Polizei relativiert Straftaten und verweigert ihre Arbeit

25. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Nathy0816
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizei relativiert Straftaten und verweigert ihre Arbeit

Hallo.

Ich verliere so langsam wirklich den Glauben in unsere Justiz bzw. Polizei.

Folgendes:

Ich werde seit der Trennung von meinem Ex von diesem regelrecht terrorisiert.

Mit meinem Ex war ich 12 Jahre zusammen und aus der Beziehung gehen 3 Kinder hervor. Die Trennung war vor ca. 3 Monaten. Ich hatte dann über eine Singlebörse direkt jemand Neuen kennengelernt und war dann 2-3 Tage später mit ihm zusammen. Mein Ex hat davon irgendwie Wind bekommen und mich wüst beschimpft, wie ich ihn doch direkt austauschen könnte und ähnliches Geschwätz.

So, dann ging es los. Ich erhielt kurz nach der Trennung in regelmäßigen Abständen anonyme Briefe und Anrufe. In diesen ca. 4-5 Briefen wurde sehr abwertend über meinen jetzigen Partner geredet, er wäre ja ein Fremdgeher, wäre nie treu, usw.

Damit aber nicht genug. Plötzlich erhielt ich in verschiedenen Abständen über mein Handy Nachrichten mit verschiedenen Nummern inkl. Profibild der Damen, die aber mit Sicherheit gefälscht sind. Dort gaben sich diese "Damen" dann als ehemalige Freundinnen meines Partners aus und gaben ebenfalls an, dass sie schon mal von ihm betrogen wurden. Zudem wurde meinem Partner dann auch noch mit Schlägen gedroht.

Es sollte jetzt jedem klar sein, dass nur mein Ex hinter der ganzen Sache stecken kann. Da er so "clever" war, bei den Handynachrichten die verschiedenen Rufnummern zu übermitteln, habe ich dies dann zur Anzeige gebracht (Nötigung/Beleidigung/Bedrohung gegenüber meinem Partner, Stalking gegenüber mir), damit die Polizei mir die Daten des Anschlussinhabers mitteilt.

Aber jetzt der Hammer:

Die Polizei meinte doch allen Ernstes, dass das Bagatellen wären, es würde kein öffentliches Interesse vorliegen, und sie würde deswegen nicht einfach "mal eben so" eine Rufnummer abfragen. Weiterhin wollten Sie auch die Anzeige nicht gegen meinen Ex stellen. Mir wurde gesagt, ich solle doch vorsichtig sein mit solchen Beschuldigungen und dass sowas auch nach hinten losgehen und ich mich dann relativ schnell einer falschen Verdächtigung strafbar machen könnte.

Entschuldigt bitte, aber hier stehen mehrere Straftaten im Raum, die eindeutig von meinem Ex begangen wurden und das soll alles Bagatelle sein und Anzeige gegen meinen Ex wird verweigert? Für die Polizei sollte es doch wohl kein Problem sein, mir mal eben über die Bundesnetzagentur die Daten des Anschlussinhabers mitzuteilen. Es geht mir nicht mal darum, dass mein Ex dafür hart bestraft wird, sondern, dass ich einfach nur wissen will, dass er es auch wirklich war.

Beweisen kann ich es ihm ja nicht, aber er es kommt nur er als Täter in Frage. Die Polizei hat die Anzeige gegen Unbekannt zwar aufgenommen, sagte mir aber direkt, dass diese zu 99% mangels öffentlichem Interesse eingestellt und sehr wahrescheinlich gar nicht erst ermittelt, sondern auf den Privatklageweg verwiesen wird.

Als ich dann selbst die Daten bei der Bundesnetzagentur abfragen wollte, sagte man mir, dass Privatpersonen dazu nicht befugt sind, und auch die Polizei würde diese Daten nur im Falle von Gewaltkriminalität, Diebstahl oder Terrorgefahr abfragen, aber nicht bei so "Kleinigkeiten", wie Nötigung oder Bedrohung.

Wo leben wir denn bitte?

Kann jetzt wirklich jeder einfach so einen Menschen terrorisieren, stalken, belästigen, ohne dass dies irgendwelche Konsequenzen für ihn hat?

Könnte ihr mir sagen, wie ich nun an die Daten des Anschlussinhabers gelange?

Und selbst, wenn nicht ermittelt und auf den Privatklageweg verwiesen werden sollte, warum kann mir die Polizei nicht zumindest die Daten des Anschlussinhabers mitteilen, damit ich auch weiß, dass mein Ex es war? Das ist doch eine Sache von ein paar Minuten und absolut kein Aufwand.

Hoffe, ihr könnt mir helfen.

lg

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Und selbst, wenn nicht ermittelt und auf den Privatklageweg verwiesen werden sollte Es kann gar nicht auf den Privatklageweg verwiesen werden - eine Privatklage kann man nämlich nicht "gegen unbekannt" erheben.
Nötigung/Beleidigung/Bedrohung Ich sehe weder eine Nötigung noch eine (strafrechtlich relevante) Bedrohung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Nathy0816
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ich sehe weder eine Nötigung noch eine (strafrechtlich relevante) Bedrohung.


Mir wurde von diesem "Jemand" geschrieben, dass es durchaus passieren kann, dass mein Partner krankenhausreif geschlagen wird, wenn er mit seinem Verhalten nicht aufhört.

Das ist ja wohl sowohl eine Nötigung, als auch eine Bedrohung.

Kleiner Zusatz noch: Die Polizei meinte auch, selbst wenn der Anschlussinhaber ermittelt wird, hieße das immer noch nicht, dass dieser jenige dann auch die Straftaten begangen hat. Denn man könnte ja SIM Karten auch verlieren, weitergeben, etc.

Ist das noch zu glauben?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Nathy0816):
Ich verliere so langsam wirklich den Glauben in unsere Justiz bzw. Polizei.

Man hat das System wohl nicht verstanden.
Es handelt sich um einen Rechtsstaat, in dem gilt erst mal grundsätzlich die Unschuldsvermutung - auch gegenüber Expartnern.



Zitat (von Nathy0816):
Es sollte jetzt jedem klar sein, dass nur mein Ex hinter der ganzen Sache stecken kann.

Und die vielen anderen alternativen Möglichkeiten konntest Du wie genau und warum genau ausschließen?
Wurde das den Beamten entsprechend dargelegt?



Zitat (von Nathy0816):
Weiterhin wollten Sie auch die Anzeige nicht gegen meinen Ex stellen.

Sehr umsichtig von den Beamten.



Zitat (von Nathy0816):
Mir wurde gesagt, ich solle doch vorsichtig sein mit solchen Beschuldigungen und dass sowas auch nach hinten losgehen und ich mich dann relativ schnell einer falschen Verdächtigung strafbar machen könnte.

Korrekt.
Dazu könnten dann sogar noch zivilrechtliche Unterlassungsverfügungen vom Ex kommen - die sind dann richtig teuer.



Zitat (von Nathy0816):
Die Polizei meinte auch, selbst wenn der Anschlussinhaber ermittelt wird, hieße das immer noch nicht, dass dieser jenige dann auch die Straftaten begangen hat.

Stimmt. Es kann ja jemand anderer das Gerät genutzt haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nathy0816
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von "Harry van Sell"):
Es handelt sich um einen Rechtsstaat, in dem gilt erst mal grundsätzlich die Unschuldsvermutung - auch gegenüber Expartnern.


Aber doch nicht, wenn die Sachlage so eindeutig ist und nur eine Person dahinterstecken kann.

Zitat:
Und die vielen anderen alternativen Möglichkeiten konntest Du wie genau und warum genau ausschließen?


Welche vielen anderen Möglichkeiten? Nur mein Ex hat ein Motiv hinter solchen Handlungen, sonst Niemand. Da gibt es nichts "darzulegen".

Zitat:
Korrekt.
Dazu könnten dann sogar noch zivilrechtliche Unterlassungsverfügungen vom Ex kommen - die sind dann richtig teuer.


Wird ja immer besser. Hinterher bin ich also dann noch die Böse.

Zitat:
Stimmt. Es kann ja jemand anderer das Gerät genutzt haben.


Sorry, aber es sollte einem doch der logische Menschenverstand sagen, dass nur mein Ex dahinterstecken kann. Und selbst, wenn jemand anderer das Gerät genutzt hat, ist mein Ex dann nicht genau so dran?

Und ich verstehe immer noch nicht, warum mir die Polizei nicht die Daten des Anschlussinhabers der Handynummer(n) gibt. Das sind für die Beamten zwei Mausklicks und ein paar Minuten Arbeit. Warum ist dies nicht möglich?

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Nathy0816):
Aber doch nicht, wenn die Sachlage so eindeutig ist und nur eine Person dahinterstecken kann.


Du wurdest bereits gefragt woher die Erkenntnis kommt, dass es nur der eine sein kann. Darauf gibt es bisher keine Antwort von Dir die nicht auf reiner Vermutung basiert.

Was wäre zum Beispiel mit einer Ex des aktuellen - nur mal so zum Nachdenken.

So wie Du es beschreibst haben die Beamten bisher sehr weitsichtig gehandelt. Bedenke bitte, dass Du selbst Probleme bekommen kannst, wenn sich herausstellt, dass Dein Ex es doch nicht war, Du ihn aber angezeigt hast.

Und von öffentlichem Interesse ist das Ganze nicht.

Berry



-- Editiert von Sir Berry am 25.03.2020 13:46

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#6
 Von 
Nathy0816
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Was wäre zum Beispiel mit einer Ex des aktuellen - nur mal so zum Nachdenken.


Darauf waren mein Partner und ich auch gekommen. Seine Ex wurde daraufhin gefragt, aber sie streitet ab, etwas damit zu tun zu haben.

Zitat:
Und von öffentlichem Interesse ist das Ganze nicht.


Es wird beleidigt, genötigt, gedroht, gestalkt, und das Ganze ist nicht von öffentlichem Interesse?

Und nochmal die Frage: Selbst, wenn nicht ermittelt wird, selbst, wenn kein öffentliches Interesse vorliegt, warum kann man mir dann nicht zumindest die Daten der Anschlussinhaber der verschiedenen Handynummern mitteilen? Wobei dies sowieso nur eine Person sein wird. Das ist doch absolut kein Aufwand für die Beamten.

Oder gehört das bereits zur Ermittlung, die vermutlich nie stattfinden wird?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Nathy0816):
aber sie streitet ab, etwas damit zu tun zu haben.

Ja und? Das "Ich wars nicht" ist die mit Abstand beliebteste Angabe bei Tätern.



Zitat (von Nathy0816):
Das ist doch absolut kein Aufwand für die Beamten.

Die kennen den Anschlussinhaber doch selber nicht, von daher können die den auch nicht mitteilen.

Im übrigen steht da der Datenschutz vor.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von Nathy0816):
Darauf waren mein Partner und ich auch gekommen. Seine Ex wurde daraufhin gefragt, aber sie streitet ab, etwas damit zu tun zu haben.


Und deshalb muss es Dein Ex sein?
Merkste selber, dass die Beweislast nicht gerade erdrückend ist, oder?

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#9
 Von 
Nathy0816
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von "Harry van Sell"):
Ja und? Das "Ich wars nicht" ist die mit Abstand beliebteste Angabe bei Tätern.


Schon klar. Nur behauptet mein Ex natürlich das Gleiche. Daher ist diese Aussage ebenso wenig wert.

Zitat:
Die kennen den Anschlussinhaber doch selber nicht, von daher können die den auch nicht mitteilen.


Sie können diesen aber über eine simple Anfrage bei der Bundesnetzagentur ausfindig machen.

Zitat:
Im übrigen steht da der Datenschutz vor.


Aber nicht bei, wenn es um Aufklärung von Straftaten geht. Und diese liegen hier doch eindeutig vor, wie Beleidigung, Nötigung, Bedrohung, usw.

Da ist nichts mehr mit Datenschutz. Daher verstehe ich es immer noch nicht. Sie müssen ja nicht unbedingt ein Strafverfahren einleiten, aber sie können mir doch zumindest über diese Abfrage den Anschlussinhaber mitteilen.

Warum ist dies nicht möglich? Warum möchte mir diese Frage niemand beantworten?

Zitat (von "Garfield73"):
Und deshalb muss es Dein Ex sein?
Merkste selber, dass die Beweislast nicht gerade erdrückend ist, oder?


Ich habe ja bereits oben geschrieben, dass mein Ex das Gleiche behauptet.

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Nathy0816):
Da er so "clever" war, bei den Handynachrichten die verschiedenen Rufnummern zu übermitteln
Hast du schon einmal daran gedacht, dass die Nachrichten evtl. echt sein könnten???

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#11
 Von 
Nathy0816
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von "-Laie-"):
Hast du schon einmal daran gedacht, dass die Nachrichten evtl. echt sein könnten???


Anfangs mal ganz kurz. Aber ich traue meinem Partner das einfach nicht zu. Er würde niemals fremdgehen. Ich bin mir absolut sicher, dass mein Ex dahinter steckt.

-- Editiert von Nathy0816 am 25.03.2020 14:33

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Nathy0816):
Sie können diesen aber über eine simple Anfrage bei der Bundesnetzagentur ausfindig machen.

Da wird sich wohl kein Richter finden, der sowas anordnet.



Zitat (von Nathy0816):
Warum ist dies nicht möglich?

Weil wir in einem Rechtsstaat leben. Und daher gilt: ohne entsprechendes Verfahren keine Rechtsgrundlage. Gerade unter dem verschärften Datenschutz geht da nichte mehr "auf Zuruf".


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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#13
 Von 
Nathy0816
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da wird sich wohl kein Richter finden, der sowas anordnet.


Für die Abfrage bei der Bundesnetzagentur ist kein richterlicher Beschluss notwendig.

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#14
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3507 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Nathy0816):
aber sie können mir doch zumindest über diese Abfrage den Anschlussinhaber mitteilen.


Verletzung des Datenschutz, kapieren sie das nicht.

Zitat (von Nathy0816):
Anfangs mal ganz kurz. Aber ich traue meinem Partner das einfach nicht zu. Er würde niemals fremdgehen. Ich bin mir absolut sicher, dass mein Ex dahinter steckt.


Warum sie so sicher, dass er nie fremdgehen würde?

Sie haben doch ziemlich rasch die Männer gewechselt.
Das es ihrem derzeitigen Freund etwas zu schnell gegangen sein könnte auf die Idee kommen sie nicht.
Eine Frau mit 3 Kindern bedeutet nicht nur Verantwortung sondern kann auch belastend sein.

Und beide ehemaligen Partner verneinen, dass bedeutet für sie, es kann nur ihr Ehemann sein.

Wie erleben eigentlich ihre Kinder, ihre Vorwürfe gegen den Mann? Die sehen den Vater nur noch zu gewissen Zeiten und müssen sich an einen für sie völlig fremden Mann gewöhnen.

Warum nicht die Kinder die Trennung erst verarbeiten lassen und dann nach einem anderen Mann Ausschau halten kam ihnen nicht in den Sinn.
Sie setzen als Sahnehäubchen die Vorwürfe gegen ihren Mann obendrauf.

Mit der Polizei ohne triftige Anhaltspunkte gegen den Vater vorgehen wollen, dazu bedarf es schon einer gewissen Kaltherzigkeit.

Zum Glück hat die Polizei richtig reagiert. Und wenn es ihrem Mann zum wird, kann er das Jugendamt einschalten. Oder er zeigt sie an.



1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Nathy0816
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von "Loni12"):
Verletzung des Datenschutz, kapieren sie das nicht.


1. Es geht auch freundlicher.

2. Der Datenschutz wird ausgehebelt bei der Aufklärung von Straftaten. Sonst könnte ja jeder auf elektronischem Wege wahllos Straftaten begehen und sich hinterher der Verantwortung entziehen, indem er sich einfach auf den Datenschutz beruft.

3. Was den Rest Ihres Beitrags betrifft:

Es geht hier nicht um meine private Situation, sondern um die begangenen Straftaten und deren Verfolgung bzw. die Erlangung der Daten des Anschlussinhabers.

-- Editiert von Nathy0816 am 25.03.2020 15:27

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Nathy0816):
Anfangs mal ganz kurz. Aber ich traue meinem Partner das einfach nicht zu.
Du kennst die Nummern doch, dann ruf doch einfach mal an und rede mit dem Gegenüber.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ich frag mich, wieso Du überhaupt fragst, wenn Du alles besser weisst.

Mein Vorschlag: Verfass die Strafanzeige schriftlich, am besten mit umfassender juristischen Bewertung (wann wurde wie genötigt u.s.w.), schick das Teil an die Ermittlungsbehörde (Staatsanwaltschaft) und warte ab, was dann passiert.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Nathy0816
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von "wirdwerden"):
Ich frag mich, wieso Du überhaupt fragst, wenn Du alles besser weisst.


Ich weiß nicht alles besser. Nur spielt der Datenschutz nun mal absolut keine Rolle, wenn es um die Aufklärung von Straftaten geht.

Und für eine Abfrage bei der Bundesnetzagentur ist auch kein richterlicher Beschluss notwendig und daher mit keinerlei Aufwand verbunden.

Daher ist es umso fraglicher, warum mir die Mitteilung der Daten des Anschlussinhabers nicht zusteht, zumal die Ermittlung/Abfrage eine Sache von ein paar Minuten ist.

Zitat:
Mein Vorschlag: Verfass die Strafanzeige schriftlich, am besten mit umfassender juristischen Bewertung (wann wurde wie genötigt u.s.w.), schick das Teil an die Ermittlungsbehörde (Staatsanwaltschaft) und warte ab, was dann passiert.


Wie siehst Du in dem Fall die Wahrscheinlichkeit, dass mir dadurch dann die Daten des Anschlussinhabers mitgeteilt werden?

-- Editiert von Nathy0816 am 25.03.2020 16:03

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Nathy0816):
warum kann man mir dann nicht zumindest die Daten der Anschlussinhaber der verschiedenen Handynummern mitteilen?


Weil in unserem Rechtsstaat solche persönlichen Daten nicht einfach an jede dahergelaufene Person gegeben werden.

Zitat (von Nathy0816):
Das ist doch absolut kein Aufwand für die Beamten.


Die müssten einen Staatsanwalt finden, der das mitmacht, der wiederum müsste einen Richter finden, der die Herausgabe der Daten anordnet. Halte ich doch für erheblichen Aufwand, insbesondere wenn absehbar ist, dass dies kein Richter mitmachen wird.

Formuliere deine Anzeige einfach schriftlich und schicke sie direkt an die Staatsanwaltschaft.
Beschwere dich aber bitte nachher nicht über die Konsequenzen.

Oder beschreite halt den Privatklageweg.

Zitat (von Nathy0816):
Es wird beleidigt, genötigt, gedroht, gestalkt, und das Ganze ist nicht von öffentlichem Interesse?


Richtig. Beziehungsstreitigkeiten sind ganz selten von öffentlichem Interesse.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Nathy0816
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@hiphappy

Da sich Dein Beitrag mit meinem überschnitten hat, verweise ich auf meinen letzten Beitrag!

Und ich bin im vorliegenden Fall keine "dahergelaufenene Person", sondern die Geschädigte!

Und ich denke, dass Nötigung und Bedrohung über gewöhnliche Beziehungsstreitigkeiten hinausgehen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Es war keine Bedrohung, wie schon erwähnt - dazu hätte mit einem Verbrechen gedroht werden müssen, was nicht der Fall war.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Nathy0816):
Nur spielt der Datenschutz nun mal absolut keine Rolle, wenn es um die Aufklärung von Straftaten geht.

Das wäre zwar schön, ist aber komplett falsch.



Zitat (von Nathy0816):
Daher ist es umso fraglicher, warum mir die Mitteilung der Daten des Anschlussinhabers nicht zusteht,

Schlicht und einfach weil Du derzeit keinen durchsetzbaren Rechtsanspruch darauf hast. Im Gegenteil, der Datenschutz greift hier - ob man es nun glauben mag oder nicht.



Zitat (von Nathy0816):
Und ich bin im vorliegenden Fall keine "dahergelaufenene Person",

Aber nicht zur Verfolgung von Straftaten berechtigt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Nathy0816
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Es war keine Bedrohung, wie schon erwähnt - dazu hätte mit einem Verbrechen gedroht werden müssen, was nicht der Fall war.


Nunja. Wenn meinem Partner indirekt damit gedroht wird, dass er krankenhausreif geschlagen wird, dann kann es sich hier durchaus um die Ankündigung einer schwere Körperverletzung handeln, welche wiederum ein Verbrechenstatbestand ist. Es wurde zwar nicht gezielt damit gedroht, sondern gesagt, dass es ihm durchaus passieren KÖNNTE, wenn er nicht mit seinem Verhalten aufhört, aber macht das einen Unterschied?

Aber selbst, wenn es keine Bedrohung ist, dann bleibt zumindest die Nötigung und Beleidigung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Nathy0816
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das wäre zwar schön, ist aber komplett falsch.


Zitat:
Im Gegenteil, der Datenschutz greift hier - ob man es nun glauben mag oder nicht.


So?! Und wieso heißt es dann auf Seiten der Bundesnetzagentur, dass die Polizei jederzeit eine Abfrage der Rufnummer zwecks Ermittlung des Anschlussinhabers tätigen kann, um Straftaten aufzuklären? Da ist nirgends davon die Rede, dass der Datenschutz hier Vorrang hat. Und es wird dort jede 2,5 (!) Sekunden eine Abfrage gemacht. Also ist da nichts mit Datenschutz.

Dieser ist nur zu beachten, wenn keine Straftaten vorliegen, sondern wenn man jetzt einfach nur so eine Abfrage machen würde.

Zitat:
Aber nicht zur Verfolgung von Straftaten berechtigt.


Das habe ich auch nicht behauptet. Das ist Sache der Polizei, aber wenn diese die Strafverfolgung verweigert, weil ja angeblich kein öffentliches Interesse vorliegt, und ich auch auf dem Wege der Privatklage nichts erreichen kann, weil kein Täter feststeht, dann kann ich also nichts machen, richtig?!

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Dann zeig deinen Ex doch an.

Ich verstehe nicht, wieso du hier so viel schreibst, mit dem Aufwand hättest du längst die schriftliche Anzeige an die Staatsanwaltschaft schicken können.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Nathy0816):
Und wieso heißt es dann auf Seiten der Bundesnetzagentur, dass die Polizei jederzeit eine Abfrage der Rufnummer zwecks Ermittlung des Anschlussinhabers tätigen kann, um Straftaten aufzuklären?

Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?
Selbstverständlich ist die Polizei bei Ihren Ermittlungen auch daran gebunden was der gesetzliche Rahmen hergibt, ansonsten drohen nicht nur ein Beweisverwertungsverbot sondern auch rechtliche Konsequenzen. Wir sind hier nicht im Wilden Westen ...



Zitat (von Nathy0816):
Da ist nirgends davon die Rede, dass der Datenschutz hier Vorrang hat.

Irrelvant, es reicht wenn sich das im Gesetz findet.



Und das
Zitat (von Nathy0816):
Also ist da nichts mit Datenschutz.

schließt man daraus
Zitat (von Nathy0816):
Und es wird dort jede 2,5 (!) Sekunden eine Abfrage gemacht.


Tut mir leid, aber mit Ansichten die so fernab von jedweder Logik sind, wird man nicht weit kommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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