Polizeikontrolle - was ist unter meinem Namen bei der Polizei gespeichert?

30. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
bad-homburger
Status:
Schüler
(318 Beiträge, 45x hilfreich)
Polizeikontrolle - was ist unter meinem Namen bei der Polizei gespeichert?

Hallo alle zusammen,

es ist sicherlich schon vielen passiert, allgemeine Verkehrskontrolle, Führerschein, Fahrzeugschein, und dann werden Daten zu Namen und Geburtsdaten abgefragt.

Kann ich selbst und wenn wo? erfahren was unter meinem Namen bei der Polizei gespeichert ist?


Vielen dank für die zahlreichen Antworten! ;o)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tate62
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 15x hilfreich)

bei der polizei ganz normal mal nachfragen, aber ich gehe mal davon aus das da nur drinsteht, wem das auto gehört, wer wo wohnt , auf wem das auto zugelassen ist, ob es versichert ist , mehr wüßte ich selber nicht

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#2
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

soweit ich weiß, stehen da auch vorstrafen drinnen. ich hlaub, daß sogar andere sachen wie anzeigen, laufende verfahren etc. bekannt sind. aber das ohne gewähr.

mfg
chronoton

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#3
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

gehe mal zu

www.radarforum.de

und stelle die Frage dort. Dort sind auch Polizisten vertreten.

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#4
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Du kannst dich unter Berufung auf die entsprechenden Datenschutzgesetze bei der Polizei nach den über dich gespeicherten Informationen erkundigen. Entsprechende Musterschreiben kann man sich etwa hier erstellen lassen:
<a href=https://www.argh-it.de/cgi-bin/auskunft>
https://www.argh-it.de/cgi-bin/auskunft
</a>

Das dauert allerdings ein wenig, meine Anfrage bei der Polizei Hamburg wurde erst nach 8 Wochen beantwortet. Das BKA ist offenbar ein wenig schneller, dort werden aber ohnehin nur Vorgänge mit überregionaler Bedeutung vermerkt.

-- Editiert von danielB am 06.08.2005 02:12:52

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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

korrekt. Aufgrund der datenschutzrechtlichen Bestimmungen haben Sie das Recht sich über die über Ihre Person gespeicherten Daten informieren zu lassen, es sei denn, dass Gründe dagegen sprechen, welche in den jeweiligen Landesdatenschutzgesetzen präzisiert sind. Stellen Sie dazu bei der datenverarbeitenden Stelle (informieren Sie sich bitte vorab, welche Stelle dieses genau ist) Ihres Bundeslands einen Antrag auf Auskunftserteilung gemäß des jeweiligen § Ihres Landesdatenschutzgesetzes.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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