Hallo... Ich habe eine Vorladung von der Polizei erhalten... Jedoch wurde die Vorladung an den schwieger Sohn einer Nachbarin überreicht... Der wiederum hat es meiner Nachbarin gegeben und die dann meiner Mutter.... Und alle haben den Brief gelesen...
Darf die Polizei so handeln?
Polizei übergibt Vorladung an einer fremden Person
5. April 2019
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Frage vom 5. April 2019 | 12:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizei übergibt Vorladung an einer fremden Person
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#1
Antwort vom 5. April 2019 | 12:58
Von
Status: Richter (8428 Beiträge, 3789x hilfreich)
Ich sehe hier eher einen Verstoß gegen das Briefgeheimnis oder wurde die Vorladung "offen" übergeben?
#2
Antwort vom 5. April 2019 | 13:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIch sehe hier eher einen Verstoß gegen das Briefgeheimnis oder wurde die Vorladung "offen" übergeben? :
Der Brief wurde der ersten Person in einem Umschlag übergeben... Ich habe den Brief ohne Umschlag erhalten.
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#3
Antwort vom 5. April 2019 | 13:25
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 615x hilfreich)
Zitat:ZitatIch sehe hier eher einen Verstoß gegen das Briefgeheimnis oder wurde die Vorladung "offen" übergeben? :
Der Brief wurde der ersten Person in einem Umschlag übergeben... Ich habe den Brief ohne Umschlag erhalten.
Dann sollte man sich an denjenigen halten, der den Umschlag unberechtigterweise geöffnet hat.
#4
Antwort vom 5. April 2019 | 13:34
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3220x hilfreich)
ZitatDann sollte man sich an denjenigen halten, der den Umschlag unberechtigterweise geöffnet hat. :
Also die Kette "Mutter, Nachbarin, Nachbarssohn" rückwärts abarbeiten ... und dann?
#5
Antwort vom 5. April 2019 | 14:04
Von
Status: Master (4036 Beiträge, 1127x hilfreich)
Anzeige wegen Verletzung des Briefgeheimnisses erstatten. Dann bekommen diese Personen ihre eigene Vorladung und müssen sich nicht mehr die Vorladungen anderer Leute anschauen.Zitatund dann? :

#6
Antwort vom 5. April 2019 | 14:08
Von
Status: Unbeschreiblich (30223 Beiträge, 9556x hilfreich)
Wird man im Zweifel nicht herausbekommen. Man kann Anzeige gegen unbekannt erstatten, wird aber nichts bringen.
Die Polizei hat soweit ersichtlich nichts falsch gemacht. Gab es keinen Briefkasten mit Namen dran?
War es eine förmliche Zustellung oder eine formlose?
#7
Antwort vom 5. April 2019 | 18:05
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 615x hilfreich)
Zitat:ZitatDann sollte man sich an denjenigen halten, der den Umschlag unberechtigterweise geöffnet hat. :
Also die Kette "Mutter, Nachbarin, Nachbarssohn" rückwärts abarbeiten ... und dann?
Denk Dir was aus ... die Polizei hat m.E. alles richtig gemacht.
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