Polizei - unterlassene Hilfeleistung?

8. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Maffy
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Polizei - unterlassene Hilfeleistung?

Hallo.

Gemäß einem Beschluss vom Amtsgericht aus 09/2008 leidet ein Mensch an einer behandlungsbedürftigen Psychose (Notwendigkeit der Unterbringung hochgradig wahnhaft, akute Eigengefährdung).

Vermutlich 2 Monate später wird dieser Mensch aus der Klinik entlassen und attackiert 6 Monate später, ohne jeden erkennbaren Grund, einen anderen Menschen heimtückisch und massiv.

Die gerufene Polizei macht keine Anstalten den psychotischen Menschen in Gewahrsam zu nehmen, ruft keinen Krankenwagen für den Verletzten und stellt sich auf den Standpunkt „da muss doch etwas gewesen sein, aus heiterem Himmel passiert so was nicht“. Sämtliche Hinweise auf die nachweisliche Psychose werden von den Beamten ignoriert.

Ist das unterlassene Hilfeleistung? Wie sollte sich der Verletzte nun verhalten?

Danke, Maffy

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4 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Davon ausgehend, dass die "Attacke" beim Eintreffen der Polizei beendet war, könnte eine unt. HL in Bezug auf den Attackierten lediglich im "Nicht-Rufen" eines RTW liegen. Dabei kommt es sicherlich auch darauf an, wie schwer die Verletzung war, ob um das Rufen eines RTW gebeten wurde und ob der Verletzte nicht vielleicht auch die Möglichkeit gehabt hätte, selbst einen zu rufen (z.B. per Handy)

Eine unt. HL könnte sich vielleicht eher in Bezug auf den Angreifer egeben, wenn der akut in einem psychischen Ausnahmezustand war und die Beamten Kenntnis davon hatten, dass es in jüngerer Vergangenheit bereits einen Unterbringungsbeschluß gab.

quote:
Wie sollte sich der Verletzte nun verhalten?


Wenn er die Sache ggü. der Polizei weiterverfolgen möchte, sollte er einen Anwalt hinzuziehen, der den Sachverhalt prüft.

Eine Strafanzeige gegen den Angreifer ist natürlich unabhängig von alledem möglich.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Maffy
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Der Verletzte ist später selbst ins Krankenhaus gefahren, nachdem ein Bekannter sich bereit erklärt hat auf die Ehefrau des Verletzten aufzupassen, da weitere Übergriffe von dem psychotischen Menschen zu befürchten waren.

Ein Anwalt wird in der kommenden Woche aufgesucht.

Maffy

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Vor allem: Wer hätte dann auf die Ehefrau aufgepasst, wenn sofort ein RTW gerufen worden wäre und den V. sofort mit ins KH genommen hätte? Wäre er denn überhaupt mitgefahren und hätte die Ehefrau alleine gelassen?

Aus subjektiver Sicht ist in solchen Situationen vielleicht nachvollziehbar, dass man sich von der Polizei mehr Unterstützung gewünscht hätte ("Man fühlt sich halt zu 110% im Recht"). Objektiv betrachtet stellen sich für Dritte die Sachverhalte dann aber eben oft doch etwas anders dar.

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