Sachverhalt:
Bei einer Verkehrskontrolle kontrollierten mich zwei Polizeibeamte, bzw. genauer gesagt, eine Beamtin die afrikanischer und europäischer Abstammung war offensichtlich, ich weiß jetzt nicht wie ich das anders ausdrücken soll, sowie ein weißer Polizeibeamte. Beide waren sehr freundlich. Es gab auch keine Beanstandungen außer das das Ablaufdatum des Verbandskasten überschritten war. Soweit alles in Ordnung. Bei dem Gespräch bzw. während der Kontrolle kam es zu der Frage ob ich gefährliche Gegenstände dabei hätte. Ich verneinte dies. Es wurde natürlich auch nichts gefunden. Ich habe alles gezeigt und vom Handschuhfach, Kofferraum etc. auch alles freiwillig geöffnet zum reinschauen. Die Beamten freuten sich das ich geduldig und kooperativ war. Sie sagten das hätten sie leider nicht immer so. Jedenfalls sagte ich zu der Beamtin "Das glaube ich Ihnen, ich wohne an einem Park und vor allem haben wir Probleme mit aggressiven Negern dort. Es ist schön auch mal eine freundliche Negerin zu treffen".
Für mich war das jetzt nicht böse gemeint. Ich kenne das so, das "Neger" vom lateinischen "negro" kommt was schwarz, bzw. Dunkelhäutig bedeutet. Ich hätte mich auch nicht beleidigt gefühlt wenn die Dame mich als "Europäer" bezeichnet hätte. Eine Beleidigung hatte ich nicht im Sinn.
Jedenfalls sagte man mir man prüfe ob man dies zur Anzeige bringe. Die Stimmung war dann leicht gereizt. Die Kontrolle war beendet und ich durfte weiterfahren. Habe ich etwas falsch gemacht? Wie ist das juristisch zu beurteilen. Ich wollte niemanden beleidigen.
Für etwaige Hilfe bedanke ich mich.
Polizeibeamtin als "Neger" bezeichnet - Anzeige
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
(Editiert - solchen angebräunten Kram verlinken Sie hier bitte nicht noch mal, sonst gibt es Ärger!)
Jens Kaden, seines Zeichens Vorsitzender Richter der 6. Strafkammer des Landgerichts Leipzig wird wie folgt zitiert: "... mit der Verwendung des Wortes "Neger" in der Öffentlichkeit ... müsste subjektiv dann eben der Wille zur Hassaufstachelung bzw. böswilligen Verächtlichmachung oder für die Beleidigung zur ehrverletzenden Kundgabe von Missachtung hinzutreten." Aus Ihren Schilderungen entnehme ich, dass dies nicht Ihre Absicht war.
-- Editiert von Moderator am 13.11.2018 15:02
ZitatIch kenne das so, das "Neger" vom lateinischen "negro" kommt was schwarz, bzw. Dunkelhäutig bedeutet. :
Das kommt doch wohl eher aus der Abteilung "Das kannste deiner Oma erzählen". Der Ausdruck ist seit 40+ Jahren nirgends mehr verbreitet, außer in abwertender Bedeutung.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatIch möchte zu diesem Thema folgenden Link empfehlen :
Ein dunkelbraunes Sudelblog? Tolle Quelle.
In dem Link ist aber auch genau erklärt wie diese Äußerung zu verstehen sein müssen wenn diese NICHT diskriminierend gemeint sein sollte.ZitatIch möchte zu diesem Thema folgenden Link empfehlen: :
Das war hier eindeutig nicht der Fall, ich würde hier daher von einer starken Diskriminierung und somit einer Beamtenbeleidigung ausgehen.
Das kann richtig teuer werden!
ZitatFür mich war das jetzt nicht böse gemeint. Ich kenne das so, das "Neger" vom lateinischen "negro" kommt was schwarz, bzw. Dunkelhäutig bedeutet :
Dazu sage ich nur:
Zitat"Das kannste deiner Oma erzählen" :
Tja, die einzig noch bekannten Verwender dieses Wortes befinden sich in weit entlegenen Gegenden der bayerischen Provinz, wo sich die aktuelle Sicht der Dinge noch nicht bis zu ihrer Altersklasse herumgesprochen hat. Bei jenen - und wirklich nur bei jenen - würde ich möglicherweise eine Einlassung wie die des TE kopfschüttelnd akzeptieren und die böse Absicht verneinen.
Ansonsten:
a) Das kannste deiner Oma erzählen!
b) Wie kann man nur so dusselig sein?
c) Das wird nicht billig.
Moin, darf ich fragen, wie alt du bist?ZitatHabe ich etwas falsch gemacht? :
Kannst du schon googlen?
-- Editiert von Anami am 13.11.2018 16:44
Zitat:Habe ich etwas falsch gemacht? Wie ist das juristisch zu beurteilen. Ich wollte niemanden beleidigen.
Im heutigen Sprachgebrauch ist der Begriff negativ besetzt. Im Normalfall wird davon ausgegangen, dass damit eine Abwertung zum Ausdruck gebracht werden soll. Damit wäre es strafrechtlich gesehen eine Beleidigung. Sollte es zu einer Anzeige und einer Anklage kommen, kommt es darauf an ob man ihnen glaubt, dass keine Beleidigungsabsicht vorlag. Die im Übrigen ja offenbar sehr entspannt verlaufende Kontrolle könnte dafür sprechen. Es würde diesbezüglich im Falle einer Anklage sehr wahrscheinlich auch sehr auf die Aussagen der beiden Beamten ankommen.
Wenn Staatsanwaltschaft und Gericht nicht zweifelsfrei von der Beleidigungsabsicht überzeugt sind, wäre ggf. § 153a StPO denkbar.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 14.11.2018 05:28
ZitatDie im Übrigen ja offenbar sehr entspannt verlaufende Kontrolle könnte dafür sprechen. :
Würde ich mich nicht darauf verlassen. Das würde ja im Umkehrschluß bedeuten, Rassisten sind nur dann rassistisch, wenn/weil sie gerade auf eine konkrete Minderheit wütend sind.
(Und ich habe irgendwie nicht das Gefühl, der TE hätte gegenüber einem rothaarigen Deutschen auch die Aussage "Es ist schön, mal einen freundlichen Rothaarigen zu treffen" gemacht...)
-- Editiert von BigiBigiBigi am 14.11.2018 13:23
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
4 Antworten
-
26 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
74 Antworten
-
54 Antworten