren im 19. Semester und hatten noch kein Vordiplom - auch alles "höhere Semester". ;)

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12316.05.2014 09:02:28
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 33x hilfreich)

quote:
Und unsere Polizei Bullen zu nennen ist eine Frechheit, es sind Menschen die ihrem Beruf nachgehen.


Der Bulle als solcher
quote:
..taucht die Frage auf, wie man die Stirn haben kann, ein 9-jähriges Kind alleine in der Wohnung zu belassen.


In welcher Parallelwelt lebt ihr eigentlich?

-- Editiert dreckiges Schandmaul am 26.09.2013 09:14

-- Editiert dreckiges Schandmaul am 26.09.2013 09:14

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