Polizeiliche Nutzung der Ermittlungsdaten in weiteren Strafverfahren

8. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Petergryffin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizeiliche Nutzung der Ermittlungsdaten in weiteren Strafverfahren

Hallo,

Gerne hätte ich eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt:

Person A entwendet auf einer Feier einen Gegenstand im Wert von 50€ (Schnapsidee). Nach circa einer halben Stunde bringt Person A diesen Gegenstand vermeintlich unerkannt wieder zurück. Die beklaute Person stellt Anzeige gegen Unbekannt. Durch das Autokennzeichen, dass sich ein Zeuge gemerkt hat, kann Person A jedoch von der Polizei identifiziert werden und verhält sich geständig und kooperativ. Das Verfahren wird wegen geringer Schuld von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Eine Erkennungsdienstliche Behandlung erfolgt nicht.

Nun hab ich drei Fragen:

Wie wahrscheinlich ist es, dass die Polizei Fingerabdrücke von dem geklauten Gegenstand genommen hat?
Wenn ja werden diese gespeichert und können diese für weitere Strafverfahren abgeglichen werden was zu Person A führt ? (Dieses würde ja einer präventiven EDB sehr nahe kommen)
Macht es Sinn eine Löschung zu beantragen?

Freundliche Grüße und vielen Dank im Vorraus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Die beklaute Person stellt Anzeige gegen Unbekannt.


Innerhalb der halben Stunde?

Zitat:
Wie wahrscheinlich ist es, dass die Polizei Fingerabdrücke von dem geklauten Gegenstand genommen hat?


Unwahrscheinlich

Zitat:
Wenn ja werden diese gespeichert und können diese für weitere Strafverfahren abgeglichen werden


Wenn welche genommen werden würden...

Zitat:
was zu Person A führt ? (Dieses würde ja einer präventiven EDB sehr nahe kommen)


Woher weiss man denn welcher Fingerabdruck auf dem Gegenstand zu A gehört? Oder ob überhaupt einer zu A gehört?



1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Fingerabdrücke die nur vermeintlich von Dir stammen würde man nicht mit Personenbezug speichern. Wenn man warum auch immer den Bedarf sehen würde Deine Fingerabdrücke zu speichern, dann würde man einfach offiziell eine ED-Behandlung anordnen und das komplette Programm durchziehen. Der Aufwand für eine ED-Anordnung hält sich in Grenzen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Petergryffin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Zitat (von !!Streetworker!! ):


Innerhalb der halben Stunde?

Nein, erst am Tag darauf.

Zitat (von Osmos):
Fingerabdrücke die nur vermeintlich von Dir stammen würde man nicht mit Personenbezug speichern.


Also sehe ich das richtig dass die Fingerabdrücke, wenn sie denn genommen worden wären, nicht in einer Vergleichsdatenbank landen weil die ja eben auch von Unbeteiligten stammen.
Oder müssen bei einem Treffer in Verbindung mit anderen Strafverfahren alle zur ED-Behandlung antreten (z.b Zeuge, Besitzer und A)?

-- Editiert von Petergryffin am 14.10.2019 21:32

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Fingerabdrücke von Unbekannten, die z.B. an einem Tatort gefunden werden, können als "Spur" gespeichert werden (also ohne Personenbezug). Wenn der Täter dann später erneut eine Straftat begeht und er ED-behandelt wird, liesse sich ihm dadurch ggf. auch die alte Tat nachweisen. Eine solche Speicherung ist hier aber unnötig, da der Täter ja nicht unbekannt ist.

Würde man Deine Fingerabdrücke haben und speichern wollen, würde man eine klassische Ed-Behandlung anordnen. So wie Osmos schrieb.

1x Hilfreiche Antwort

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