Polizei und Notarzt einsatzt wegen drogenrausch.welche starfe ist zu erwarten

14. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
lümmel2323
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizei und Notarzt einsatzt wegen drogenrausch.welche starfe ist zu erwarten

Hallo,zu dem folgenden fall,ich experimentierte am Wochenende mit einer legalen synthetischen Droge namens 3Me-PCP (ein analog zu pcp auch angel dust genannt)...leider habe ich mich mit der Dosierung selbst überschätzt und nahm eine viel zu hohe dosis ein,die dazu führte das ich ein kompletten Blackout hatte..das einzige an was ich mich erinnern kann ist das das ich nach draußen gegenagen bin und mich ausgeschlossen hatte...ich wohne in einer Gegend mit mehrerer Wohnblöcken...irgendjemand muss mich wohl beobachtet haben wie ich verwirrt und schreiend durch die Gegend gelaufen bin und hat den Notarzt gerufen.da ich wohl sehr aggressiv auf selbige reagiert habe wurde die Polizei hinzugezogen,die dann auch gleich die Einlieferung in die psychiatrische institutionsambulanz veranlasst haben..ich wurde von oben bis unten fixiert im krankenwagen mit Handschellen und ein Polizist ist mitgefahren...erst als w ir in der Einrichtung angekommen sind wurde mir langsam bewusst was passiert war...die polzistin meinte wo das ich sie leicht am Finger gebissen habe als sie mich an die liege gefesselt haben....am nächsten tag stellte mir der psychater ein gutachten aus und ich konnte nach hause gehen....nun meine frage welche Strafe habe ich zu erwarten...

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34 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2019 Beiträge, 530x hilfreich)

Ich werfe mal § 323a StGB (Vollrausch) in den Raum, wobei die Strafe dann auf die aus § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) begrenzt sei dürfte. Sofern nichts weiteres vorgefallen ist und wenn von einem Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) ausgegangen wird.

Ob es ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz gab oder nicht, weiß ich nicht. Kenne mich da nicht aus.
Evt. muss man die Kosten des Einsatzes (teilweise) zahlen.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Ob es ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz gab oder nicht, weiß ich nicht. Kenne mich da nicht aus. Falls das Zeug überhaupt illegal ist (der TE schreibt ja das Gegenteil), so sehe ich trotzdem keinerlei AMG - oder BtmG-Verstoß: Laut Sachverhalt ist ihm nur der Konsum nachzuweisen - der ist nicht strafbar.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
nun meine frage welche Strafe habe ich zu erwarten...

Keine.
Möglicherweise kommt aber eine Rechnung für den Einsatz.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2019 Beiträge, 530x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Keine


Wieso kein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte?

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte setzt voraus, dass man sich aktiv gegen eine "Diensthandlung" wehrt.
Hier wurde aber gar keine Diensthandlung vorgenommen, sondern "nur" die Fahrt ins Krankenhaus abgesichert. Außerdem wurde die mögliche Diensthandlung offensichtlich in einem Zustand der Unzurechnungsfähigkeit begangen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2019 Beiträge, 530x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Hier wurde aber gar keine Diensthandlung vorgenommen, sondern "nur" die Fahrt ins Krankenhaus abgesichert.


Da könnte man aber zu dem Schluss kommen, dass Vollzugshilfe (Amtshilfe) geleistet wurde, da unmittelbarer Zwang anzuwenden war. Das stellt dann durchaus eine Vollstreckungshandlung zur Gefahrenabwehr dar, bei der eine Gegenwehr einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte darstellt.


Zitat (von drkabo):
n einem Zustand der Unzurechnungsfähigkeit begangen


Weshalb dann mein Verweis auf den Vollrausch (zumindest fahrlässig herbeigeführt) erfolgt ist.

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#7
 Von 
lümmel2323
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Heute kam die Vorladung Polizei,Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung zum Nachteil der Polizisten...bin vorbestraft wegen Betrug... Bewährung?

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Bewährung? Eher Geldstrafe.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
lümmel2323
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

währe es sinvoll zur aussage zu zu gehen,viel kann ich ja nicht sagen,außer das ich ein blackout hatte und mir erst in der fachklinik für drogenrehabilitation bewusst wurde was hier passiert bzw das ich eine polizisten verletzt hatte,als ich wohl in panik im krankenwagen fixiert wurde..haben die die papiere von der klinik bekommen? bzw die diagnose:drogenintoxikationen/psycische und verhaltungsstörungen durch halluzinogene akute intoxikation..oder soll ich die zur vorladung mitbringen...

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Aufgrund der Schweigepflicht haben die sie nicht bekommen.

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#11
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Hier wurde aber gar keine Diensthandlung vorgenommen, sondern "nur" die Fahrt ins Krankenhaus abgesichert.
Doch, es wurde eine Diensthandlung vorgenommen. Der TE wurde im RTW auf der Trage fixiert. Das ist eine freiheitsentziehende Maßnahme, die der Rettungsdienst alleine nicht durchführen darf. Daher war die Polizeibgleitung zwingend erforderlich, weil nur die Polizei diese freiheitsenziehende Maßnahme anordnen und durchführen darf.

Der Rettungsdienst hat zwar das Equipement zur Fixierung von Patienten im Auto, darf es aber ohne die Polizei nicht anwenden.

Den Einsatz des Rettungsdienstes zahlt die Krankenkasse. Ob die Polizei eine Rechnung stellen wird bleibt abzuwarten. Ich vermute aber, dass das eher nicht der Fall sein wird.

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#12
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Nachtrag:
Auch der Transport ins Krankenhaus kann eine freiheitsentziehende Maßnahme darstellen.

Gegen den erklärten Willen des Patienten darf der Rettungsdienst (RD) einen Patienten nicht im Auto behalten und ins Krankenhaus fahren. Wenn der RD eine derartieg Maßnahme als notwendig erachtet, und der Patient nicht einwilligt, dann ist zwingend die Polizei hinzuzuziehen.

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#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10640 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von lümmel2323):
oder soll ich die zur vorladung mitbringen...


Ja mach das und bring Blumen für die verletzte Beamtin mit.

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#14
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von lümmel2323):
diagnose:drogenintoxikationen/psycische und verhaltungsstörungen durch halluzinogene akute intoxikation
Das werden Polizei und RD vor Ort wohl ohnehin schon vermutet haben. Mit ein wenig Berufserfahrung erkennt man das auch ohne aufwändige Diagnostik.

Zitat (von lümmel2323):
soll ich die zur vorladung mitbringen...
Wenn Du Inhaber einer Fahrerlaubnis sein solltest, und wenn Du das auch bleiben möchtest, dann solltest Du das besser nicht machen. Dann solltest Du allerdings auch überlegen, ob Du überhaupt hingehen möchtest. Falls Du hingehst, solltest Du lediglich Dein Bedauern über das Geschehene zum Ausdruck bringen, aber ansonsten keine Angaben zur Sache machen. Die Polizei weiß auch so was passiert ist, denn die Beamten waren ja dabei. Und die Sache Schönreden und Dich entlasten kannst Du nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
lümmel2323
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Wenn Du Inhaber einer Fahrerlaubnis sein solltest, und wenn Du das auch bleiben möchtest, dann solltest Du das besser nicht machen. Dann solltest Du allerdings auch überlegen, ob Du überhaupt hingehen möchtest. Falls Du hingehst, solltest Du lediglich Dein Bedauern über das Geschehene zum Ausdruck bringen, aber ansonsten keine Angaben zur Sache machen. Die Polizei weiß auch so was passiert ist, denn die Beamten waren ja dabei. Und die Sache Schönreden und Dich entlasten kannst Du nicht.
.

Mit welchem Strafmaß,denken sie habe ich zu rechnen?

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#16
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Kann ich nicht sagen. Da kennen sich andere hier besser aus. Zudem kommt es auch noch auf viele Details an, wie z.B. Alter, Vorstrafen, Schwere der Verletzung uvam.

-- Editiert von Demonio am 06.09.2021 13:38

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von lümmel2323):
Mit welchem Strafmaß,denken sie habe ich zu rechnen?

Das wird sich derzeit noch nicht wirklich serös einschätzen lassen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#18
 Von 
lümmel2323
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

heute kam ein brief.strafsache wegen tätlichem angriff auf volstreckungsbeamte....ich soll mir einen pflichtverteiger suchen oder mir wird von gericht einer zugewiesen?...
heist das jetzt das ich eine haftsstrafe zu erwarten habe?
vorstrafe :bin mit einer geldstarfe wegen betrug verurteilt....

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Handelt es sich um eine Anklageschrift?

Wenn ja: Anklage zum "Amtsgericht-Strafrichter" oder "Amtsgericht-Schöffengericht"?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#20
 Von 
lümmel2323
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,die anklageschrift kam einen monat vorher,da stand aber was anderes körperverletzung und wiederstand gegen volstreckungsbeamnte..abzurteilen im amntsgericht strafrichter

-- Editiert von lümmel2323 am 24.03.2022 07:04

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#21
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Etwas merkwürdig, denn es liegt kein Regelfall der "notwendigen Verteidigung" (=Pflichtverteidigung) vor.
Außerdem kommt der Hinweis, dass man einen Pflichtverteidiger suchen soll, normalerweise zusammen mit der Anklageschrift.

Warum das Gericht meint, dass Pflichtverteidigung notwendig ist und warum dem Gericht das erst 1 Monat nach der Anklageschrift einfällt, ist rätselhaft.

Auf jeden Fall sollten Sie einen Anwalt suchen (und finden), der bereit ist, sich als Pflichtverteidiger bestellen zu lassen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#22
 Von 
lümmel2323
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

hab einen gefunden und heute ein termin,der brief selber ist auf den 17.03 datiert habe ihn aber erst gestern bekommen,da steht ich habe eine woche zeit sonnst wird mir einer gestellt.hoffe die frist ist noch nicht abgelaufen zählt das wochenende auch mit?oder nur arbeitstage?

der erste brief ist vom 10.02 anklageschrift.
der jetzige direkt von einem richter 17.03

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Ruf beim Gericht an, und sage denen, dass Du den Brief erst gestern erhalten hast und Du Dir selbst einen Anwalt suchst, der Dir ggf. als Pflichtverteidiger beigeordnet werden soll.

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#24
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

heist das jetzt das ich eine haftsstrafe zu erwarten habe? Nicht unbedingt - es könnte ja auch ein Sicherungsverfahren angestrebt werden, d. h., die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik oder einer Entziehungsanstalt: Da ist ein Pflichtverteidiger vorgesehen. Allerdings erscheint mir die Sache nicht so dramatisch, dass eine Unterbringung wirklich angemessen wäre.

-- Editiert von muemmel am 24.03.2022 18:22

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#25
 Von 
Cousupp
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Nicht unbedingt - es könnte ja auch ein Sicherungsverfahren angestrebt werden, d. h., die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik oder einer Entziehungsanstalt: Da ist ein Pflichtverteidiger vorgesehen. Allerdings erscheint mir die Sache nicht so dramatisch, dass eine Unterbringung wirklich angemessen wäre.


Aber würde man dann zum Strafrichter anklagen?

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#26
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2019 Beiträge, 530x hilfreich)

Zitat (von Cousupp):
Aber würde man dann zum Strafrichter anklagen?


Nein, zum Landgericht. Das Amtsgericht dürfte das gar nicht.

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#27
 Von 
Cousupp
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Nein, zum Landgericht. Das Amtsgericht dürfte das gar nicht.


§63 StGB ist zwingend LG nach §74 Abs. 1 GVG.

Aber zum §64 StGB finde ich nichts unter dem §.
Oder gilt die "Entziehungsanstalt" auch als "psychiatrisches Krankenhaus"?

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#28
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2019 Beiträge, 530x hilfreich)

Ich meinte das Sicherungsverfahren nach 63 StGB.

Ich glaube 64 StGB könnte auch das AG anordnen. Aber bin unsicher. :)

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
lümmel2323
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Das sind aber ziemlich harte Geschütze oder?ich war noch nie wegen solcher Sachen aufgefallen.und süchtig oder abhängig war und bin ich noch nie von irgendwas gewesen.das war ein einmaliger Ausrutscher beim experimentieren mit einer psycodelschen Substanz,ähnlich wie Pilze und LSD,ich weiss das ich ein Fehler gemacht habe,aber das ist wirklich hart,mich deswegen in die Klapse zu stecken.meine Anwältin meinte zu mir nach dem ich ihr das geschildert habe das es garnicht so schlecht aussiehst und sie nur deswegen bestellt wurde weil das so komplex ist wegen unzurechnungsfähigkeit glaub ich...

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#30
 Von 
Cousupp
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von lümmel2323):
aber das ist wirklich hart,mich deswegen in die Klapse zu stecken.


Sorry für die Verunsicherung.

Dirrly und ich schrieben ja gerade darüber, dass man eben NICHT zum Strafrichter anklagen würde, wenn dich jemand "in die Klapse stecken" wollte.

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