Polizeikontrolle - bin im offenen Vollzug

13. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
thx44
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizeikontrolle - bin im offenen Vollzug

Ich habe eine Frage:Wenn ich als Freigänger im offenen Vollzug bei einer Polizeikontrolle den Personalausweis vorlege. Können die Beamten aus ihren geseicherten Daten erkennen das ich im offenen Vollzug bin? Also sonst ganz normal gemeldet, in der Wochen am arbeiten ect..Ich wohne in NRW. VIelen Dank schon mal für die Antwort(en). Mfg thx44

PS Ich frage, weil ich in der Woche keine Papiere wie Ausgangsschein ect. mitbekomme und am Wochenende aber einen Urlaubsschein/Ausgangsschein - warum?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

es ist in der Tat merkwürdig, dass Sie während Ihres Augangs innerhalb der Woche keinen Ausgangsschein bekommen. Denn grundsätzlich bekommt jeder im offenen Vollzug befindliche beim Ausgang die erforderlichen Papiere.

Dass Sie Freigänger im offenen Vollzug sind, ist für die Polizei bei einer Personalienkontrolle nicht ohne weiteres direkt ersichtlich, da dieses nicht explizit in der Hauptpolizeidatenbank eingetragen wird. Dieses kann man sich jedoch aus den jeweiligen Informationen der Datenbank erschließen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#2
 Von 
thx44
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Muss ich dann in der Woche, sollte ich in eine Polizeikontrolle geraten, damit rechnen verhaftet zu werden? Was bedeutet "Dieses kann man sich jedoch aus den jeweiligen Informationen der Datenbank erschließen."?. Mit freundlichen Grüssen
Thx44

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#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Nein, ich glaube nicht, dass Sie mit einer Festnahme rechnen müßten. Die Polizei nimmt meines Wissens nur solche Personen fest, die entweder zur Fahndung ausgeschrieben sind oder im Verdacht stehen eine neue Straftat begangen zu haben.

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#4
 Von 
thx44
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut, vielen Dank für die Antworten.Also habe ich nichts zu befürchten.Mit freundlichen Grüssen
thx44

PS Was bedeuten denn: "Dieses kann man sich jedoch aus den jeweiligen Informationen der Datenbank erschließen."?

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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Wenn Sie sich rechtmäßig auf dem Freigang/offenen Vollzug befinden, so ist eine Festnahme unwahrscheinlich.

Die Polizei hat ein Datensystem, in welchem Ihre Verurteilung eingetragen wird. Wenn man Sie vor Ablauf der Freiheitsstrafe antrifft, so kann man auf den offenen Vollzug schließen.

Grundsätzlich wäre es überlegenswert sich in der JVA zu erkundigen, warum Sie keine jeweilis nötigen Papiere für den offenen Vollzug bekommen.

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#6
 Von 
thx44
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wenn ich dann z.B. 2/3 Termin bekomme?Dann ist meine Verurteilung auch eingetragen und der Rest auf Bewährung.Wie muss ich mich dann verhalten?Ist die Bewährung dann eingetragen?

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#7
 Von 
baikal
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 26x hilfreich)

Die Datenverarbeitungen der Polizei und der Justiz in NRW sind nicht miteinander vernetzt, sie sind noch nicht mal untereinander kompatibel.
Die jeweils aufnehmende JVA teilt der zuständigen Polizeibehörde mittels eines Vordrucks mit welcher Gef. von ihr neu aufgenommen wurde, bzw. entlassen wurde. Auch das voraussichtliche Entlassungsdatum wird, sofern möglich, mitgeteilt. Hafturlaube oder Ausgänge werden nur in Ausnahmefällen den entsprechenden Polizeidienststellen mitgeteilt. Verlegungen, werden nicht mitgeteilt. Jeder Inhaftierte ist also als solcher bei der Polizei erfasst und "fällt" bei einer Kontrolle auf. Kann er keine entsprechende Bescheinigung vorlegen (z. B. Urlaubsschein) wird er in der Regel zunächst einkassiert. Es bedarf dann eben einiger Rückfragen bei JVA um den Sachverhalt aufzuklären.
Da die Nachrichtenübermittlung an die Polizei auf dem Postwege duchaus schon einige Tage dauern kann, besonders an Wochenenden, wird jeder zu entlassende Gefangene darauf aufmerksam gemacht das er seinen Entlassungsschein noch einige Tage mit sich führen sollte um eventuelle Probleme bei Kontrollen zu vermeiden. Die meisten tun das jedoch leider nicht.

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#8
 Von 
Petro-wien
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Hätte eine frage wurde gestern auf der strasse ohne einen grund von der Polizei Kontrolliert haben nach meinen ausweiß gefragt und ich habe ihnen denn gegeben und die haben meine daten aufgeschrieben meine frage was passiert jetzt warum haben die meine daten aufgenommen ? obwohl ich nichts getan haben. Können sie mir weiter helfen
mfg
Petro

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