Hallo @all,
ich komme allein nicht mehr weiter und benötige Ihren Rat.
Am 07.10.2015 habe ich bei unserer PI Straf-anzeige/antrag wegen Verleumdung (gegen unbekannt) gestellt.
Als Täter kommen 2 Frauen in Frage: eine BA-Angestellte und eine AG-Ehefrau.
(es wurde behauptet ich hätte mich auf einen VV nicht beworben=laut SGB II strafbar (-30% des Existenzminimums).
Am 27.10.2015 kam der Bescheid der Staatsanwaltschaft = mangels öffentlichen Interesses wird keine Folge gegeben. Mir würde der Privatklageweg offenstehen.
Zum einen: bin ich der Meinung das sehr wohl öffentliches Interesse besteht (jeder momentan Arbeitsoser könnte Opfer werden).
Zum anderen: wie soll ich Privatklage erheben, wenn 2 Täter in Frage kommen, diese aber nicht ermittelt wurden?
Falls die den Täter doch ermittelt haben sind die dann nicht verpflichtet ihn mir mitzuteilen?
Auch noch anmerken möcht ich: dass der Bescheid des Staatsanwaltes kein Verweis auf ein Rechtsmittel hatte. Ist das so ok?
Ich würde mich sehr über Eure Hilfe feuen.
-- Editiert von Moderator am 04.11.2015 19:13
-- Thema wurde verschoben am 04.11.2015 19:13
Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelt nicht, verweist aber auf Privatklage!
Wenn Sie weniger unbekannte Abkürzungen verwenden würden, würde man Ihr Anliegen vielleicht auch verstehen. Nur so als Tipp fürs nächste Mal. Und noch ein Tipp: Das richtige Unterforum benutzen. In diesem Fall wäre das das Unterforum "Strafrecht".
Zitat:Zum einen: bin ich der Meinung das sehr wohl öffentliches Interesse besteht (jeder momentan Arbeitsoser könnte Opfer werden).
Es geht aber nicht nach Ihrer Meinung, sondern die Auffassung der Staatsanwaltschaft ist ausschlaggebend.
Zitat:Auch noch anmerken möcht ich: dass der Bescheid des Staatsanwaltes kein Verweis auf ein Rechtsmittel hatte. Ist das so ok?
Ja, das ist okay, ganz einfach deshalb, weil Sie hier kein Rechtsmittel haben.
Danke Jotrocken
,
PI = Polizeiinspektion
BA = Bundesagentur für Arbeit
AG = Arbeitgeber
VV = Vermittlungsvorschlag
SGB = Sozialgesetzbuch
Aber wie soll ich Privatklage erheben, wenn Polizei und Staatsanwaltschaft nicht ermittelt?
Eine Privatklage gegen unbekannt ist möglich?
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Zitat:Eine Privatklage gegen unbekannt ist möglich?
Nein, ist sie nicht.
Der Verweis auf die Privatklage ist aber bei Einstellung eines Privatklagedelikts mangels öffentlichem Interesse obligatorisch.
Und am Rande:
Wem gegenüber wurde denn was genau behauptet, dass eine Verleumdung darstellen soll?
Und wenn Du hier vorher gefragt hättest, was denn passiert, wenn Du wegen so etwas eine Anzeige wegen Verleumdung machst, dann hätte jedenfalls ich Dir geantwortet:
Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren mangels öffentlichem Interesse ein und verweist Dich auf den Privatklageweg
Hallo,
das hätte ihm wohl jeder gesagt, der nur etwas Ahnung hat, aber es ist ja im allgemeinen der Regelfall, dass hier erst gefragt wird, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Im hier vorliegenden Fall besteht, wie bereits erwähnt wurde, nun die Möglichkeit, den Weg der Privatklage zu beschreiten. Jedoch dürfte das Verfahren auch in diesem Fall abermals mit einer Einstellung, diesmal nach § 383 StPO
enden, was häufig das Ende von Privatklageverfahren ist. Wenn schon die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an einer Verfolgung verneint, so liegt es nahe, dass auch das Gericht von einer geringen Schuld ausgeht. In heutigen Zeiten, in denen die Gerichte sowieso heillos überlastet sind, braucht man keine Verfahren wegen solchen, im Maßstab zu den anderen Fällen, die auf dem Tisch liegen, Bagatellen.
Grundsätzlich können Sie zwar Prozesskostenhilfe in einem solchen Privatklageverfahren erhalten, zum aktuellen Zeitpunkt, ohne den Täter überhaupt zu kennen, würde eine solcher Antrag wohl sang- und klanglos abgelehnt werden, da die Erfolgsaussichten demnach zu 0 tendieren und eine Anklage sowieso nicht erhoben werden könnte.
Da die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat und somit auch nicht mehr (mit Hilfe der Polizei aktiv) ermittelt müsste man selbst oder mittels Privatdetektiven Beweise sammeln. Diese Kosten hat man dann auch erst einmal selbst zu tragen. Erst wenn der Täter gefunden ist können diesem die Kosten auferlegt werden. Sollte tatsächlich ein Täter gefunden werden, kann man Prozesskostenhilfe beantragen und diese würde dann auch eventuell genehmigt werden. Sollte das Verfahren jedoch, was nicht unwahrscheinlich ist, nach § 383 StPO
eingestellt werden, so bleibt man auf den Kosten für die Ermittlungen (z.B. Privatdetektive) sitzen.
Also sollte in diesem Fall eine Privatklage nur erhoben werden, wenn man ausreichende finanzielle Mittel hat, um nicht bei einem verlorenen Prozess auf Jahre ruiniert zu sein. Bei einem Sozialhilfeempfänger (Sie sprachen von Existenzminimum) dürfte das wohl nicht der Fall sein.
Angesichts des Missverhältnisses bei Nutzen/Risiko-Vergleich sollte man hier wohl eine Privatklage ganz schnell vergessen.
Grüße
PP
Danke, für Eure zahlreichen Einschätzungen.
Wem gegenüber wurde denn was genau behauptet, dass eine Verleumdung darstellen soll?
Da muss ich etwas ausholen.
Ich hatte von der Bundesagentur für Arbeit 2 Vermittlungvorschläge erhalten.
Wie immer habe ich darauf beworben.
Habe dann die Erstattung der Bewerbungskosten beantragt, wurde vom Jobcenter abgelehnt.
Unter anderen wurde behauptet ich hätte mich auf eine der Stellen gar nicht beworben.
Widerspruch eingelegt/Akteneinsicht beantragt/Klage beim Sozialgericht eingereicht.
Ergebnis Akteneinsicht: meine Sachbearbeiterin vom Jobcenter fragte bei der Mitarbeiterin der BA wegen dieser einen Bewerbung nach. Diese teilte ihr mit ich hätte mich gar nicht beworben (laut telefonischer Auskunft des Arbeitgebers). Sie stellte eine Sanktion in der Raum (30% Entzug des Existenzminimums). Unter anderen sollte der AG meine Bewerungsunterlagen an die BA schicken.
Daraufhin habe ich AG und BA Mitarbeiterin angeschrieben = zur Sachverhaltsaufklärung und Beschwerde wegen Datenschutzverletzung.
Ich wollte wissen wer von den beiden behauptet: ich hätte mich nicht beworben.
Vom AG erhielt ich gar keine Antwort und die BA Mitarbeiterin log: sie teilte mir mit sie hätte mit mir telefoniert und die meine Bewerbungsunterlagen sollten an mich geschickt werden. Nur am Rande: weder das JC noch die BA hatten/haben meine Tel.nr.
Die Richterin beim Sozialgericht ist ihrer Sachverhaltsermittlung nachgekommen und hat beide AG angeschrieben.
Beide haben schriftlich bestätigt: dass ich mich beworben habe.
Die beiden Schreiben der AG (Beweise das ich mich beworben habe) habe ich meinem Strafantrag u.a. beigefügt.
Meiner Meinung nach hat die Mitarbeiterin des Arbeitgeberservices der BA die Behauptung (vorsätzlich) aufgestellt: ich hätte mich nicht beworben. Um eine Grundrechtsverletzung zu erwirken.
Wieso findet hier nicht §152 Abs.2 StPO
Anwendung?
Stimmt es dass man einen Rechtsanspruch auf Strafverfolgung hat wenn der Straftäter ein Amtsträger ist?
Es soll auch ein Ermittlungerzwingungsverfahren geben?
Im RiSTBV steht unter - 87: kann dem Verletzten nicht zugemutet werden, die Privatklage zu erheben, weil er die Straftat nicht oder unter großen Schwierigkeiten aufklären könnte, so soll der Staatsanwalt die erforderlichen Ermittlungen anstellen.
Ist es zuviel verlangt, wenn die Staatsanwaltschaft die beiden in Frage kommenden Frauen befragt?
Ich habe Rechtsschutz aber auf was sollte ich die Frau verklagen? Mir sind ja keine weiteren Nachteile entstanden (das JC hat sich nicht getraut mir das Existenzminimum zu entziehen). Die Bewerbungskosten wurden nunmehr auch erstattet.
Noch mal wenns dumm glaufen wäre hätte die Verleumdung meine Existenz gefährtet.
Und das soll nicht im öffentlichen Interesse sein?
Jedem Arbeitslosen könnte dies auch geschehen?
Ich finde (rein prophylaktisch) wäre zumindest ein Warnschuss /Vernehmung) an die BA-Mitarbeiterin angebracht, so erfährt die nichtmal von der Anzeige.
Zitat:Und das soll nicht im öffentlichen Interesse sein?
Jedem Arbeitslosen könnte dies auch geschehen?
Das ist bei jeder Straftat so; nach der Logik müßte der StA also bei jeder Straftat öffentliches Interesse bejahen.
Zitat:Ich finde (rein prophylaktisch) wäre zumindest ein Warnschuss /Vernehmung) an die BA-Mitarbeiterin angebracht
Ohne zu wissen, ob die es überhaupt war?
Im übrigen muß hier nicht mal eine Straftat vorliegen; wer auch immer beim AG angerufen wurde, kann sich auch einfach geirrt haben. Dann fiele schon der für §§186 , 187 StGB notwendige Vorsatz weg.
Zitat:Daraufhin habe ich AG und BA Mitarbeiterin angeschrieben = zur Sachverhaltsaufklärung und Beschwerde wegen Datenschutzverletzung.
Was für eine Datenschutzverletzung? Du mußtest doch offenbar beweisen, daß du dich beworben hast, um die Bewerbungskosten erstattet zu haben. Also mußte der AG befragt werden. Hätte man dir bestätigt, daß du dich beworben hast, hättest du dich dann auch wegen "Datenschutzverletzung" beschwert?
Abgesehen davon hat das SGB für solche Fälle natürlich entsprechende Regelungen, die eine Auskunftspflicht begründen.
Versteh mich nicht falsch, ich finde auch eine Sauerei, was dir passiert ist, aber es ist nun mal nicht alles immer zur Zufriedenheit aller aufzulösen. Daß auf Steuerzahlerkosten im Trüben gefischt wird, damit am Ende irgendjemand ein paar EUR Geldstrafe abdrücken muß, die die Kosten vermutlich nicht annähernd decken, ist wohl eher nicht so sinnvoll.
-- Editiert von JenAn am 05.11.2015 13:58
Datenschutzverletzung?
Die Mitarbeiterin von der BA hat den AG telefonisch aufgefordert meine kompletten Bewerbungsunterlagen an die BA zu schicken.
Beweis aus der Akteneinsicht: E- mails von JC zu BA
Ist das keine Datenschutzverletzung?
Abwegig. Es fehlt schon am Motiv.Zitat:Meiner Meinung nach hat die Mitarbeiterin des rbeitgeberservices der BA die Behauptung (vorsätzlich) aufgestellt: ich hätte mich nicht beworben. Um eine Grundrechtsverletzung zu erwirken.
Nö. Das ist eine eher philosophische Diskussion, die man gerne interessiert verfolgen kann. Diskutiert werden da aber Fälle ganz anderer Dimension. Ihr kleines Problemchen hier war hingegen von Anfang an nicht die Strafanzeige wert. Also glaube ich nicht, dass das BVerfG aufgrund dieser Lappalie eine Zeitenwende in seiner Rechtsprechung einläutet.Zitat:Stimmt es dass man einen Rechtsanspruch auf Strafverfolgung hat wenn der Straftäter ein Amtsträger ist?
Dabei haben Sie doch hier die Möglichkeit der Verfolgung. Sie sollen sie nur selber übernehmen. Warum auch nicht? Es ist nicht ersichtlich, warum man für sowas Steuergelder verbraten sollte. Dabei gehen ja bisher nur Sie davon aus, dass es hier überhaupt einen Straftäter gibt. Ein Gericht könnte das mit gutem Grund anders sehen. Da Sie nichtmals den genauen Sachverhalt kennen, könnten Sie dieser Auffassung auch nicht substantiiert widersprechen. Ich würde auch nicht davon ausgehen, dass es hier zur weiteren Sachverhaltsaufklärung durch ein Geständnis kommt. Die Beschuldigten werden von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und damit hat es sich dann.
Der ist zur Anwendung gekommen. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eröffnet. Nur regelt die StPO nunmal auch, wie so ein Verfahren endet. Dazu müssen Sie sich einfach mal die folgenden §§ durchlesen.Zitat:Wieso findet hier nicht §152 Abs.2 StPO Anwendung?
Gibt es. Siehe nur in § 172 StPO . Im selben § steht aber wiederum, wann es dieses Verfahren nicht gibt. Das ist dsnn der Fall, wenn es Ihnen selber erlaubt ist, hier anzuklagen.Zitat:Es soll auch ein Ermittlungerzwingungsverfahren geben?
Wenn Sie von dem Fall nicht ablassen wollen, dann bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als sich an einen Fachanwalt zu wenden. Der prüft mit Ihnen sowohl den Sachverhalt als auch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft.
Mit diesem Anwalt können Sie am Ende auch selber anklagen. Dabei braucht man keinen Schaden, man klagt auch nicht auf irgendwas. Es geht allein um den persönlichen Anspruch auf Strafe für den Übeltäter, auch genannt "Rache". Ich halte es aber für gut möglich, dass der Anwalt Ihnen am Ende empfiehlt, davon abzusehen. Vielleicht sehen aber auch Sie selber davon ab, sobald Sie von den Kosten erfahren.
Wenn Sie aber der Überzeugung sind, hier müsse ein solcher Warnschuss erfolgen und es das den Aufwand auch wert wäre, kann Ihnen das niemand streitig machen. Nur wissen Sie ja noch nichtmals selber, wem genau dieser Warnschuss zu erteilen wäre. Gut möglich auch, dass sich am Ende alle ins Fäustchen lachen, weil Sie mit Ihrem Vorhaben vor dem Amtsgericht (nach erfolglosem Sühneverfahren) untergehen und die Kosten tragen.
Wenn Sie noch immer im ALG-Bezug sind, sollte der Aspekt mit den Kosten doch zu denken geben.
Ein sehr schöner Beitrag von Herrn/Frau Rechtschreibung.
Ich fürchte nur, dass die Fragestellerin damit nicht besänftigt wird, sondern in Kürze mit weiteren (abstrusen) "Argumenten" um die Ecke kommt. Warten wir's ab...
Will wer dagegen wetten?
Nein, ich verschon euch mit weiteren astrusen Zeugs.
Ich dachte halt wir leben in einem Rechtsstaat.
Bin halt noch naiv.
Danke für eure zahlreichen Antworten
Zitat:Ich dachte halt wir leben in einem Rechtsstaat.
Tun wir doch auch. Du hast die rechtlichen Möglichkeiten der Verfolgung.
Daß du das lieber auf Steuerzahlerkosten machen lassen würdest, ist deine persönliche Meinung, hat aber mit der Frage, ob wir in einem Rechtsstaat leben, nichts zu tun.
Umgekehrt würdest du dich sicherlich hier bitterlich beschweren, wenn deine Steuern (so du denn mal welche zahlen wirst) wieder steigen, weil Geld dafür gebraucht wird, daß der Staatsanwalt ermittelt, ob der Hinz dem Kunz nun einen Vogel oder die Faust gezeigt hat.
O.K. ihr hab ja Recht:
es ist sicherlich nicht im Interesse des Staates bzw. der Steuerzahler wenn einem unbescholdenen Bürger (aufgrund von einer Lüge) versucht wird das Existenzminimum vorzuenthalten (Grundrechtsverletzungen).
Ich habe beschlossen meinen Rechtsschutz dafür nicht einzusetzen.
Das der Vorgesetzte der BA Mitarbeiterin und somit auch die, davon erfährt kann ich auch billiger haben.
Nämlich per Einschreiben/Rückschein (ca.5,00 Euro).
Der deutsche Rechtsstaat muss nur aufpassen, dass er nicht am falschen Ende spart.
Der Rechtsfrieden ist doch dann sehr gestört wenn jeder über jeden ungestraft Lügen verbreiten darf.
Er sollte dannn auch die entsprechenden §§§ aus dem StGB streichen wenn tatsächlich keine Strafverfolgung mehr erfolgt.
Was mir hier aufgefallen ist: dass immer mit dem Steuerzahler argumentiert wird, aber die in unserer Gesellschaft arbeitslos gemachten (z.T.aus Profitgier der AG) hier quasi Rechtlos gestellt werden.
Die Agenta 2010 hat somit ihr Ziel erreicht.
Vor der Agenta 2010 war jemand der arbeitslos wurde = arbeitslos (und wurde noch wie ein Mensch behandelt).
Seit der Agenta 2010 ist er ein = Betrüger und Schmarotzer (und wird auch entsprechend behandelt).
Alles politisch so gewollt.
Ihr habt euch ganz schön manipulieren lassen.
-- Editiert von La Luna am 07.11.2015 00:38
Oha, nette Stimmung hier...
Sie wurden in meinem Grundrecht verletzt. Ihr Existenzminimum wurde gesichert. Dass es hier jemals eine Lüge gab, behaupten auch nur Sie! Die Möglichkeit eines bloßen Versehens halten Sie für ausgeschlossen? Interessant, dass Sie genauestens wissen, was subjektiv im Kopf des Täters abging. Noch interessanter, dass Sie diesen Täter noch nicht genau ausgemacht haben. Sie wissen zur Zeit weder, wo oder von wem etwas verbickt wurde. Aber Sie wollen schon wissen, dass es absichtlich erfolgte. Ich frage nochmal: Was war denn das Motiv dafür?Zitat:wenn einem unbescholdenen Bürger (aufgrund von einer Lüge) versucht wird das Existenzminimum vorzuenthalten (Grundrechtsverletzungen).
Dass hier keine weitergehende Verfolgung erfolgt, ist GANZ ALLEIN IHRE SCHULD. Immerhin haben SIE es jetzt in der Hand, ob hier angeklagt wird oder nicht. Wie ich Ihnen schon im letzten Beitrag geschrieben habe, kann und will Ihnen hier niemand das Recht nehmen, einen Rechtsanwalt hinzuziehen und eine Anklageschrift zu verfassen. Worüber Sie sich hier beschweren, kann also unmöglich die mangelnde Verfolgung sein. Sie beschweren sich ganz allein darüber, dass der Staat nicht Ihnen die ganze Arbeit abnimmt. Das Interesse ist aber nunmal allein auf Ihrer Seite. Wieso sollte die Arbeit also woanders sein?Zitat:Er sollte dannn auch die entsprechenden §§§ aus dem StGB streichen wenn tatsächlich keine Strafverfolgung mehr erfolgt.
Übrigens ist es zumindest nach Ansicht des BVerfG ganz ausdrücklich rechtsstaatkonform (und sogar geboten!), wenn bei solchen Lappalien ohne jede Schuldschwere keine Kriminalstrafe verhängt wird.
Was Sie hier gerade erleben, ist pure Rechtsstaatlichkeit. Der Staat bündelt alle Gewalt zu einem Monopol, lässt daran dann aber Sie selber teilhaben. Dadurch stellt er in optimaler Weise sicher, dass jeder zu seinem Recht kommt und Unrecht geordnet sanktioniert wird. Nur muss dieses Unrecht dem vermeintlichen Übeltäter erstmal zur Uberzeugung eines Gerichts nachgewiesen werden. Auch das ist Rechtsstaat!
Jetzt sind also auch die Herren Hartz und Schröder daran Schuld? Dann sitzen ja schon 3 auf Ihrer Anklagebank. Aber ob Russland auch den Ex-Bundeskanzler wegen dieses Jahrhundertverfahrens ausliefern wird?Zitat:Die Agenta 2010 hat somit ihr Ziel erreicht.
Lassen Sie das mal unsere Sorge sein.Zitat:Ihr habt euch ganz schön manipulieren lassen.
Ich weise mal darauf hin, dass Ihre Arbeitslosigkeit mit dem vermeintlichen Problem der vermeintlichen Lücke im Rechtsstaat uberhaupt nichts zu tun hat. Wenn Sie jetzt aber zum Rundumschlag gegen alles ausholen, was mit unserem Sozialsystem zusammenhängt oder auf Seiten der Arbeitgeberschaft steht, bekomme ich doch meine Zweifel daran, ob das Motiv für das Vorgehen wirklich in diesem Einzelfall steckt.
Der Staat, auf den Sie hier schimpfen, hat Ihnen ganz offensichtlich effektiven Rechtsschutz gewährt und sichert durchgehend Ihr Existenzminimum. Was meinen Sie denn, woe Sie ohne diesen Staat und ganz allein mit der "Profitgier der AG" wären?
Oder wo wir erst wären, wenn einfach mal bis zum gegenteiligen Beweis unschuldige Damen verurteilt werden, nur weil Ihnen das gerade gut passt?
Hallo,
Zitat:es ist sicherlich nicht im Interesse des Staates bzw. der Steuerzahler wenn einem unbescholdenen Bürger (aufgrund von einer Lüge) versucht wird das Existenzminimum vorzuenthalten (Grundrechtsverletzungen).
Zitat:Der deutsche Rechtsstaat muss nur aufpassen, dass er nicht am falschen Ende spart.
Der Rechtsfrieden ist doch dann sehr gestört wenn jeder über jeden ungestraft Lügen verbreiten darf.
Er sollte dannn auch die entsprechenden §§§ aus dem StGB streichen wenn tatsächlich keine Strafverfolgung mehr erfolgt.
ich weiß ja nicht, was an den bisherigen Beiträgen in dem Thread hier unverständlich war:
Ein Rechtsstaat ist kein Wunschkonzert, bei dem bekommt, was man möchte. Unter anderem genau das soll ein Rechtsstaat vermeiden, dass sich jeder alles so hin drehen kann, wie er es gerade braucht. Das genau versuchen sie nämlich!
Sie haben doch die Möglichkeit ein Gericht anzurufen. Nur eben auf eigene Kosten, da die Staatsanwaltschaft nach Prüfung des Sachverhaltes in Ihrem Fall den Rechtfrieden nicht so stark beinträchtigt sieht, als dass es gerechtfertigt wäre einen drei- oder vierstelligen Betrag aus Steuergeldern aufzuwenden, um ein Verfahren weiterzuführen, bei dem sowieso keine ernsthafte Rechtsfolge zu erwarten wäre.
In einem Rechtsstaat muss die Staatsanwaltschaft nämlich, wie bereits mehrfach erwähnt, auch die Interessen der Öffentlichkeit vertreten. Um die Staatsanwaltschaften und staatlichen Ermittlungsbehörden vor Überlastung und Missbrauch bzw. unsachgemäße Gebrauch zu nutzen hat man der Staatsanwaltschaft bewusst das Recht gegeben, Verfahren an denen offensichtlich nicht in das öffentliche Interesse an der Verfolgung besteht, einzustellen und auf den Weg der Privatklage verweisen, welcher jedem offen steht. Das öffentliche Interesse an einer Verfolgung wird in nahezu allen Fällen von Ehrdelikten in Form von absoluten Antragsdelikten verneint, wenn keine besonderen Umstände vorliegen. (Angeklagter ist auf Bewährung z.B.)
Dies ist vom Gesetzgeber so gewollt und in der Praxis hat sich dieses Modell auch bewährt.
Zitat:Was mir hier aufgefallen ist: dass immer mit dem Steuerzahler argumentiert wird, aber die in unserer Gesellschaft arbeitslos gemachten (z.T.aus Profitgier der AG) hier quasi Rechtlos gestellt werden.
Zitat:Vor der Agenta 2010 war jemand der arbeitslos wurde = arbeitslos (und wurde noch wie ein Mensch behandelt).
Seit der Agenta 2010 ist er ein = Betrüger und Schmarotzer (und wird auch entsprechend behandelt).
Alles politisch so gewollt.
Ihr habt euch ganz schön manipulieren lassen.
Ganz klar. Immer sind die anderen Schuld und auf keinen Fall Verantwortung übernehmen, schon dreimal nicht für sich selbst. Leute werden ja arbeitslos gemacht. So kann man Tatsachen auch verdrehen und sein Gewissen beruhigen. Das war und ist schon immer das Argument der Verlierer der Gesellschaft. Wie erwähnt ist niemand in Deutschland rechtlos, selbst wenn derjenige sich das einredet um sich als Opfer zu inszenieren.
Ihre zynische Polemik ist unangebracht und zeugt nur von einer sehr bedenklichen Grundeinstellung. In großen Teilen schweifen Sie mit Ihren Aussagen nur in Grundsatzfragen ab und baden sich in Selbstmitleid. Dafür sind Sie im falschen Forum. Dafür gibt es andere Foren, in denen sich Ihresgleichen über den doch so bösen und unfairen Unrechtsstaat Deutschland auslässt.
Zitat:Ich habe beschlossen meinen Rechtsschutz dafür nicht einzusetzen.
Das der Vorgesetzte der BA Mitarbeiterin und somit auch die, davon erfährt kann ich auch billiger haben.
Nämlich per Einschreiben/Rückschein (ca.5,00 Euro).
In aller Regel sind die Kosten für aktive Privatklagen in der Rolle des Klägers sowieso nicht gedeckt von einer klassischen Rechtsschutzversicherung.
Dennoch fällt es mir schwer ein Schmunzeln zu verkneifen, wenn ich daran denke, wie wichtig Ihnen noch im Eigangspost war, "Recht" zu bekommen auf Biegen und Brechen. Dass Sie nun nichtmal bereit wären, die Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung als Ihren Einsatz zu bringen, sofern diese zahlen würde, um Ihr vermeintliches "Recht" zu bekommen, aber Ihrer Ansicht nach die Staatsanwaltschaft auf Staatskosten, dies defintiv sollte ist schon sehr fragwürdig. So mancher würde dieses Verhalten genau als das Wort in Form dessen nominalisierten Verbs bezeichnen, das Sie in Ihrem Post nannten.
Mein persönlicher Tipp: Suchen Sie sich einen Job. Dann haben Sie solche Probleme mit dem Jobcenter nicht mehr und sind Ihrem Wertesystem zu Folge wieder ein Bürger mit Rechten.
In diesem Sinne nun: Ring frei!

Grüße
PP
-- Editiert von PP9325 am 07.11.2015 02:03
Danke Rechtschreibung für Ihre äußerst einseitige Meinung.
Übrigens: ich bin genau wie Sie ein Grundrechteträger, und muss mir diese Eigenschaft nicht durch mein Wohlverhalten verdienen. Und bisher habe ich stets dafür gesorgt, dass mir meine Grundrechte trotz Arbeitslosigkeit nicht vorenthalten werden.
Es ist zwar traurig aber Realität, dass man als erwerbslosgemachter Bürger um seine per GG zustehenden Rechte kämpfen muss. Hierfür setze ich meinen Rechtsschutz vorrangig ein
Aber das Recht und der Erfolg stehen auf meiner Seite.
Vielleicht sollten Sie sich mal die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zu Gemüte führen.
Damit Sie künftig etwas objektiver antworten.
Nur eine kleine Anregung von mir.
Zitat:ich bin genau wie Sie ein Grundrechteträger, und muss mir diese Eigenschaft nicht durch mein Wohlverhalten verdienen. Und bisher habe ich stets dafür gesorgt, dass mir meine Grundrechte trotz Arbeitslosigkeit nicht vorenthalten werden.
Nein, müssen Sie nicht, aber sich auf den Rechtsstaat berufen, davon zu profitieren, jedoch gleichzeitig Grundsatzdiskussionen über den Rechtsstaat an sich zu beginnen und gegen diesen zu schimpfen wie ein Rohrspatz ist schon etwas sehr befremdlich.
Das wäre wohl das selbe, wie wenn ein Waffengegner mit einem Transparent "Gegen Waffen!" umherläuft und gleichzeitig mit einer Pistole in die Luft schießt um auf sich aufmerksam zu machen.
Zitat:Es ist zwar traurig aber Realität, dass man als erwerbslosgemachter Bürger um seine per GG zustehenden Rechte kämpfen muss. Hierfür setze ich meinen Rechtsschutz vorrangig ein. Aber das Recht und der Erfolg stehen auf meiner Seite.
Na das sieht man ja. Sie haben ja schließlich in einer heroischen juristischen Schlacht, die seines Gleichen sucht und die Rechtsprechung in Ihren Grundmanifesten erschüttern wird, den Unrechtsstaat bezwungen. Justice has been served und so, gell?
Wenn das Recht und der Erfolg so stark auf Ihrer Seite stehen, wie Sie sagen, dann kommt durchaus die Frage auf, warum Sie sich dann in einem Internetforum ausheulen?
Zitat:Vielleicht sollten Sie sich mal die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zu Gemüte führen.
Damit Sie künftig etwas objektiver antworten.
Nur eine kleine Anregung von mir.
Dieses hat jedoch nie festgestellt, dass sich eine Staatsanwaltschaft zwangsweise mit solchen "Privatangelegenheiten" beschäftigen muss oder soll. Also sollten lieber Sie mal solche Entscheidungen Ihrem Wissen zuführen. Villeicht würde Ihnen das helfen, Ihr Querulantentum abzulegen.
Grüße
PP
-- Editiert von PP9325 am 07.11.2015 02:23
Es wurde schon alles geschrieben.
Ich hätte noch 4 Minusmaßnahmen im Angebot.
a) Zur Agentur gehen und mit den dortigen Mitarbeiter sprechen zwecks Aufklärung.
b) Dienstaufsichtsbeschwerde formlos einreichen an den Vorgesetzten / die vorgesetzte Stelle.
c) Widerspruch gegen den Abzug einlegen
d) Prozessual gegen den Bescheid vorm Sozialgericht klagen
-- Editiert von Situla am 07.11.2015 09:34
1. Ich beschreibe Tatsachen und schimpfe nicht wie ein Rohspatz.
2. Heule ich mich nicht aus
3. Im Sozialrecht kenne ich mich sehr gut aus
4. Im Strafrecht leider nicht (als unbescholdener Bürger ohne Schulden)
5. Profitiere ich nicht vom deutschen Staat, es proftieren ganz andere ( Banken; Arbeitgeber usw.)
6. Der Staat erfüllt lediglich seine Pflicht auf allerniedrigsten Niveau, siehe GG.
Bitte etwas mehr Sachlichkeit.
Zitat :3. Im Sozialrecht kenne ich mich sehr gut aus
Anscheinend ja nicht, wenn sie nicht Einspruch/Widerspruch/ Klage erheben.
sollte das eine Frage sein?
Richtige Reihenfolge:
1.VA (Verwaltungsakt) entweder rechtswidrig oder (sehr selten) nichtig
2. Widerspruch (4 Wochenfrist beachten)
3. Entweder Abhilfebescheid oder Widerspruchsbescheid der Behörde (First 3 Monate)
4. Bei Widerspruchsbescheid Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen (wieder 4 Wochenfrist)
Zitat :sollte das eine Frage sein?
Richtige Reihenfolge:
1.VA (Verwaltungsakt) entweder rechtswidrig oder (sehr selten) nichtig
2. Widerspruch (4 Wochenfrist beachten)
3. Entweder Abhilfebescheid oder Widerspruchsbescheid der Behörde (First 3 Monate)
4. Bei Widerspruchsbescheid Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen (wieder 4 Wochenfrist)
Na ist doch schön!
Haben Sie denn Widerspruch gegen den "Verwaltungsakt" eingelegt?
Welchen VA ?
Zitat :Welchen VA ?
Die "-30%" Strafe, die sie doch offensichtlich erhalten haben laut Eingangspost
Nein habe ich nicht.
Vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt. es wurde kein Sanktionsbescheid erlassen.
Ich denke die haben sich nicht getraut, weil ich mich im Sozialrecht mittlereweile ganz gut auskenne und schon 2 Klagen für mich entscheiden konnte. Auserdem hat die Rechtfolgenbelehrung (RFB) gefehlt für den Vermittlungsvorschlag gefehlt. Was eine versuchte Sanktion schon von vorneherein zum Scheitern gebracht hätte.
Ich hatte allerdings ein Verfahren wegen der Nichterstattung der Bewerbungskosten. Die Kosten mussten erstattet werden meine Auslagen leider nicht.
Und jetzt?
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