Guten Abend zusammen,
Ich habe von der Polizei eine Vorladung als Zeuge erhalten und bin selbst Geschädigte in der Sache. Aus der Vorladung geht nicht hervor, dass die Staatsanwaltschaft dies angeordnet hat.
In der Sache geht es um Üble Nachrede, die ich angezeigt hatte, da jemand mich öffentlich über einen längeren Zeitraum diverser schwerer Straftaten beschuldigt hat und dies auch nicht unterliess, nachdem eine Einstweilige Anordnung zur Unterlassung ergangen ist. Selbst mehrfach bewilligtes Ordnungsgeld konnte den Verursacher nicht bremsen.
Die mir vorgeworfenen Straftaten wurden auch seitens des vermeintlich Geschädigten bei der Polizei angezeigt und sogar schriftlich dem Gericht mitgeteilt, welches die Einstweilige Anordnung erlassen hat.
Die Anschuldigungen gegen mich sind jedoch seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt worden, aufgrund fehlender Beweise/Zeugen und weil der Staatsanwalt die Beschuldigungen für einen Racheakt aufgrund einer Trennung hielt (womit er recht hatte).
Für die Üble Nachrede habe ich stapelweise Screenshots bei der Polizei eingereicht. Deswegen frage ich mich, wieso ich jetzt noch eine Zeugenaussage machen soll.
Was ratet ihr mir, soll ich lieber einen Anwalt einschalten?
LG
pikoline