Polizeigewalt in Doku

25. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Das Schlossgespenst
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizeigewalt in Doku

Hallo in einer Fernsehsendung bei K1 (Achtung Kontrolle! spezial), wurden polizeiliche Kontrollen gezeigt die meines Erachtens eine Straftat der Polizei darstellt (übermässige Gewalt durch Bedrohung mit einer Waffe, bzw. das gewaltsame aus dem Fahrzeug holen und zu Boden bringen der Person ohne das ein Widerstand erkenntlich ist.
Muß dieses nicht unter Umständen durch Kameraleute strafrechtlich gemeldet werden?
Iist es richtig das die Polizei in der Sendung ohne Richterbeschluss eine Person zwingen darf, zu pusten (Nicht Blutabnahme)?
Kurz noch zu meiner Frage Ich interessiere mich speziell für Polizeirecht, und möchte hiermit nur mein Interesse kund tun!

Wenn nicht gewünscht bitte reinschreiben!

Schlossgespenst

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Muß dieses nicht unter Umständen durch Kameraleute strafrechtlich gemeldet werden? Nein. Niemand muß irgendwelche Straftaten melden, abgesehen von Polizisten und Staatsanwälten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120294 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Das Schlossgespenst):
ist es richtig das die Polizei in der Sendung ohne Richterbeschluss eine Person zwingen darf, zu pusten

Ja. Ist nämlich nur Fernsehen. Viele dieser Szenen sind so echt wie die Verhandlungen von Salesch und Holdt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Das Schlossgespenst
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber wenn es frei erfunden ist dann wird das kenntlich gemacht!
Es wird explizit hingewiesen das es sich um echte Po.,lizisten und Einsätze handelt!


-- Editiert von Das Schlossgespenst am 25.11.2018 19:53

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Es soll sich um "echte Polizisten handeln auf Basis echter Fälle" handeln. Ein großer Unterschied.

Seit einer Gesetzesänderung im August 2017 ist der Richtervorbehalt de facto abgeschafft. Nun dürfen auch Staatsanwaltschaft und Polizeibeamte die Blutentnahme anordnen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Nun dürfen auch Staatsanwaltschaft und Polizeibeamte die Blutentnahme anordnen.

Darum ging es dem TE eben gerade nicht, sondern er schrieb:

Zitat (von Das Schlossgespenst):
Iist es richtig das die Polizei in der Sendung ohne Richterbeschluss eine Person zwingen darf, zu pusten (Nicht Blutabnahme)?

Und nein, man muss die entsprechenden Maßnahmen zwar dulden, aber nicht aktiv mitwirken. Daher kann man den Atemalkoholtest nicht erzwingen, das Stillhalten während der Blutentnahme aber durch unmittelbaren Zwang durchsetzen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Aber wenn es frei erfunden ist dann wird das kenntlich gemacht!


Das wird doch kenntlich gemacht.

Zitat:
Es wird explizit hingewiesen das es sich um echte Polizisten und Einsätze handelt!


Es handelt sich um echte Polizisten, aber nicht um echte Einsätze. Die Einsätze sind nachgestellt und ob sie detailgetreu nachgestellt wurden, mag ich doch bezweifeln. Da wird sicher aus dramaturgischen Gründen das eine oder andere Detail anders dargestellt, als es in der Realität war.

Zitat:
"echte Polizisten handeln auf Basis echter Fälle"


heißt nichts anderes, als dass die echten Fälle für die Sendung abgewandelt wurden.

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#7
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(497 Beiträge, 180x hilfreich)

Gehen Sie nicht unbedingt davon aus, dass die dort geschilderten Fälle wirklich so passiert sind.
Oft werden Schauspieler eingesetzt, die die Szenen nachstellen. Da kann man drehen und senden was man möchte.
An "kritischen" Orten, wie z.B. im Sicherheitsbereich der Flughäfen, agieren oft echte Beamte. Aber auch dort werden Szenen ggf. entsprechend geschnitten oder nachvertont. Das kann schon mal den Gesamteindruck verändern.

Ich kenne das Procedere etwas, da ich mehrmals und im Laufe mehrerer Jahre selbst während meiner Arbeit durch Kamerateams verschiedener Sender begleitet wurde.
Anfangs war das Interesse der Zuschauer groß und alles Neue aufregend. Je mehr davon im Fernsehen zu sehen war, umso größer wurde der Bedarf an "Action".

Zum Glück hatte ich einen Chef, der den Kamerateams zu Beginn ihrer Arbeit die Richtung vorgegeben hat:
"Meine Damen und Herren, was sie hier sehen ist das prosaische Zöllnerleben. Wir stellen nichts und wir wiederholen auch keine Maßnahmen wenn sie beim ersten Mal schlecht ausgeleuchtet waren. Wir entscheiden auch, was gefilmt wird und was nicht. Wenn Sie damit leben können, sind Sie uns herzlich willkommen.".

Auch damit waren viele gute Szenen möglich. Ein Scheinkauf unversteuerter Zigaretten mit einer im Rucksackträger versteckten Kamera und anschließendem Zugriff, die Sicherstellung einer LKW-Ladung gefälschter Europaletten oder Heizölkontrollen auf Firmengeländen um nur einige zu nennen.

Allerdings begannen die Formate bald, sich gegenseitig überbieten zu wollen. Daher hatten wir die Arbeit irgendwann auf Teams mit realistischen Erwartungen beschränkt.
Ich werfe keinen Beschuldigten (ohne Not) auf den Boden nur weil der Kameramann noch eine gute Einstellung braucht. Dann bewegt man sich wirklich im strafbaren Bereich. Und da die Protagonisten das freiwillig und ohne Entlohnung machen, will sich keiner für fremde Einschaltquoten in die Nesseln setzen.

Daher unterstelle ich einfach, dass ein Großteil der von Ihnen sicher zurecht beanstandeten Szenen so nie passiert sind. Entweder nachgespielt oder durch geschickten Schnitt verfremdet.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120294 Beiträge, 39867x hilfreich)

Die von Deutsch Zoll am Flughafen sind wohl echt. Einige andere auch. Dazwischen sind dann wieder nachgestellte Szenen eingestreut.



Zitat (von Das Schlossgespenst):
Iist es richtig das die Polizei in der Sendung ohne Richterbeschluss eine Person zwingen darf, zu pusten

Da ich mir diese Sendungen nicht wirklich ansehe, wie genau sah denn diese Zwingen überhaupt aus?
Ist ja schon ein Unterschied, ob man dem Verdächtigen das Gerät in den Mund schiebt, ihm dann auf den Bauch boxt damit Luft aus ihn heraus kommt.
Oder nur mit Worten eingewirkt wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Zitat (von fb367463-2):
Nun dürfen auch Staatsanwaltschaft und Polizeibeamte die Blutentnahme anordnen.

Darum ging es dem TE eben gerade nicht, sondern er schrieb:


Stimmt, sorry! Eifer des Gefechts.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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