Polizei will mich vernehmen wegen Warenbetrug(Ebay)

13. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
schmecky5
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)
Polizei will mich vernehmen wegen Warenbetrug(Ebay)

Hallo,
meine Mutter ein Schreiben von der Polizei bekommen, die mich wegen "Warenbetrug(Ebay)"
vernehmen möchte (Bin 17 Jahre alt) .

Ich habe Kopfhörer über ihren (wissentlich )aber z.T. auch über meinen eigenen Akkount verkauft, die mit 99%iger Wahscheinlichkeit echt waren (Apple) .
Manchmal haben mir Käufer geschrieben, Sie hätten den Artikel nicht erhalten und ich hatte mich geweigert diesen erneut zu senden (unversicherter Versand).

Nun was ist "Warenbetrug" ?

Muss ich mir sehr große Sorgen machen, oder hat ein Käufer lediglich seine Ware icht erhalten.

/schmecky5



-- Editiert von schmecky5 am 13.09.2007 21:31:12

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1816 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
spev
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 38x hilfreich)

Karl.May = der Name sagt mir was???? hmmmm ich kennen nur einen Juristen der so eiskalt schreibt...

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#3
 Von 
schmecky5
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Hmm,

das geht aus den Schreiben nicht hervor, da steht nur dass Sie mich vernehmen wollen .

Ob es um diese Kopfhörer geht , weiß ich auch nicht .

Ich habe jedenfalls nicht eine einzige negative Bewertung erhalten.

Also ich habe das über 2 eBay Accounts abgewickelt, einen auf meinen eigenen Namen , den allerding schon seit über 3 Monaten nicht mehr benutzt habe , den anderen auf den Namen meiner Mutter, aber mit meiner Kontoverbindung .

Ja, eigentlich kann es dann nur der Account meiner Mutter sein, das schreiben auch an Sie adressiert war, doch meine Name kann nur über Kontoverbindung bzw. den Absender festgestellt werden . Oder hat die Polizei schon so sehr ermittelt ?

Wie soll ich mich bei der Vernehmung verhalten ?

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2360x hilfreich)

quote:
Karl.May = der Name sagt mir was???? hmmmm ich kennen nur einen Juristen der so eiskalt schreibt


Vorsicht: Karl.May ist kein Jurist, der tut nur so... Aber in einem Laienforum ist das ja erlaubt.


@schmecky:

Sie haben 2 Möglichkeiten: Entweder gehen Sie hin zur Polizei und lassen sich aufklären, was gegen sie vorliegt, oder sie gehen nicht hin und warten ab, was passiert.

Ich würde an ihrer Stelle hingehen und die Aussage so machen, wie sie es oben geschildert haben. Entweder man glaubt Ihnen, oder man glaubt Ihnen nicht.

Ehrlich gesagt ist ihre Glaubwürdigkeit nicht besonders hoch.

Zum einen ist es schon seltsam, wenn mehrfach die Ware bei der Post verschwindet, und zum anderen ist es seltsam, daß mit mehreren Accounts gearbeitet wird. Das macht den Eindruck, als wollte jemand etwas verschleiern...

Wieviele Auktionen wurden abgewickelt und bei wievielen ist die Ware nicht angekommen? Was meinen Sie mit 'zu 99% echt' ?

Irgendetwas stimmt hier nicht so ganz....

Aber wie schon gesagt: Abwarten, ob man Ihnen Ihre Geschichte glaubt.



-- Editiert von justice005 am 13.09.2007 23:40:54

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#5
 Von 
schmecky5
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja, gut ich habe meine ganze listen durchgesehen, und festgestellt, das bei eBay nur 2 Konflikte nixht geklärt wurden , wobei diese schon lange zurückliegen .

Trotzdem sind nach n 90 Tagen immer noch Artikeldaten gespeichert.


Wie lang ist die Bearbeitungszeit bei der Polizei , aso von dem Aufgeben der Anzeige bis zum Verhör ?

Die größte Angst hätte davor das die Kopfhörer gefakt sind , und ich Entschädigung zahlen muss .

Wenn die Entstehenden Forderungen nicht aufbringen kann, lässt sich das über Privatinsolzenz abschieben ?

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#6
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

Es wäre besser, wenn sich sich vor dem Verkauf von Markenware versichern, ob diese auch echt ist. Ansonsten kann es leicht zu erheblichen Schwierigkeiten kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33396 Beiträge, 17433x hilfreich)

@ schmecky5,

kann es sein, daß Sie sich eine Privatinsolvenz irgendwie zu einfach vorstellen? Da dürfen Sie zunächst mal sechs Jahre lang zahlen, um das mal klar zu stellen.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9532x hilfreich)

Ausserdem fallen solche Sachen (Forderungen aus unerlaubter Handlung) ohnehin nicht unter die Restschuldbefreiung des InsO-Verfahrens, können also nicht über Privatinso 'abgewickelt' werden. Wäre ja auch etwas einfach. Ich überfalle nen Geldstransport, mach 5 Mio. Beute, gehe 6, 7 Jahre in den Knast, schiebe Inso an, zahle mangels Masse nichts (oder ein paar Euro, falls ich irgendwann Freigänger mit Beschäftigungsverhältnis werde und mehr als 980,00 € verdiene), werde nach 6, 7 Jahren schuldenfrei entlassen und wandere mit meinen 5 Mio. nach Brasilien aus.

Ansonsten kann man zu der Sache eigentl. nichts sagen, da ja nicht mal klar ist, was Ihnen genau vorgeworfen wird. Möglichkeiten gibts einige:

Käufer hat Anzeige wegen nicht-Erhalt oder gefaktem Produkt erstattet.

Apple hat Anzeige wegen gefaktem Produkt erstattet.

Steuerhinterziehung steht auch im Raum, wenn ich davon ausgehe, daß Ihre eBay-Tätigkeit gewerbliche Züge hat, Sie aber kein Gewerbe angemeldet haben und keine Steuern zahlen.

Als -de facto- Gewerbetreibender wären Sie i.Ü. auch für Ersatz zuständig, wenn die Ware unterwegs verloren geht.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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