Polizei lehnt Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung ab, War das rechtmäßig?

25. Juli 2026 Thema abonnieren
 Von 
Erbsensuppe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizei lehnt Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung ab, War das rechtmäßig?

Meine Ex-Freundin ist zur Polizei gegangen und hat gegen mich Strafanzeige wegen mehrfacher Körperverletzung und Vergewaltigung erstattet. Daraufhin stand die Polizei bei mir vor der Tür. Meine Ex-Freundin wohnte zu diesem Zeitpunkt noch bei mir. Ich wurde aus meiner Wohnung verwiesen und erhielt ein Rückkehrverbot für 14 Tage. In dieser Zeit musste ich in einem Hotel übernachten.

Fünf Tage später rief mich meine Anwältin an und teilte mir mit, dass meine Ex-Freundin freiwillig zur Polizei gegangen sei und dort angegeben habe, dass die Vorwürfe gegen mich erfunden gewesen seien.

Nach den Informationen, die ich von meiner Ex-Freundin erhalten habe, sollen zwei ihrer Freunde sie dazu angestiftet haben, die Anzeige gegen mich zu erstatten.

Als ich später meinen Wohnungsschlüssel bei der Kriminalpolizei abgeholt habe, wollten die Beamten noch kurz mit mir sprechen. In diesem Zusammenhang wollte ich Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung gegen meine Ex-Freundin sowie gegen die beiden Freunde erstatten. Die Kriminalpolizistin lehnte die Aufnahme meiner Anzeige jedoch ab.

Nun stellen sich mir folgende Fragen:

* Durfte die Kriminalpolizistin die Aufnahme meiner Strafanzeige überhaupt ablehnen?
* Habe ich zivilrechtliche Ansprüche gegen meine Ex-Freundin, beispielsweise auf Erstattung der Hotelkosten und meiner Rechtsanwaltskosten?
* Falls sich die geschilderten Umstände bestätigen sollten: Welche strafrechtlichen Konsequenzen könnten auf meine Ex-Freundin und die beiden Freunde zukommen?

Nach meinem Kenntnisstand sind alle drei bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.




15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130597 Beiträge, 41548x hilfreich)

Zitat (von Erbsensuppe):
* Durfte die Kriminalpolizistin die Aufnahme meiner Strafanzeige überhaupt ablehnen?

Nein.
Sofern die Fristen noch nicht abgelaufen sind, würde ich das entsprechend bei der Staatsanwaltschaft anzeigen.



Zitat (von Erbsensuppe):
* Habe ich zivilrechtliche Ansprüche gegen meine Ex-Freundin, beispielsweise auf Erstattung der Hotelkosten und meiner Rechtsanwaltskosten?

Da würde ich durchaus Ansprüche sehen.



Zitat (von Erbsensuppe):
* Falls sich die geschilderten Umstände bestätigen sollten: Welche strafrechtlichen Konsequenzen könnten auf meine Ex-Freundin und die beiden Freunde zukommen?

Geldstrafe, maximal Bewährungsstrafe.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Erbsensuppe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort

Zitieren bekomme ich irgendwie nicht hin


Nein.
Sofern die Fristen noch nicht abgelaufen sind, würde ich das entsprechend bei der Staatsanwaltschaft anzeigen.

Wie mache ich das bei der Staatsanwaltschaft? Und Wielange dauert es bis das bei der Staatsanwaltschaft ankommt?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34488 Beiträge, 17814x hilfreich)

Ganz einfach - Sie schreiben es auf und schicken es der Staatsanwaltschaft.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42883 Beiträge, 14798x hilfreich)

.... man kann dieses Blatt Papier nicht nur in einen Umschlag stecken, frankieren und im Vertrauen auf die Post versenden, sondern auch in den Hausbriefkasten der Staatsanwaltschaft stecken oder aber an der Postannahmestelle abgeben. Und sinnvollerweise in dem Anschreiben auch das Az. des Ursprungsverfahrens nennen, damit dieser Fall ohne Irrläufer gleich richtig zugeordnet wird.

wirdwerden

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#5
 Von 
Erbsensuppe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

man kann dieses Blatt Papier nicht nur in einen Umschlag stecken, frankieren und im Vertrauen auf die Post versenden, sondern auch in den Hausbriefkasten der Staatsanwaltschaft stecken oder aber an der Postannahmestelle abgeben. Und sinnvollerweise in dem Anschreiben auch das Az. des Ursprungsverfahrens nennen, damit dieser Fall ohne Irrläufer gleich richtig zugeordnet wird.

wirdwerden

Vielen Dank für die Hilfe , ich habe nur das Aktenzeichen der Polizei ist das auch das selbe Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft?

Was ist wenn das von der netten ex gelogen ist? Habe ich dann auch automatisch ein Verfahren wegen üble Nachrede an der Backe?
Ich habe ja nur die Info von ihr aber das hat sie auch bei der Polizei angegeben

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34488 Beiträge, 17814x hilfreich)

aber das hat sie auch bei der Polizei angegeben Dann ist die Beweislage doch bestens...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42883 Beiträge, 14798x hilfreich)

Ist denn überhaupt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden? Außer dem Wohnungsverweis gibt es ja wohl nichts. Und eine Tagebuch-Nr. der Polizei ist doch ganz was anderes.

wirdwerden

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130597 Beiträge, 41548x hilfreich)

Zitat (von Erbsensuppe):
Was ist wenn das von der netten ex gelogen ist? Habe ich dann auch automatisch ein Verfahren wegen üble Nachrede an der Backe?
Ich habe ja nur die Info von ihr aber das hat sie auch bei der Polizei angegeben

Dann kann man ja mal Akteneisicht nehmen.



Zitat (von wirdwerden):
Ist denn überhaupt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden?

Das Ermittlungsverfahren beginnt meines Wissens nach, sobald die Polizei oder die Staatsanwaltschaft von einer möglichen Straftat erfahren?



Zitat (von wirdwerden):
Außer dem Wohnungsverweis gibt es ja wohl nichts

Naja, den gibt es ja nicht "einfach so, sondern weil ein Anfangsverdacht bezüglich einer möglichen Straftat vorliegt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Erbsensuppe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

aber das hat sie auch bei der Polizei angegeben Dann ist die Beweislage doch bestens...

Noch hat sie eine Aussage gemacht , weil sie noch keine Vorladung bekommen hat

Ist denn überhaupt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden? Außer dem Wohnungsverweis gibt es ja wohl nichts. Und eine Tagebuch-Nr. der Polizei ist doch ganz was anderes.

Passiert das nicht automatisch sobald Strafanzeige erstattet wurde?

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42883 Beiträge, 14798x hilfreich)

Nö, ein Anfangsverdacht für eine begangene Straftat muss nicht da sein. Der Wohnungsverweis hat ja gerade den Sinn, eine Straftat zu vermeiden. Eine kritische Situation soll nicht eskalieren. Ist also eine ganz andere Schiene. Und dass allein der Gang zur Polizei und das mitteilen einer möglichen Straftat nicht automatisch das Einleiten eines Ermittlungsverfahrens auslöst, das hast Du doch selbst erfahren. Ich hab da so meine erheblichen Zweifel, denn eine Vergewaltigung - da kann man nicht einfach mal eine Strafanzeige zurück nehmen und gut ist. Da wird von Amts wegen weiter ermittelt.

Wie das Verhalten der beiden Kumpels Deiner Ex zu werten ist, da tu ich mich schwer. Wir wissen nicht, was sie da erzählt hat. Und das mögliche ermutigen, Straftaten zur Anzeige zu bringen, das ist doch im Sinne des Gesetzgebers. Für mich steht also die Ex im Mittelpunkt.

wirdwerden

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#11
 Von 
Erbsensuppe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also würde es theoretisch nichts bringen wenn ich die beiden Anzeige bzw. Strafantrag stelle? Da ja vom Amtszeiten aus ermittelt wird?

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40871 Beiträge, 6604x hilfreich)

Zitat (von Erbsensuppe):
Da ja vom Amtszeiten aus ermittelt wird?
Von Amts wegen... weil es erhebliche Straftaten gewesen sein sollen.
Da du aber von deiner Anwältin weißt, dass die Ex wohl aus Gründen das nur erfunden hatte bzw. angestiftet wurde , kann man jetzt nicht wissen, ob die StA trotzdem weiter ermittelt.

Theoretisch und praktisch kannst du deine Anzeige gegen die Ex bei der StA stellen... ob und was das bringen wird/ wann dazu entschieden wird... ist abzuwarten.
Das ist dann Sache der StA. Dauert häufig sehr lange...zB Monate.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19225 Beiträge, 10349x hilfreich)

Zitat (von Erbsensuppe):
Durfte die Kriminalpolizistin die Aufnahme meiner Strafanzeige überhaupt ablehnen?

Eigentlich nicht.

Es könnte natürlich sein, dass bereits "von Amts wegen" ein Verfahren gegen die Ex-Freundin eingeleitet wurde.
Das sollte eigentlich auch so sein.

Dann wäre eine zusätzliche Anzeige sinnlos und müsste m.E. auch nicht aufgenommen werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Erbsensuppe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ich irgendwie herausfinden ob ein Verfahren läuft?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42883 Beiträge, 14798x hilfreich)

Wenn von Amts wegen ein Verfahren eingeleitet ist, dann wirst Du doch irgendwann als Zeuge geladen. Warum scheust Du nur den Griff zu Papierbogen und Kuli? Erschließt sich mir nicht.

wirdwerden

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