Polizeiliche Vernehmung als Zeugin/Geschädigte

29. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
pikoline123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizeiliche Vernehmung als Zeugin/Geschädigte

Guten Abend zusammen,

Ich habe von der Polizei eine Vorladung als Zeuge erhalten und bin selbst Geschädigte in der Sache. Aus der Vorladung geht nicht hervor, dass die Staatsanwaltschaft dies angeordnet hat.
In der Sache geht es um Üble Nachrede, die ich angezeigt hatte, da jemand mich öffentlich über einen längeren Zeitraum diverser schwerer Straftaten beschuldigt hat und dies auch nicht unterliess, nachdem eine Einstweilige Anordnung zur Unterlassung ergangen ist. Selbst mehrfach bewilligtes Ordnungsgeld konnte den Verursacher nicht bremsen.
Die mir vorgeworfenen Straftaten wurden auch seitens des vermeintlich Geschädigten bei der Polizei angezeigt und sogar schriftlich dem Gericht mitgeteilt, welches die Einstweilige Anordnung erlassen hat.
Die Anschuldigungen gegen mich sind jedoch seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt worden, aufgrund fehlender Beweise/Zeugen und weil der Staatsanwalt die Beschuldigungen für einen Racheakt aufgrund einer Trennung hielt (womit er recht hatte).
Für die Üble Nachrede habe ich stapelweise Screenshots bei der Polizei eingereicht. Deswegen frage ich mich, wieso ich jetzt noch eine Zeugenaussage machen soll.
Was ratet ihr mir, soll ich lieber einen Anwalt einschalten?

LG
pikoline


-- Editiert von pikoline123 am 29.11.2020 20:22

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von pikoline123):
In der Sache geht es um Üble Nachrede, die ich angezeigt hatte, da jemand mich öffentlich über einen längeren Zeitraum diverser schwerer Straftaten beschuldigt hat


Das wäre dann aber eine "falsche Verdächtigung" (Offizialdelikt) ... jedenfalls wenn die Beschuldigung "wider besseres Wissen" erfolgt ist.

Zitat (von pikoline123):
Deswegen frage ich mich, wieso ich jetzt noch eine Zeugenaussage machen soll


Weil es üblich und normal ist, dass Zeugen im Ermittlungsverfahren gehört werden.

Zitat (von pikoline123):
Was ratet ihr mir, soll ich lieber einen Anwalt einschalten?



Wozu denn das?

-- Editiert von !!Streetworker!! am 29.11.2020 21:32

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 35x hilfreich)

Weil ein persönliches Gespräch meist mehr bringt, als ein paar Screenshots. Wenn die Sache so stimmt wie du es geschrieben hast, geh hin. Ein Anwalt wird, solange es keine (halbwegs soliden) Vorwürfe gegen dich selbst gibt, eigentlich nicht nötig sein. Sei doch froh, dass es in der Ermittlungssache anscheinend voran geht.

-- Editiert von crofan am 29.11.2020 21:26

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pikoline123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke euch für die schnellen Antworten.
Vorwürfe gegen mich dürfte es eigentlich nicht geben, da ich auf keine seiner öffentlichen Beschuldigungen eingegangen bin, sie nicht erwidert habe und mir sonst auch nichts habe zuschulden kommen lassen. Aber ich bin misstrauisch, ob er sich nicht doch noch was hat einfallen lassen, um die Schuld von sich zu weisen. Daher die Frage nach dem Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von pikoline123):
Aber ich bin misstrauisch, ob er sich nicht doch noch was hat einfallen lassen, um die Schuld von sich zu weisen.


Als Beschuldigter einer Straftat darf er soviel "von sich weisen", wie er mag. Da kann auch kein Anwalt was dran ändern.

Du bist Zeuge und sollst einfach wahrheitsgemäß zum Sachverhalt aussagen. Der Rest ist Sache der Staatsanwaltschaft. Einen Anwalt brauchst Du als Zeuge nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von pikoline123):
Danke euch für die schnellen Antworten.
Vorwürfe gegen mich dürfte es eigentlich nicht geben, da ich auf keine seiner öffentlichen Beschuldigungen eingegangen bin, sie nicht erwidert habe und mir sonst auch nichts habe zuschulden kommen lassen. Aber ich bin misstrauisch, ob er sich nicht doch noch was hat einfallen lassen, um die Schuld von sich zu weisen. Daher die Frage nach dem Anwalt.


Zumindest die Polizei scheint die Vorwürfe (falls es überhaupt welche gibt), nicht als schwerwiegend zu betrachten, ansonsten wärst du nämlich als Beschuldigte und nicht als Zeugin vorgeladen worden. Bei der Geschichte ist es natürlich nicht auszuschließen, dass dein Bekannter (erneut) wieder irgendwas erfunden hat. Wenn sich aber alle vorherigen Aussagen dieser Person als unwahr erwiesen haben, ist die Frage, in wie weit deinem Bekannten dann ohne Beweise überhaupt noch Glauben geschenkt wird. Ganz doof sind die bei der Polizei und Staatsanwaltschaft ja auch nicht und die meisten verfügen doch über eine ganz gute Menschenkenntnis.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

Vor allem sollten Sie bedenken, dass das Verfahren ziemlich sicher eingestellt wird, wenn Sie keine Aussage machen.
Wenn sie Staatsanwaltschaft mitbekommt "Geschädigte hat kein Interesse am Fortgang des Verfahrens" dann verliert auch der Staatsanwalt das Interesse und die Sache verläuft im Sand.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
pikoline123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Bei der Geschichte ist es natürlich nicht auszuschließen, dass dein Bekannter (erneut) wieder irgendwas erfunden hat.

Der hat eine rege, aber kranke Phantasie, die einem Angst machen kann.
Aber noch eine andere Frage: beim Stöbern durch das Strafrecht las ich immer, dass Anzeigen wegen zB "Üble Nachrede" meist eingestellt werden und auf den Privatklageweg verwiesen wird, da kein öffentliches Interesse besteht. Was bedeutet in diesem Zusammenhang "Öffentliches Interesse?"
Danke :-)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wobei -wie oben schon gesagt- hier der Tatbestand der "falschen Verdächtigung" erfüllt wäre, wenn man ihm "wider besseres Wissen" nachweisen kann. Und das im Gegensatz zum § 186 StGB ein Offizialdelikt.

1x Hilfreiche Antwort

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