Hallo,zu dem folgenden fall,ich experimentierte am Wochenende mit einer legalen synthetischen Droge namens 3Me-PCP (ein analog zu pcp auch angel dust genannt)...leider habe ich mich mit der Dosierung selbst überschätzt und nahm eine viel zu hohe dosis ein,die dazu führte das ich ein kompletten Blackout hatte..das einzige an was ich mich erinnern kann ist das das ich nach draußen gegenagen bin und mich ausgeschlossen hatte...ich wohne in einer Gegend mit mehrerer Wohnblöcken...irgendjemand muss mich wohl beobachtet haben wie ich verwirrt und schreiend durch die Gegend gelaufen bin und hat den Notarzt gerufen.da ich wohl sehr aggressiv auf selbige reagiert habe wurde die Polizei hinzugezogen,die dann auch gleich die Einlieferung in die psychiatrische institutionsambulanz veranlasst haben..ich wurde von oben bis unten fixiert im krankenwagen mit Handschellen und ein Polizist ist mitgefahren...erst als w ir in der Einrichtung angekommen sind wurde mir langsam bewusst was passiert war...die polzistin meinte wo das ich sie leicht am Finger gebissen habe als sie mich an die liege gefesselt haben....am nächsten tag stellte mir der psychater ein gutachten aus und ich konnte nach hause gehen....nun meine frage welche Strafe habe ich zu erwarten...
Polizei und Notarzt einsatzt wegen drogenrausch.welche starfe ist zu erwarten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich werfe mal § 323a StGB (Vollrausch) in den Raum, wobei die Strafe dann auf die aus § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) begrenzt sei dürfte. Sofern nichts weiteres vorgefallen ist und wenn von einem Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) ausgegangen wird.
Ob es ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz gab oder nicht, weiß ich nicht. Kenne mich da nicht aus.
Evt. muss man die Kosten des Einsatzes (teilweise) zahlen.
Ob es ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz gab oder nicht, weiß ich nicht. Kenne mich da nicht aus. Falls das Zeug überhaupt illegal ist (der TE schreibt ja das Gegenteil), so sehe ich trotzdem keinerlei AMG - oder BtmG-Verstoß: Laut Sachverhalt ist ihm nur der Konsum nachzuweisen - der ist nicht strafbar.
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Zitat:nun meine frage welche Strafe habe ich zu erwarten...
Keine.
Möglicherweise kommt aber eine Rechnung für den Einsatz.
ZitatKeine :
Wieso kein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte?
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte setzt voraus, dass man sich aktiv gegen eine "Diensthandlung" wehrt.
Hier wurde aber gar keine Diensthandlung vorgenommen, sondern "nur" die Fahrt ins Krankenhaus abgesichert. Außerdem wurde die mögliche Diensthandlung offensichtlich in einem Zustand der Unzurechnungsfähigkeit begangen.
ZitatHier wurde aber gar keine Diensthandlung vorgenommen, sondern "nur" die Fahrt ins Krankenhaus abgesichert. :
Da könnte man aber zu dem Schluss kommen, dass Vollzugshilfe (Amtshilfe) geleistet wurde, da unmittelbarer Zwang anzuwenden war. Das stellt dann durchaus eine Vollstreckungshandlung zur Gefahrenabwehr dar, bei der eine Gegenwehr einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte darstellt.
Zitatn einem Zustand der Unzurechnungsfähigkeit begangen :
Weshalb dann mein Verweis auf den Vollrausch (zumindest fahrlässig herbeigeführt) erfolgt ist.
Heute kam die Vorladung Polizei,Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung zum Nachteil der Polizisten...bin vorbestraft wegen Betrug... Bewährung?
Bewährung? Eher Geldstrafe.
währe es sinvoll zur aussage zu zu gehen,viel kann ich ja nicht sagen,außer das ich ein blackout hatte und mir erst in der fachklinik für drogenrehabilitation bewusst wurde was hier passiert bzw das ich eine polizisten verletzt hatte,als ich wohl in panik im krankenwagen fixiert wurde..haben die die papiere von der klinik bekommen? bzw die diagnose:drogenintoxikationen/psycische und verhaltungsstörungen durch halluzinogene akute intoxikation..oder soll ich die zur vorladung mitbringen...
Aufgrund der Schweigepflicht haben die sie nicht bekommen.
Doch, es wurde eine Diensthandlung vorgenommen. Der TE wurde im RTW auf der Trage fixiert. Das ist eine freiheitsentziehende Maßnahme, die der Rettungsdienst alleine nicht durchführen darf. Daher war die Polizeibgleitung zwingend erforderlich, weil nur die Polizei diese freiheitsenziehende Maßnahme anordnen und durchführen darf.ZitatHier wurde aber gar keine Diensthandlung vorgenommen, sondern "nur" die Fahrt ins Krankenhaus abgesichert. :
Der Rettungsdienst hat zwar das Equipement zur Fixierung von Patienten im Auto, darf es aber ohne die Polizei nicht anwenden.
Den Einsatz des Rettungsdienstes zahlt die Krankenkasse. Ob die Polizei eine Rechnung stellen wird bleibt abzuwarten. Ich vermute aber, dass das eher nicht der Fall sein wird.
Nachtrag:
Auch der Transport ins Krankenhaus kann eine freiheitsentziehende Maßnahme darstellen.
Gegen den erklärten Willen des Patienten darf der Rettungsdienst (RD) einen Patienten nicht im Auto behalten und ins Krankenhaus fahren. Wenn der RD eine derartieg Maßnahme als notwendig erachtet, und der Patient nicht einwilligt, dann ist zwingend die Polizei hinzuzuziehen.
Zitatoder soll ich die zur vorladung mitbringen... :
Ja mach das und bring Blumen für die verletzte Beamtin mit.
Das werden Polizei und RD vor Ort wohl ohnehin schon vermutet haben. Mit ein wenig Berufserfahrung erkennt man das auch ohne aufwändige Diagnostik.Zitatdiagnose:drogenintoxikationen/psycische und verhaltungsstörungen durch halluzinogene akute intoxikation :
Wenn Du Inhaber einer Fahrerlaubnis sein solltest, und wenn Du das auch bleiben möchtest, dann solltest Du das besser nicht machen. Dann solltest Du allerdings auch überlegen, ob Du überhaupt hingehen möchtest. Falls Du hingehst, solltest Du lediglich Dein Bedauern über das Geschehene zum Ausdruck bringen, aber ansonsten keine Angaben zur Sache machen. Die Polizei weiß auch so was passiert ist, denn die Beamten waren ja dabei. Und die Sache Schönreden und Dich entlasten kannst Du nicht.Zitatsoll ich die zur vorladung mitbringen... :
.ZitatWenn Du Inhaber einer Fahrerlaubnis sein solltest, und wenn Du das auch bleiben möchtest, dann solltest Du das besser nicht machen. Dann solltest Du allerdings auch überlegen, ob Du überhaupt hingehen möchtest. Falls Du hingehst, solltest Du lediglich Dein Bedauern über das Geschehene zum Ausdruck bringen, aber ansonsten keine Angaben zur Sache machen. Die Polizei weiß auch so was passiert ist, denn die Beamten waren ja dabei. Und die Sache Schönreden und Dich entlasten kannst Du nicht. :
Mit welchem Strafmaß,denken sie habe ich zu rechnen?
Kann ich nicht sagen. Da kennen sich andere hier besser aus. Zudem kommt es auch noch auf viele Details an, wie z.B. Alter, Vorstrafen, Schwere der Verletzung uvam.
-- Editiert von Demonio am 06.09.2021 13:38
ZitatMit welchem Strafmaß,denken sie habe ich zu rechnen? :
Das wird sich derzeit noch nicht wirklich serös einschätzen lassen.
heute kam ein brief.strafsache wegen tätlichem angriff auf volstreckungsbeamte....ich soll mir einen pflichtverteiger suchen oder mir wird von gericht einer zugewiesen?...
heist das jetzt das ich eine haftsstrafe zu erwarten habe?
vorstrafe :bin mit einer geldstarfe wegen betrug verurteilt....
Handelt es sich um eine Anklageschrift?
Wenn ja: Anklage zum "Amtsgericht-Strafrichter" oder "Amtsgericht-Schöffengericht"?
hallo,die anklageschrift kam einen monat vorher,da stand aber was anderes körperverletzung und wiederstand gegen volstreckungsbeamnte..abzurteilen im amntsgericht strafrichter
-- Editiert von lümmel2323 am 24.03.2022 07:04
Etwas merkwürdig, denn es liegt kein Regelfall der "notwendigen Verteidigung" (=Pflichtverteidigung) vor.
Außerdem kommt der Hinweis, dass man einen Pflichtverteidiger suchen soll, normalerweise zusammen mit der Anklageschrift.
Warum das Gericht meint, dass Pflichtverteidigung notwendig ist und warum dem Gericht das erst 1 Monat nach der Anklageschrift einfällt, ist rätselhaft.
Auf jeden Fall sollten Sie einen Anwalt suchen (und finden), der bereit ist, sich als Pflichtverteidiger bestellen zu lassen.
hab einen gefunden und heute ein termin,der brief selber ist auf den 17.03 datiert habe ihn aber erst gestern bekommen,da steht ich habe eine woche zeit sonnst wird mir einer gestellt.hoffe die frist ist noch nicht abgelaufen zählt das wochenende auch mit?oder nur arbeitstage?
der erste brief ist vom 10.02 anklageschrift.
der jetzige direkt von einem richter 17.03
Ruf beim Gericht an, und sage denen, dass Du den Brief erst gestern erhalten hast und Du Dir selbst einen Anwalt suchst, der Dir ggf. als Pflichtverteidiger beigeordnet werden soll.
heist das jetzt das ich eine haftsstrafe zu erwarten habe? Nicht unbedingt - es könnte ja auch ein Sicherungsverfahren angestrebt werden, d. h., die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik oder einer Entziehungsanstalt: Da ist ein Pflichtverteidiger vorgesehen. Allerdings erscheint mir die Sache nicht so dramatisch, dass eine Unterbringung wirklich angemessen wäre.
-- Editiert von muemmel am 24.03.2022 18:22
ZitatNicht unbedingt - es könnte ja auch ein Sicherungsverfahren angestrebt werden, d. h., die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik oder einer Entziehungsanstalt: Da ist ein Pflichtverteidiger vorgesehen. Allerdings erscheint mir die Sache nicht so dramatisch, dass eine Unterbringung wirklich angemessen wäre. :
Aber würde man dann zum Strafrichter anklagen?
ZitatAber würde man dann zum Strafrichter anklagen? :
Nein, zum Landgericht. Das Amtsgericht dürfte das gar nicht.
ZitatNein, zum Landgericht. Das Amtsgericht dürfte das gar nicht. :
§63 StGB ist zwingend LG nach §74 Abs. 1 GVG.
Aber zum §64 StGB finde ich nichts unter dem §.
Oder gilt die "Entziehungsanstalt" auch als "psychiatrisches Krankenhaus"?
Ich meinte das Sicherungsverfahren nach 63 StGB.
Ich glaube 64 StGB könnte auch das AG anordnen. Aber bin unsicher.
Das sind aber ziemlich harte Geschütze oder?ich war noch nie wegen solcher Sachen aufgefallen.und süchtig oder abhängig war und bin ich noch nie von irgendwas gewesen.das war ein einmaliger Ausrutscher beim experimentieren mit einer psycodelschen Substanz,ähnlich wie Pilze und LSD,ich weiss das ich ein Fehler gemacht habe,aber das ist wirklich hart,mich deswegen in die Klapse zu stecken.meine Anwältin meinte zu mir nach dem ich ihr das geschildert habe das es garnicht so schlecht aussiehst und sie nur deswegen bestellt wurde weil das so komplex ist wegen unzurechnungsfähigkeit glaub ich...
Zitataber das ist wirklich hart,mich deswegen in die Klapse zu stecken. :
Sorry für die Verunsicherung.
Dirrly und ich schrieben ja gerade darüber, dass man eben NICHT zum Strafrichter anklagen würde, wenn dich jemand "in die Klapse stecken" wollte.
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