Polizei log vor Gericht - Berufung oder Revision?

2. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
law1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizei log vor Gericht - Berufung oder Revision?

Zwei Polizeibeamte haben gegen mich vor Gericht falsch ausgesagt, nämlich daß ich versucht hätte sie anzugreifen, schlicht gelogen um sich aus der Affäre zu ziehen. Ursprünglich haben die beiden Beamten auch in der Anklageschrift behauptet ich hätte sie beleidigt, während der Verhandlung konnten diese sich aber "nicht mehr daran erinnern." Der Staatsanwalt hat dann auch diese Anklagepunkte dann einfach mal so rausgenommen.

Im Bezug auf den vermeintlichen "Angriff" bestand ich mehrmals darauf die Polizisten vereidigen zu lassen, was der Richter jedoch mit "Ich sehe dafür keine Veranlassung" ablehnte.

Nun glaubte der Richter den beiden Polizisten und verurteilte mich zu 90 Tagessätzen á 10 Euro.

Was lege ich nun ein. Berufung oder Revision.

Wie sind die Erfolgsaussichten einer Berufung oder Revision und welche Kosten fallen in diesem Fall ungefähr an?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Berufung können Sie auf jeden Fall einlegen, dann geht die Akte zum Landgericht und die gesammte Beweisaufnahme wird dort wiederholt.

Sollte das Urteil Ihrer Meinung immer noch rechtswidrig sein können Si e gegen das Urteil des Landgerichtes immer noch Revision zum OLG einlegen. Beachten Sie jedoch, dass hier Anwaltszwang besteht, und das Urteil lediglich auf Rechtsfehler überprüft wird.

Generell empfiehlt es sich erst Berufung einzulegen, da dort noch einmal die Tatsachen überprüft werden, denn wenn man gleich Revision einlegt kann es leicht passieren, dass das OLG diese verwirft und das Urteil rechtskräftig wird.

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Korrekt, das Rechtsmittel lautet 'Berufung'.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Eine Sprungrevision macht meiner Meinung nach eigentlich nur dann Sinn, wenn nicht die Tatsachen an sich sondern die korrekte rechtliche Würdigung strittig ist, insbesondere wenn man eine Grundsatzentscheidung herbeiführen möchte. In jedem Fall dürfte es sinnvoll sein, sich das mit der Revision mit seinem ohnehin dann nötigen Strafverteidiger genau zu überlegen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

quote:
Eine Sprungrevision macht meiner Meinung nach eigentlich nur dann Sinn, wenn nicht die Tatsachen an sich sondern die korrekte rechtliche Würdigung strittig ist
Ganz genau! Als Sprungrevision bezeichnet man die unmittelbar gegen erstinstanzliche Urteile eingelegte Revision unter Umgehung der Berufungsinstanz. Dies dient der Vereinfachung des Verfahrens, wenn es dem Rechtsmittelführer nur auf die Klärung von Rechtsfragen ankommt und eine zweite Tatsacheninstanz überflüssig ist.

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.687 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen