Polizeilich bekannt

16. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Cris78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizeilich bekannt

Gelte ich bereits als "polizeilich bekannt" (lt. Einwohnermeldeamt-Auskunft ?), wenn ein Strafrecht-Verfahren gegen mich aufgrund einer Verwechselung eingestellt wurde. Müsste ich in Zukunft mit weiteren Verdächtigungen leben, sobald mein Name oder meine Lebensumstände in einem Tat-Zusammenhang auftauchen.

Oder ist "polizeilich bekannt" gleichbedeutend mit "vorbestraft", was auf mich dann nicht zutreffen würde.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass polizeilich bekannt in Verbindung mit dem Meldeamt nichts anderes ist, als die Feststellung, dass man beim Einwohnermeldeamt mit bestimmter Adresse (polizeilich) gemeldet ist.

Insofern ist jeder beim Meldeamt gemeldete polizeilich bekannt.

Eine Verbindung zu strafrechtlichen Ermittlungen - welcher Art auch immer -
besteht in diesem Zusammenhang daher nicht.



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#2
 Von 
Cris78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin darauf gekommen, da ich durch Akteneinsicht während des Verfahrens gesehen habe, dass die andere Person als "polizeilich bekannt" gemeldet wurde, ich hingegen nicht. Da ich vorher jedoch auch umgezogen bin, mussten die eine neue Adresse für mich ermitteln.

Durchaus möglich, dass ich dann wirklich nur meine Adresse gemeint war :)

Ich bin bei "EMA-Auskunft" auch stillschweigend vom Einwohnermeldeamt ausgegangen.
Danke

-- Editiert von Cris78 am 16.03.2007 18:51:11

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#3
 Von 
King_Richie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wurde 2002 erwischt wie ich mit einwirkung von betäubungsmitteln (cannabis) ein Kfz gefahren habe der festgestellt nanogehalt im urin war minimal -
0,3 Nanogramm, es wurden bei mir jedoch keinerlei betäubungsmittel gefunden also habe ich auch keinen eintrag BTMG oder so!

Ich musste darauf hin drei monate den Führerschein abgeben, Urin-Tests machen und ein Psychologisches Gutaschten erstellen lassen was mir alles sehr viel geld gekostet hat... alles nur wegen einer Jugendsünde!

Jetzt meine Frage!
Mittlerweile jedesmal wenn ich kontrolliert werde, die selbe frage:
Sie hatten doch schon mal was mit Drogen zu tun!

Das ganze ist jetzt 6 Jahre her und bei jeder kontrolle machen sie tests und stellen mich wie einen kriminellen da, was mich tierisch nervt.

Ich bin nicht verurteilt, vorbestaft noch habe ich einen BTMg eintrag -
wann wird so eine Bemerkung denn aus dem Polizeicomputer gelöscht oder verfolgt mich dass jetzt mein Leben lang!????


-----------------
" "

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#4
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Hallo King Richie,

wieso kommen Sie zu Ihrer hier dargelegten ureigenen Überzeugung, dass Sie keinen sog. BTM-Eintrag (manche betiteln dies auch als BTM-Stempel) bei der Polizei haben ? Ich fürchte, das Gegenteil trifft zu. M.E. auch sehr berechtigt.

Über die Löschungsfristen bin ich allerdings nicht informiert. Sie werden aber meines Wissens auch davon beinflusst, wieviele und welche Straftaten da ggf. im Laufe der Zeit dazu kommen. Die Bundesländer haben dazu wohl auch unterschiedliche Fristen.

Laienmeinung - wie stets....;-)

-----------------
"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. Ehstrom/Dr. Achenblut/Dr. Osselbart und Söhne, Töchter und 12 Neffen"

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#5
 Von 
King_Richie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil mir die Polizei und mein Anwalt bestätigt haben dass ich keinen sogenannten BTM eintrag habe -
zumindest und dass ist ganz wichtig
keinen offiziellen!!!!

Ich denke, die Polizei hat in Ihren Computer einen kleinen vermerk gespeichert, so nach dem motto - der hat schon mal was
mit drogen zu tun gehabt!

Busgeldbescheid wg. führen eines PKW`s
unter einfluss von THC

Die können mir auch nicht sagen was damals war oder warum sie zu der annahme kommen dass ich was mit Drogen zu tun habe!
Also einen offiziellen Eintrag (BTM) oder Straftat oder Verurteilung gibt es nicht!

Einen BTM Eintag bekommt man eigentlich nur, wenn man mit Drogen erwischt wird, beim Verkauf, wenn man welche besitzt ect.
bzw. mit einen Strafbefehl!???
Der Konsum ansich ist ja nicht strafbar nur das führen eines PKW`s unter einfluss von Drogen und dass regelt dass Landratsamt und nicht die Polizei! Von der Polizei habe ich nur eine n Busgeldbescheid und ein Fahrverbot bekommmen den Rest musste ich mit den Behörden klären!

Wie auch immer, dass ganze ist mittlerweile 6 Jahre (Jugendsünde) her, ich habe mir seitdem nichts mehr zu schulden kommen lassen und bin seitdem in sachen drogen nicht mehr negativ aufgefallen hab mit dem zeug nichts mehr zu tun, dass ist es mir nicht wert und dennoch jedesmal der obligatorische generalverdacht und drogenschnelltest die immer negativ sind!

Wann werden solche wie ich sage negative
Bemerkungen aus dem Polizeicomputer gestrichen!????

Meinen Vater und meine Freunde halten sie auf, Führerschein, Fahrzeugpapiere usw...
und gut ist es....
Mich halten sie auf und immer wieder das gleiche..... Das nervt einfach!


Danke für Ihre Hilfe

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Weil mir die Polizei und mein Anwalt bestätigt haben dass ich keinen sogenannten BTM eintrag habe -zumindest und dass ist ganz wichtig
keinen offiziellen!!!!


Sie sind als BTM-Konsument bei der Polizei (POLAS) gespeichert. Deswegen werden Sie ja immer wieder auf BTM kontrolliert. Das hat nichts mit einem Eintrag im BZR oder Führungszeugnis zu tun. Den haben Sie nicht. Bei einer Owi auch nicht in der 'Falldatei Rauschgift' des BKA.

Einträge bei der Polizei richten sich nach dem Polizeirecht des jeweiligen Bundeslandes. Die Regelspeicherfrist ist fast überall = 10 Jahre.

Stellen Sie doch einfach mal eine Eigenauskunfstabfrage an BKA und LKA. Dann wissen Sie wer was über Sie gespeichert hat.

https://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
King_Richie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Infos!

Ich denke 2012 werde ich dann eine löschung aus dem computer über einen anwalt beantragen, denn dann ist das ganze
10 Jahre her....

bis dahin muss ich das wohl jedesmal über mich ergehen lassen!??

Gruß @ ALL, nice day

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Die Löschung erfolgt automatisch, da können Sie sich jedenfalls die Anwaltskosten sparen... Der Anwalt kann in diesem Fall vermutlich nicht mal was beantragen.

Wie oft im Jahr werden Sie denn von der Polimannzei angehalten ? Immer an der gleichen Stelle ?

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"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. Ehstrom/Dr. Achenblut/Dr. Osselbart und Söhne, Töchter und 12 Neffen"

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