Polizeikontrolle - Privatparkplatz

13. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
rechtler1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizeikontrolle - Privatparkplatz

Guten Tag,
hat die Polizei das Recht, einen Privatparkplatz zu belegen im Rahmen einer Polizeikontrolle.
D.h. einen Privatparkplatz (der als solcher kenntlich gemacht ist und ein Arztparkplatz ist) zu belegen? Darüber hinaus zu sagen, man sei es nicht würdig ein Akademiker zu sein, weil man sich beschwert hat, der Parkplatz müsse aufgrund von Notfällen frei bleiben.
Dies würde mich interessieren ob die Polizei sich hier richtig verhalten hat. Danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo rechtler1,


interessant ist erstmal zu wissen, was für eine Art von Kontrolle es war. Wurde ein einzelnes Auto (aus welchen Gründen auch immer) 'rausgezogen' und die Polizei nutzte für diesen Zweck kurzzeitig den Parkplatz, um den fließenden Verkehr nicht zu behindern? Wurde auf dem Parkplatz eine allgemeine Verkehrskontrolle durchgeführt (stelle ich mir auf einem Einzelstellplatz irgendwie witzig vor, das nur am Rande)? Wurde der Parkplatz durch eine Radarfalle temporär 'unbenutzbar'?

Außerdem gibt es m.W. keinen 'Arztparkplatz' per se. Ärzte haben kein größeres Recht auf einen Parkplatz als andere Menschen. Sofern also das Schild 'Arztparkplatz' als einziger Hinweis auf die Eigenschaft als Privatparkplatz dort angebracht ist, wage ich die Rechtmäßigkeit des Anspruchs auf die ausschließliche Nutzung des Parkplatzes durch den Arzt zumindest anzuzweifeln.

Die Aussage der Polizei, ist sie so gefallen, ist sicherlich nicht korrekt. Allerdings frage ich mich natürlich auch, wie genau der werte Akademiker den Herren in grün entgegengetreten ist und in wie weit er dadurch das entsprechende Verhalten provoziert hat.


MfG,

der Ritter

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