Polizei macht bei kellereinbruch nichts

7. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Rene1981
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizei macht bei kellereinbruch nichts

Hallo,

Ich habe heute die Polizei in der nähe angerufen da der Keller aufgebrochen ist und eine Bohrmaschine ( Bosch ) + Wasserwaage fehlen. Mehr hab ich bisher noch nicht bemerkt.

Also ich rief da an weil ich wollte das die rauskommen und halt die Spuren aufnehmen aber was kam? Es kann ja jeder Mieter oder Ex-Mieter zugang zu den Räumlichkeiten haben und für sowas kommt keiner eine Anzeige dafür solle ich im Internet unter der polizei.mvnet.de Schreiben ok dies hab ich auch erstmal getan um überhaupt eine Anzeige machen zu können.

Jetzt frage ich mich aber warum kommen die nicht raus die Spuren aufnehmen ?

1. Kellerraum ist Verschlossen und zugang hat man nur mit einem Genaralschlüssel der für Mülltonnen, Hauseingang , Fahrradkeller, Waschraum, Hintereingang und Kellerraum nutzbar ist. D.h. er ist eigentlich nicht Nachmachbar ohne Code.

2. hat der einbrecher das Schloß ganz gelassen und in den keller gelegt er hat nur die Halterungsöse durchtrennt um das schloss abzubekommen, Wären da nicht mit großer Wahrscheinlichkeit Spuren auf dem Schloss ?



Was kann ich amchen das die Polizei eine Spurensuche einleitet bzw. das ich mich bei denen beschweren kann ?

Weil wozu gibt es die Polizei wenn sie uns normale Bürger eh nicht hilft wenn wir Hilfe brauchen ?

Ok ne Bohrmaschine ist nicht viel aber sie war 3 Monate alt hat 100 € gekostet und als Geringverdiener muss man lange dafür Sparen .

kann mir da wer helfen oder Tipps geben ?


danke schonmal im vorraus

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15 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
guest-12308.10.2009 09:23:22
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

16x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>eine Unterlassene Hilfeleistung im Amt darstellt <hr size=1 noshade>


Diesen Straftatbestand gibt es überhaupt nicht. Auch eine normale "unterlassene Hilfeleistung" ist etwas völlig anderes.

quote:<hr size=1 noshade>Der Bedienstete der die Hilfeleistung ablehnt könnte auch nach §839 BGB in Privathaftung gelangen <hr size=1 noshade>


Nein.

quote:<hr size=1 noshade>Nun bin ich kein Jurist <hr size=1 noshade>


Das ist deutlich.

quote:<hr size=1 noshade>Wenn die nichts finden und das ist immer der Fall wenn kein Interesse an einer Auflösung der Sache besteht, dann wird fast schon Automatisch eine Anzeige wegen Vortäuschung einer Straftat gemacht. <hr size=1 noshade>


Unsinn.



Ungeachtet dessen bin ich aber auch der Meinung, dass die Polizei selbstverständlich hätte kommen müssen. Ich emopfehle, schriftlich bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen des Einbruchs zu erstatten und in diesem Schreiben darauf hinzuweisen, dass die Polizei sich geweigert hat, die Ermittlungen aufzunehmen (Datum, Uhrzeit etc. angeben).

Das Ergebnis ist dann, dass die Staatsanwaltschaft erstens die Polizei mit den Ermittlungen beauftragt und die Polizei dann in Zugzwang ist. Und Zweitens wird sich der zuständige Polizeibeamte möglöicherweise ein paar unangenehme Nachfragen bzgl. des Vorgehens anhören müssen....




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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
geprellt95
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 52x hilfreich)

Die Polizeibeamten funktionieren auch in Bayern so wie oben beschrieben. Es ist einfach eine Sauerei.
Ich kenne Leute - in einer deutschen Kleinstadt, die bei einer Sicherheitswacht, welche der Polizeiinspektion unterstellt ist, "Streife" laufen 2 Mal pro Monat.
Daheim erzählen sie ihren Verwandten, dass sie sie "herauspauken", falls die einmal mit Alkohol am Steuer erwischt würden, sie müssten nur anrufen, damit die "Sicherheitswächter" in Kenntnis gesetzt werden.
Mir kommt regelmäßig der kalte Kaffee hoch, wenn ich blaue oder grüne Streifen auf einem Fahrzeug sehe.
Schämen müssten sie sich, aber die kennen den Begriff Scham sowieso nicht. Erklär mal einem Blinden die Farbe "gelb".

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

quote:
Daheim erzählen sie ihren Verwandten, dass sie sie "herauspauken", falls die einmal mit Alkohol am Steuer erwischt würden, sie müssten nur anrufen, damit die "Sicherheitswächter" in Kenntnis gesetzt werden.


Wer den Angeberquatsch glaubt, dem ist kaum mehr zu helfen...

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
geprellt95
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 52x hilfreich)

Größenwahnsinn könnte nach meiner Erkenntnis und Meinung eine Form von psychischer Erkrankung sein.

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

@geprellt95
Für solche Beitäge gibt es das Unterforum 'Plauderecke', dafür muss man wirklich keinen Jahre alten Betrag aus der Versenkung holen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort







#15
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Neidisch, Pikowitzchen?

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1x Hilfreiche Antwort

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